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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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Bapst daraus sonderliche verdienste vnd gnugthuung / wie gemeldet / gemachet.

Wenn nu auff solche weise / der meinung vnd zu dem ende / one zwang vnd aberglauben / ein Christ zu zeiten fastet / vnd die seinen darzu helt / sonderlich wenn sie zur Absolution vnd Abendmal des HErrn gehn wöllen / das ist nicht allein nicht vnrecht / sondern hat herrliche / löbliche exempel in der schrifft vnd nach denselben exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden zu dem ende / das das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon in der Schrifft viel schöner exempel sind.

Also auch / wenn jemand in seiner haushaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle Fleisch vnd Fisch speisen / vnd solches geschicht one aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das reich Gottes stehet nicht in Essen vnd Trincken / Rom. 14.

Bapst daraus sonderliche verdienste vnd gnugthuung / wie gemeldet / gemachet.

Wenn nu auff solche weise / der meinung vnd zu dem ende / one zwang vnd aberglauben / ein Christ zu zeiten fastet / vnd die seinen darzu helt / sonderlich wenn sie zur Absolution vnd Abendmal des HErrn gehn wöllen / das ist nicht allein nicht vnrecht / sondern hat herrliche / löbliche exempel in der schrifft vnd nach denselben exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden zu dem ende / das das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon in der Schrifft viel schöner exempel sind.

Also auch / wenn jemand in seiner haushaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle Fleisch vnd Fisch speisen / vnd solches geschicht one aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das reich Gottes stehet nicht in Essen vnd Trincken / Rom. 14.

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[0182] Bapst daraus sonderliche verdienste vnd gnugthuung / wie gemeldet / gemachet. Wenn nu auff solche weise / der meinung vnd zu dem ende / one zwang vnd aberglauben / ein Christ zu zeiten fastet / vnd die seinen darzu helt / sonderlich wenn sie zur Absolution vnd Abendmal des HErrn gehn wöllen / das ist nicht allein nicht vnrecht / sondern hat herrliche / löbliche exempel in der schrifft vnd nach denselben exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden zu dem ende / das das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon in der Schrifft viel schöner exempel sind. Also auch / wenn jemand in seiner haushaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle Fleisch vnd Fisch speisen / vnd solches geschicht one aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das reich Gottes stehet nicht in Essen vnd Trincken / Rom. 14.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/182>, abgerufen am 22.11.2024.