Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

Bild:
<< vorherige Seite

halten werden. Vnd dis ist nichts newes / oder besonders / sonder der einhelliger / warer Catholischer Consens der Propheten vnd Aposteln / auch aller reinen Reformierten Kirchen.

Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs / nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemes / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantum quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemes / zuwieder / vnd entjegen ist / soll nicht gedüldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / das dis Corpus Doctrinae also sol angenomen werden / als ein gute / köstliche / herrlichestadtliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Tim. 6. vnd 2. Tim. 1. Bonum depositum custodi, Es weiset aber Paulus / vnd demnach auch die Augspürgische Confession / gar schön

halten werden. Vnd dis ist nichts newes / oder besonders / sonder der einhelliger / warer Catholischer Consens der Propheten vnd Aposteln / auch aller reinen Reformierten Kirchen.

Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs / nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemes / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantùm quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemes / zuwieder / vnd entjegen ist / soll nicht gedüldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / das dis Corpus Doctrinae also sol angenomen werden / als ein gute / köstliche / herrlichestadtliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Tim. 6. vnd 2. Tim. 1. Bonum depositum custodi, Es weiset aber Paulus / vnd demnach auch die Augspürgische Confession / gar schön

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0026"/>
halten werden. Vnd dis ist                      nichts newes / oder besonders / sonder der einhelliger / warer Catholischer                      Consens der Propheten vnd Aposteln / auch aller reinen Reformierten Kirchen.</p>
        <p>Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs / nichts anders                      zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig /                      vnd gemes / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantùm                      quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum.                      Was aber demselbigen vngemes / zuwieder / vnd entjegen ist / soll nicht gedüldet                      / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die                      Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / das dis Corpus                      Doctrinae also sol angenomen werden / als ein gute / köstliche /                      herrlichestadtliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Tim. 6. vnd 2.                      Tim. 1. Bonum depositum custodi, Es weiset aber Paulus / vnd demnach auch die                      Augspürgische Confession / gar schön
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0026] halten werden. Vnd dis ist nichts newes / oder besonders / sonder der einhelliger / warer Catholischer Consens der Propheten vnd Aposteln / auch aller reinen Reformierten Kirchen. Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs / nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemes / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantùm quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemes / zuwieder / vnd entjegen ist / soll nicht gedüldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / das dis Corpus Doctrinae also sol angenomen werden / als ein gute / köstliche / herrlichestadtliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Tim. 6. vnd 2. Tim. 1. Bonum depositum custodi, Es weiset aber Paulus / vnd demnach auch die Augspürgische Confession / gar schön

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/26
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/26>, abgerufen am 24.11.2024.