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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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selbigen Ceremonien bey der Tauffe vnterlassen vnd weg gethan werden / Aber andere nützliche Lectiones / Gebet / Fragen / etc. dadurch die lehre von der Tauffe / von der Erbsünde / vom Glauben / von der Wiedergeburt / vnd vernewerung / kurtz vnd nützlich erkleret wird / sollen gehalten werden / wie inn dem Tauffbüchlein Lutheri / welches in den benachbawrten Reformirten Kirchen gebreuchlich / verfasset ist / Vnd das alles sol in bekanter Deudscher sprach gehandelt werden / das die vmbstehenden vernehmen mögen / was für ein grosser ernst dar gehandelt werde / vnd sie desto hertzlicher mit beten / auch jhrer Tauff sich erinnern mögen. Derhalben sollen auch die Pastores inn der Predigt die gantze handlung der Tauffe offt dem Volck erkleren.

Hieneben mus auch der bericht geschehen / Ob wol im Bapsthumb viel superstitiones mit vnter gelauffen / weil aber dennoch die Substantialia Baptismi geblieben sind / das die jenigen / so im Bapsthumb getaufft sind / eine rechte

selbigen Ceremonien bey der Tauffe vnterlassen vnd weg gethan werden / Aber andere nützliche Lectiones / Gebet / Fragen / etc. dadurch die lehre von der Tauffe / von der Erbsünde / vom Glauben / von der Wiedergeburt / vnd vernewerung / kurtz vnd nützlich erkleret wird / sollen gehalten werden / wie inn dem Tauffbüchlein Lutheri / welches in den benachbawrten Reformirten Kirchen gebreuchlich / verfasset ist / Vnd das alles sol in bekanter Deudscher sprach gehandelt werden / das die vmbstehenden vernehmen mögen / was für ein grosser ernst dar gehandelt werde / vnd sie desto hertzlicher mit beten / auch jhrer Tauff sich erinnern mögen. Derhalben sollen auch die Pastores inn der Predigt die gantze handlung der Tauffe offt dem Volck erkleren.

Hieneben mus auch der bericht geschehen / Ob wol im Bapsthumb viel superstitiones mit vnter gelauffen / weil aber dennoch die Substantialia Baptismi geblieben sind / das die jenigen / so im Bapsthumb getaufft sind / eine rechte

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[0141] selbigen Ceremonien bey der Tauffe vnterlassen vnd weg gethan werden / Aber andere nützliche Lectiones / Gebet / Fragen / etc. dadurch die lehre von der Tauffe / von der Erbsünde / vom Glauben / von der Wiedergeburt / vnd vernewerung / kurtz vnd nützlich erkleret wird / sollen gehalten werden / wie inn dem Tauffbüchlein Lutheri / welches in den benachbawrten Reformirten Kirchen gebreuchlich / verfasset ist / Vnd das alles sol in bekanter Deudscher sprach gehandelt werden / das die vmbstehenden vernehmen mögen / was für ein grosser ernst dar gehandelt werde / vnd sie desto hertzlicher mit beten / auch jhrer Tauff sich erinnern mögen. Derhalben sollen auch die Pastores inn der Predigt die gantze handlung der Tauffe offt dem Volck erkleren. Hieneben mus auch der bericht geschehen / Ob wol im Bapsthumb viel superstitiones mit vnter gelauffen / weil aber dennoch die Substantialia Baptismi geblieben sind / das die jenigen / so im Bapsthumb getaufft sind / eine rechte

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/141>, abgerufen am 25.11.2024.