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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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derselbigen braucht / fürgetragen gereichet vnd zugeeignet. Nun sol auch in der gemeinen Predigt die verheissung des Euangelij / nicht allein Narratiue, oder Recitatiue gehandelt / sondern die leute sollen vermahnet werden / das sie dieselbige durch den Glauben ergreiffen vnd annemen sollen: Vnd wer also die verheissung des Euangelij / so in gemein wird fürgetragen vnd angeboten / durch den Glauben in sein Hertz fasset / vnd also zu sich nimpt / der sol wissen / vnd nicht zweiffeln / das jhm dardurch der liebe Gott warhafftig vnd gewislich reiche / schencke / vnd zueigne / was die verheissung fürtraget vnd anbeut / Daher ein alter guter nutzer brauch komen ist / das die Predigten beschlossen werden / mit einer gemeinen Beicht vnd gemeinen Absolution / dadurch angezeigt wird / das die zuhörer die lehr / so in der Predigt aus Gottes Wort fürgetragen wird / nicht sollen in gemein hin hengen lassen / Sondern de applicatione gedencken / zur Bus / zum Glauben / zur besserung / wie von solcher gemeinen Absolution hernach sol gesagt werden.

derselbigen braucht / fürgetragen gereichet vnd zugeeignet. Nun sol auch in der gemeinen Predigt die verheissung des Euangelij / nicht allein Narratiue, oder Recitatiuè gehandelt / sondern die leute sollen vermahnet werden / das sie dieselbige durch den Glauben ergreiffen vnd annemen sollen: Vnd wer also die verheissung des Euangelij / so in gemein wird fürgetragen vñ angeboten / durch den Glauben in sein Hertz fasset / vnd also zu sich nimpt / der sol wissen / vnd nicht zweiffeln / das jhm dardurch der liebe Gott warhafftig vnd gewislich reiche / schencke / vnd zueigne / was die verheissung fürtraget vnd anbeut / Daher ein alter guter nutzer brauch komen ist / das die Predigten beschlossen werden / mit einer gemeinen Beicht vnd gemeinen Absolution / dadurch angezeigt wird / das die zuhörer die lehr / so in der Predigt aus Gottes Wort fürgetragen wird / nicht sollen in gemein hin hengen lassen / Sondern de applicatione gedencken / zur Bus / zum Glauben / zur besserung / wie von solcher gemeinen Absolution hernach sol gesagt werden.

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[0130] derselbigen braucht / fürgetragen gereichet vnd zugeeignet. Nun sol auch in der gemeinen Predigt die verheissung des Euangelij / nicht allein Narratiue, oder Recitatiuè gehandelt / sondern die leute sollen vermahnet werden / das sie dieselbige durch den Glauben ergreiffen vnd annemen sollen: Vnd wer also die verheissung des Euangelij / so in gemein wird fürgetragen vñ angeboten / durch den Glauben in sein Hertz fasset / vnd also zu sich nimpt / der sol wissen / vnd nicht zweiffeln / das jhm dardurch der liebe Gott warhafftig vnd gewislich reiche / schencke / vnd zueigne / was die verheissung fürtraget vnd anbeut / Daher ein alter guter nutzer brauch komen ist / das die Predigten beschlossen werden / mit einer gemeinen Beicht vnd gemeinen Absolution / dadurch angezeigt wird / das die zuhörer die lehr / so in der Predigt aus Gottes Wort fürgetragen wird / nicht sollen in gemein hin hengen lassen / Sondern de applicatione gedencken / zur Bus / zum Glauben / zur besserung / wie von solcher gemeinen Absolution hernach sol gesagt werden.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/130>, abgerufen am 26.11.2024.