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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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verheissung der gnaden vnd seligkeit gehöret ja auch den Kindern / Gen. 17. Acto. 2. wie auch aller Welt / Aber wo die verheissung nicht appliciret wirdt / da macht sie ohn zweiffel nicht selig / vnd darumb sagt Augustana Confessio, artilo 9. recht / das die Tauffe zur seligkeit nötig sey / Nemlich / als ein solch mittel / dadurch die verheissung der seligkeit ap pliciret werde. Dis aber verstehn wir / von den gebornen Kindern / die vns Gott inn vnsere Hende gibt / Denn wie die Pastores vber die vngeborne Kinderlein / oder so todt geboren werden / die elterntrösten sollen / werden sie wissen zunehmen aus Lutheri vnd Pomerani dauon ausgegangenen Büchlein. Vnd Summa / man mus die leute nicht gewehnen / das sie die Tauffe ansehen schlechts / wie ein eusserlich zeichen / das nur allein etwas anzeige / Sondern sie sollen offt vermahnet werden / das sie die Tauffe ansehen / wie die Schrifft dauon redet / Nemlich / das es sey ein werck der heiligen Dreyfaltigkeit / welche der rechte Teuffer ist / durch den Mundt vnd Handt des Dieners / vnd ein solche

verheissung der gnaden vnd seligkeit gehöret ja auch den Kindern / Gen. 17. Acto. 2. wie auch aller Welt / Aber wo die verheissung nicht appliciret wirdt / da macht sie ohn zweiffel nicht selig / vñ darumb sagt Augustana Confessio, artilo 9. recht / das die Tauffe zur seligkeit nötig sey / Nemlich / als ein solch mittel / dadurch die verheissung der seligkeit ap pliciret werde. Dis aber verstehn wir / von den gebornen Kindern / die vns Gott inn vnsere Hende gibt / Denn wie die Pastores vber die vngeborne Kinderlein / oder so todt geboren werden / die elterntrösten sollen / werden sie wissen zunehmen aus Lutheri vnd Pomerani dauon ausgegangenen Büchlein. Vnd Summa / man mus die leute nicht gewehnen / das sie die Tauffe ansehen schlechts / wie ein eusserlich zeichen / das nur allein etwas anzeige / Sondern sie sollen offt vermahnet werden / das sie die Tauffe ansehen / wie die Schrifft dauon redet / Nemlich / das es sey ein werck der heiligen Dreyfaltigkeit / welche der rechte Teuffer ist / durch den Mundt vnd Handt des Dieners / vnd ein solche

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[0149] verheissung der gnaden vnd seligkeit gehöret ja auch den Kindern / Gen. 17. Acto. 2. wie auch aller Welt / Aber wo die verheissung nicht appliciret wirdt / da macht sie ohn zweiffel nicht selig / vñ darumb sagt Augustana Confessio, artilo 9. recht / das die Tauffe zur seligkeit nötig sey / Nemlich / als ein solch mittel / dadurch die verheissung der seligkeit ap pliciret werde. Dis aber verstehn wir / von den gebornen Kindern / die vns Gott inn vnsere Hende gibt / Denn wie die Pastores vber die vngeborne Kinderlein / oder so todt geboren werden / die elterntrösten sollen / werden sie wissen zunehmen aus Lutheri vnd Pomerani dauon ausgegangenen Büchlein. Vnd Summa / man mus die leute nicht gewehnen / das sie die Tauffe ansehen schlechts / wie ein eusserlich zeichen / das nur allein etwas anzeige / Sondern sie sollen offt vermahnet werden / das sie die Tauffe ansehen / wie die Schrifft dauon redet / Nemlich / das es sey ein werck der heiligen Dreyfaltigkeit / welche der rechte Teuffer ist / durch den Mundt vnd Handt des Dieners / vnd ein solche

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/149>, abgerufen am 24.11.2024.