Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.Vnd weil auff solchen grundt der reinen Lehre / die Newe Fürstliche Julius Schule / so zu Helmstedt angefangen / durch Gottes gnedigen Segen / sol gegründet vnd erbawet werden / ist Hochermelter vnser gnediger Fürst vnd Herr in Christlichem vorhaben / das offtgemelte scripta Corporis Doctrinae, auss den rechten ersten Alten Exemplaren / sampt angeheffter Declaratione de Controuersijs, beyde Deutsch vnd Lateinisch / zur ersten gelegenheit zusammen gedruckt sollen werden / vnd als ein Depositum, allen diesen Kirchen vnd Schulen zuuerwahren / vnd darnach sich zurichten / befohlen sollen werden. Der fromme trewe Gott / ge- Vnd weil auff solchen grundt der reinen Lehre / die Newe Fürstliche Julius Schule / so zu Helmstedt angefangen / durch Gottes gnedigen Segen / sol gegründet vnd erbawet werden / ist Hochermelter vnser gnediger Fürst vnd Herr in Christlichem vorhaben / das offtgemelte scripta Corporis Doctrinae, auss den rechten ersten Alten Exemplaren / sampt angeheffter Declaratione de Controuersijs, beyde Deutsch vnd Lateinisch / zur ersten gelegenheit zusammen gedruckt sollen werden / vnd als ein Depositum, allen diesen Kirchen vnd Schulen zuuerwahren / vnd darnach sich zurichten / befohlen sollen werden. Der fromme trewe Gott / ge- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0014"/> <p>Vnd weil auff solchen grundt der reinen Lehre / die Newe Fürstliche Julius Schule / so zu Helmstedt angefangen / durch Gottes gnedigen Segen / sol gegründet vnd erbawet werden / ist Hochermelter vnser gnediger Fürst vnd Herr in Christlichem vorhaben / das offtgemelte scripta Corporis Doctrinae, auss den rechten ersten Alten Exemplaren / sampt angeheffter Declaratione de Controuersijs, beyde Deutsch vnd Lateinisch / zur ersten gelegenheit zusammen gedruckt sollen werden / vnd als ein Depositum, allen diesen Kirchen vnd Schulen zuuerwahren / vnd darnach sich zurichten / befohlen sollen werden.</p> <p>Der fromme trewe Gott / ge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0014]
Vnd weil auff solchen grundt der reinen Lehre / die Newe Fürstliche Julius Schule / so zu Helmstedt angefangen / durch Gottes gnedigen Segen / sol gegründet vnd erbawet werden / ist Hochermelter vnser gnediger Fürst vnd Herr in Christlichem vorhaben / das offtgemelte scripta Corporis Doctrinae, auss den rechten ersten Alten Exemplaren / sampt angeheffter Declaratione de Controuersijs, beyde Deutsch vnd Lateinisch / zur ersten gelegenheit zusammen gedruckt sollen werden / vnd als ein Depositum, allen diesen Kirchen vnd Schulen zuuerwahren / vnd darnach sich zurichten / befohlen sollen werden.
Der fromme trewe Gott / ge-
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/14>, abgerufen am 28.07.2024. |