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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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Fürnemlich aber sol die lehre von der Absolution wol erkleret werden / weil vorhin der Bapst dieselbige mit seiner gnugthuung / vnd mit der Heiligen verdienst beschmeisset / vnd jetzundt die Sacramentschwermer / auch etliche andere / dieselbige zum teil verachten / zum teil gar verwerffen / auff das die Leute aus Gottes Wort berichtet werden / was herrlichen schönen trost die arme gewissen finden in der Absolution / vnd also von derselbigen viel vnd hoch halten / die offt vnd gern in rechtem Glauben brauchen. Es ist aber die Absolution nichts anders / denn eben die Verheissung des Euangelij / von Gottes gnade / vnd von Vergebung der Sünden / durch den Glauben / vmb Christus willen / die sonst in der gemeinen Predigt allen fürgetragen wird / aber mit diesem vnterscheid / in der gemeinen Predigt wird dieselbige verheissung in gemein fürgetragen / angebotten / gereicht / vnd zugeeignet allen Gleubigen / Aber in der Absolution wird dieselbige Verheissung insonderheit einem jeden für sein Person / der in rechtem Glauben

Fürnemlich aber sol die lehre von der Absolution wol erkleret werden / weil vorhin der Bapst dieselbige mit seiner gnugthuung / vnd mit der Heiligen verdienst beschmeisset / vnd jetzundt die Sacramentschwermer / auch etliche andere / dieselbige zum teil verachten / zum teil gar verwerffen / auff das die Leute aus Gottes Wort berichtet werden / was herrlichen schönen trost die arme gewissen finden in der Absolution / vnd also von derselbigen viel vnd hoch halten / die offt vnd gern in rechtem Glauben brauchen. Es ist aber die Absolution nichts anders / denn eben die Verheissung des Euangelij / von Gottes gnade / vnd von Vergebung der Sünden / durch den Glauben / vmb Christus willen / die sonst in der gemeinen Predigt allen fürgetragen wird / aber mit diesem vnterscheid / in der gemeinen Predigt wird dieselbige verheissung in gemein fürgetragen / angebotten / gereicht / vnd zugeeignet allen Gleubigen / Aber in der Absolution wird dieselbige Verheissung insonderheit einem jeden für sein Person / der in rechtem Glauben

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[0129] Fürnemlich aber sol die lehre von der Absolution wol erkleret werden / weil vorhin der Bapst dieselbige mit seiner gnugthuung / vnd mit der Heiligen verdienst beschmeisset / vnd jetzundt die Sacramentschwermer / auch etliche andere / dieselbige zum teil verachten / zum teil gar verwerffen / auff das die Leute aus Gottes Wort berichtet werden / was herrlichen schönen trost die arme gewissen finden in der Absolution / vnd also von derselbigen viel vnd hoch halten / die offt vnd gern in rechtem Glauben brauchen. Es ist aber die Absolution nichts anders / denn eben die Verheissung des Euangelij / von Gottes gnade / vnd von Vergebung der Sünden / durch den Glauben / vmb Christus willen / die sonst in der gemeinen Predigt allen fürgetragen wird / aber mit diesem vnterscheid / in der gemeinen Predigt wird dieselbige verheissung in gemein fürgetragen / angebotten / gereicht / vnd zugeeignet allen Gleubigen / Aber in der Absolution wird dieselbige Verheissung insonderheit einem jeden für sein Person / der in rechtem Glauben

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/129>, abgerufen am 26.11.2024.