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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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Zum Vierden / Wenn ein armes Gewissen / etwa anliggen / beschwerung oder anfechtung hat / kan es in solcher vnterredung / bey seinem Seelsorger radt vnd trost suchen.

Zum Fünfften / das nicht jemandt aus vnwissenheit oder vnbedacht das Abendtmal des HERrn zum Gericht entfangen möge / so wird er in der beicht gerichtet / erinnert / vnd vermahnet / das vnd wie er sich prüfen solle.

Zum Sechsten / sol diese Beicht darumb gehalten werden / auff das also in warer Busse / durch rechten Glauben die priuat Absolution bey dem HErrn Christo / im Wort gesucht / vnd von jm / durch das mittel des Dieners entfangen werde. Also ist die Beichte / wie wir die halten / Gottes Wort gemes / hat grossen nutz / vnd wird viel frucht schaffen. Vnd wenn die Leute des berichtet / vnd es recht bedencken werden / so darff man sie nicht treiben / nötigen / oder zwingen zur Beicht / Sondern / der grosse nutz / vnd jre eigen noth / wird sie wol darzu fordern. Wer aber das alles nicht achtet / an dem kan man dabey leicht erkennen / was er für ein Christ sey.

Zum Vierden / Wenn ein armes Gewissen / etwa anliggen / beschwerung oder anfechtung hat / kan es in solcher vnterredung / bey seinem Seelsorger radt vnd trost suchen.

Zum Fünfften / das nicht jemandt aus vnwissenheit oder vnbedacht das Abendtmal des HERrn zum Gericht entfangen möge / so wird er in der beicht gerichtet / erinnert / vnd vermahnet / das vnd wie er sich prüfen solle.

Zum Sechsten / sol diese Beicht darumb gehalten werden / auff das also in warer Busse / durch rechten Glauben die priuat Absolution bey dem HErrn Christo / im Wort gesucht / vnd von jm / durch das mittel des Dieners entfangen werde. Also ist die Beichte / wie wir die halten / Gottes Wort gemes / hat grossen nutz / vnd wird viel frucht schaffen. Vnd wenn die Leute des berichtet / vnd es recht bedencken werden / so darff man sie nicht treiben / nötigen / oder zwingen zur Beicht / Sondern / der grosse nutz / vnd jre eigen noth / wird sie wol darzu fordern. Wer aber das alles nicht achtet / an dem kan man dabey leicht erkennen / was er für ein Christ sey.

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[0128] Zum Vierden / Wenn ein armes Gewissen / etwa anliggen / beschwerung oder anfechtung hat / kan es in solcher vnterredung / bey seinem Seelsorger radt vnd trost suchen. Zum Fünfften / das nicht jemandt aus vnwissenheit oder vnbedacht das Abendtmal des HERrn zum Gericht entfangen möge / so wird er in der beicht gerichtet / erinnert / vnd vermahnet / das vnd wie er sich prüfen solle. Zum Sechsten / sol diese Beicht darumb gehalten werden / auff das also in warer Busse / durch rechten Glauben die priuat Absolution bey dem HErrn Christo / im Wort gesucht / vnd von jm / durch das mittel des Dieners entfangen werde. Also ist die Beichte / wie wir die halten / Gottes Wort gemes / hat grossen nutz / vnd wird viel frucht schaffen. Vnd wenn die Leute des berichtet / vnd es recht bedencken werden / so darff man sie nicht treiben / nötigen / oder zwingen zur Beicht / Sondern / der grosse nutz / vnd jre eigen noth / wird sie wol darzu fordern. Wer aber das alles nicht achtet / an dem kan man dabey leicht erkennen / was er für ein Christ sey.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/128>, abgerufen am 26.11.2024.