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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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wercke thun / vmb vnser eigen noth willen / das wir dardurch ein gewiß zeugniß haben mögen / das vnser Glaube rechtschaffen / vnd wir warhafftig durch den Glauben gerecht vnd selig seind / j. Johan. 4. 2. Petri. j. Gal. 5. Philipp. j. das wir vns nicht etwan selbs betriegen / mit einem geferbten vnd todten Glauben / j. Johan. 2. vnd 3. j. Timoth. 5. 2. Petri j. Jacobi 2. Auch das der Glaube / der heilige Geist / gerechtigkeit / vnnd seligkeit nicht wiederumb verlohren werden / wenn wir nach dem fleisch leben / j. Tim. j. 5. vnd 6. j. Petri 2. 2. Petr. j. vnd 2. Roman. 8. Colos. 3. Ephes. 4. j. Thessal. 4. Sondern das der Glaube geübet / vnnd der beruff fest gemacht werde / Galat. 5. 2. Petr. j. Auch darumb / weil Gott schwere straffen zeitlich vnd ewiglich drawet / vber die Sünde wieders gewissen / vnd verheisset herrliche belohnung für die guten wercke / denn wiewoll vnsere gute wercke nicht verdienen Gottes gnade / vergebung der Sünden / vnnd die seligkeit / so haben sie doch sonst andere reiche herrliche belohnung inn diesem vnd im künfftigem leben / nicht auß wirdigkeit der wercke / sondern auß gnaden / j. Tim. 4. Galat. 6. Ephes. 6. 2. Tim. 4. Matth. 5. 6. 10. 25. Marci 10. Luc. 14. etc.

In diese Heupstück kan die gantze lehre de causis bonorum operum, für die einfeltigen / fein nutzlich gefasset werden / jedoch soll darüber vnder den Predigern kein streit noch zanck erreget werden / Wo einer die causas etwas anders / mehr oder weniger zelet denn der ander / jedoch / das gleichwoll die lehre reine bleibe / nichts falsches eingemenget / auch nichts nötiges außgelassen werde /

wercke thun / vmb vnser eigen noth willen / das wir dardurch ein gewiß zeugniß haben mögen / das vnser Glaube rechtschaffen / vnd wir warhafftig durch den Glauben gerecht vnd selig seind / j. Johan. 4. 2. Petri. j. Gal. 5. Philipp. j. das wir vns nicht etwan selbs betriegen / mit einem geferbten vnd todten Glauben / j. Johan. 2. vnd 3. j. Timoth. 5. 2. Petri j. Jacobi 2. Auch das der Glaube / der heilige Geist / gerechtigkeit / vnnd seligkeit nicht wiederumb verlohren werden / wenn wir nach dem fleisch leben / j. Tim. j. 5. vnd 6. j. Petri 2. 2. Petr. j. vnd 2. Roman. 8. Colos. 3. Ephes. 4. j. Thessal. 4. Sondern das der Glaube geübet / vnnd der beruff fest gemacht werde / Galat. 5. 2. Petr. j. Auch darumb / weil Gott schwere straffen zeitlich vnd ewiglich drawet / vber die Sünde wieders gewissen / vnd verheisset herrliche belohnung für die guten wercke / denn wiewoll vnsere gute wercke nicht verdienen Gottes gnade / vergebung der Sünden / vnnd die seligkeit / so haben sie doch sonst andere reiche herrliche belohnung inn diesem vnd im künfftigem leben / nicht auß wirdigkeit der wercke / sondern auß gnaden / j. Tim. 4. Galat. 6. Ephes. 6. 2. Tim. 4. Matth. 5. 6. 10. 25. Marci 10. Luc. 14. etc.

In diese Heupstück kan die gantze lehre de causis bonorum operum, für die einfeltigen / fein nutzlich gefasset werden / jedoch soll darüber vnder den Predigern kein streit noch zanck erreget werden / Wo einer die causas etwas anders / mehr oder weniger zelet denn der ander / jedoch / das gleichwoll die lehre reine bleibe / nichts falsches eingemenget / auch nichts nötiges außgelassen werde /

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[0082] wercke thun / vmb vnser eigen noth willen / das wir dardurch ein gewiß zeugniß haben mögen / das vnser Glaube rechtschaffen / vnd wir warhafftig durch den Glauben gerecht vnd selig seind / j. Johan. 4. 2. Petri. j. Gal. 5. Philipp. j. das wir vns nicht etwan selbs betriegen / mit einem geferbten vnd todten Glauben / j. Johan. 2. vnd 3. j. Timoth. 5. 2. Petri j. Jacobi 2. Auch das der Glaube / der heilige Geist / gerechtigkeit / vnnd seligkeit nicht wiederumb verlohren werden / wenn wir nach dem fleisch leben / j. Tim. j. 5. vnd 6. j. Petri 2. 2. Petr. j. vnd 2. Roman. 8. Colos. 3. Ephes. 4. j. Thessal. 4. Sondern das der Glaube geübet / vnnd der beruff fest gemacht werde / Galat. 5. 2. Petr. j. Auch darumb / weil Gott schwere straffen zeitlich vnd ewiglich drawet / vber die Sünde wieders gewissen / vnd verheisset herrliche belohnung für die guten wercke / denn wiewoll vnsere gute wercke nicht verdienen Gottes gnade / vergebung der Sünden / vnnd die seligkeit / so haben sie doch sonst andere reiche herrliche belohnung inn diesem vnd im künfftigem leben / nicht auß wirdigkeit der wercke / sondern auß gnaden / j. Tim. 4. Galat. 6. Ephes. 6. 2. Tim. 4. Matth. 5. 6. 10. 25. Marci 10. Luc. 14. etc. In diese Heupstück kan die gantze lehre de causis bonorum operum, für die einfeltigen / fein nutzlich gefasset werden / jedoch soll darüber vnder den Predigern kein streit noch zanck erreget werden / Wo einer die causas etwas anders / mehr oder weniger zelet denn der ander / jedoch / das gleichwoll die lehre reine bleibe / nichts falsches eingemenget / auch nichts nötiges außgelassen werde /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/82>, abgerufen am 22.11.2024.