Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Vnd die Pastores sich befleissigen / einerley meinung zuführen / vnd souiel müglich / auß einem munde zureden. Andere stücke / so zu der lehre von guten wercken gehören / wie die geschehen können / vnd weil sie in diesem leben vnuolnkommen sein / wie sie gleichwoll Gott gefallen / etc. sollen die Pastores nehmen ex Confessione & Apologia. Vom Ereyen Willen. DIß ist auch eins von den fürnemsten stücken / welche in des Bapsts lehre streiten / wieder die reine lehre des heiligen Göttlichen Worts / Nun wirdt jetziger zeit / von demselbigen Artickel allerley gedisputieret / dardurch einfeltige Pastores möchten geführet werden / entwedder auff die Pelagianische / vnnd Papistische Synergiam voluntatis non renatae in actionibus Spiritualibus, Oder auff Enthusiasticos raptus, welcher keines nicht taug: Vnd die Pastores sich befleissigen / einerley meinung zuführen / vnd souiel müglich / auß einem munde zureden. Andere stücke / so zu der lehre von guten wercken gehören / wie die geschehen können / vnd weil sie in diesem leben vnuolnkommen sein / wie sie gleichwoll Gott gefallen / etc. sollen die Pastores nehmen ex Confessione & Apologia. Vom Ereyen Willen. DIß ist auch eins von den fürnemsten stücken / welche in des Bapsts lehre streiten / wieder die reine lehre des heiligen Göttlichen Worts / Nun wirdt jetziger zeit / von demselbigen Artickel allerley gedisputieret / dardurch einfeltige Pastores möchten geführet werden / entwedder auff die Pelagianische / vnnd Papistische Synergiam voluntatis non renatae in actionibus Spiritualibus, Oder auff Enthusiasticos raptus, welcher keines nicht taug: <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0083"/> Vnd die Pastores sich befleissigen / einerley meinung zuführen / vnd souiel müglich / auß einem munde zureden.</p> <p>Andere stücke / so zu der lehre von guten wercken gehören / wie die geschehen können / vnd weil sie in diesem leben vnuolnkommen sein / wie sie gleichwoll Gott gefallen / etc. sollen die Pastores nehmen ex Confessione & Apologia.</p> </div> <div> <head>Vom Ereyen Willen.<lb/></head> <p>DIß ist auch eins von den fürnemsten stücken / welche in des Bapsts lehre streiten / wieder die reine lehre des heiligen Göttlichen Worts / Nun wirdt jetziger zeit / von demselbigen Artickel allerley gedisputieret / dardurch einfeltige Pastores möchten geführet werden / entwedder auff die Pelagianische / vnnd Papistische Synergiam voluntatis non renatae in actionibus Spiritualibus, Oder auff Enthusiasticos raptus, welcher keines nicht taug: </p> </div> </body> </text> </TEI> [0083]
Vnd die Pastores sich befleissigen / einerley meinung zuführen / vnd souiel müglich / auß einem munde zureden.
Andere stücke / so zu der lehre von guten wercken gehören / wie die geschehen können / vnd weil sie in diesem leben vnuolnkommen sein / wie sie gleichwoll Gott gefallen / etc. sollen die Pastores nehmen ex Confessione & Apologia.
Vom Ereyen Willen.
DIß ist auch eins von den fürnemsten stücken / welche in des Bapsts lehre streiten / wieder die reine lehre des heiligen Göttlichen Worts / Nun wirdt jetziger zeit / von demselbigen Artickel allerley gedisputieret / dardurch einfeltige Pastores möchten geführet werden / entwedder auff die Pelagianische / vnnd Papistische Synergiam voluntatis non renatae in actionibus Spiritualibus, Oder auff Enthusiasticos raptus, welcher keines nicht taug:
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/83>, abgerufen am 22.02.2025. |