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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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stalt allein / gereichet vnd gebrauchet werde / weil solches dem ausgedrucktem befehl / des Testaments Christi zuwieder vnd entgegen ist / Sondern das die Kirche wissen möge / was jhr dagereichet vnd gegeben werde / sollen die wort der einsetzung in gemeiner Sprache / mit ausdrücklicher lauter klarer stimme gesprochen werden / vnderscheidlich vber Brodt / vnd darnach vber den Wein / Vnd sollen die Leute aus Gottes wort berichtet werden / welch ein grewlicher Kirchenraub vnd Gottes Dieberey es sey / das der Bapst den Leyen geraubet vnd verboten hat den Kelch des Herrn / welchen der HErr CHristus in seinem Testament zureichen vnd gebrauchen / nicht allein vergünstiget / sondern befohlen hat allen Menschen / die seinen Namen anruffen / j. Cor. 1. vnd 11. wie auch solches in der ersten alten Christlichen Kirchen / bey vnd nach der Apostel zeiten / durchaus / allenthalben gehalten ist worden / vnd sol den Leuten geweiset werden / was der Teuffel mit der Kelch dieberey / gesucht habe / nemlich / dz er den leuten rauben möchte den trost /

stalt allein / gereichet vnd gebrauchet werde / weil solches dem ausgedrucktem befehl / des Testaments Christi zuwieder vnd entgegen ist / Sondern das die Kirche wissen möge / was jhr dagereichet vnd gegeben werde / sollen die wort der einsetzung in gemeiner Sprache / mit ausdrücklicher lauter klarer stimme gesprochen werden / vnderscheidlich vber Brodt / vnd darnach vber den Wein / Vnd sollen die Leute aus Gottes wort berichtet werden / welch ein grewlicher Kirchenraub vnd Gottes Dieberey es sey / das der Bapst den Leyen geraubet vnd verboten hat den Kelch des Herrn / welchen der HErr CHristus in seinem Testament zureichen vnd gebrauchen / nicht allein vergünstiget / sondern befohlen hat allen Menschen / die seinen Namen anruffen / j. Cor. 1. vnd 11. wie auch solches in der ersten alten Christlichen Kirchen / bey vnd nach der Apostel zeiten / durchaus / allenthalben gehalten ist worden / vnd sol den Leuten geweiset werdẽ / was der Teuffel mit der Kelch dieberey / gesucht habe / nemlich / dz er den leuten rauben möchte den trost /

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[0159] stalt allein / gereichet vnd gebrauchet werde / weil solches dem ausgedrucktem befehl / des Testaments Christi zuwieder vnd entgegen ist / Sondern das die Kirche wissen möge / was jhr dagereichet vnd gegeben werde / sollen die wort der einsetzung in gemeiner Sprache / mit ausdrücklicher lauter klarer stimme gesprochen werden / vnderscheidlich vber Brodt / vnd darnach vber den Wein / Vnd sollen die Leute aus Gottes wort berichtet werden / welch ein grewlicher Kirchenraub vnd Gottes Dieberey es sey / das der Bapst den Leyen geraubet vnd verboten hat den Kelch des Herrn / welchen der HErr CHristus in seinem Testament zureichen vnd gebrauchen / nicht allein vergünstiget / sondern befohlen hat allen Menschen / die seinen Namen anruffen / j. Cor. 1. vnd 11. wie auch solches in der ersten alten Christlichen Kirchen / bey vnd nach der Apostel zeiten / durchaus / allenthalben gehalten ist worden / vnd sol den Leuten geweiset werdẽ / was der Teuffel mit der Kelch dieberey / gesucht habe / nemlich / dz er den leuten rauben möchte den trost /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/159>, abgerufen am 25.11.2024.