Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.ffen sein / Auch darumb / das wir dem lieben GOTT zu ehren / danckbar sein / mit der that vnsern Glauben für aller Welt bekennen / vnd viel leute damit zur bekerung bewegen / GOTt zum preiß / Matth. 5. Auch hat Vrbanus Regius die causas fein ördentlich vnd vnderscheidentlich gefasset / in libello de formulis caute loquendi, wie sie auch in Locis Communibus Philippi, gefasset sein. Lutherus pflegt diese lehre fein kurtz zufassen inn drey punct / Erstlich soll man gute wercke thun / vmb Gottes willen / weil es sein befehl vnd wille ist / Johann. 15. j. Thessal. 4. Weil er vnser Vatter ist / das wir vns gegen jm / als gehorsame Kinder erzeigen / 1. Petr. 1. 1. Johan. 3. Das wir Gottes nachfölger sein / Ephes. 5. 1. Pet. 2. 1. Johan. 2. Wie er vns geliebet vnd vergeben hat / Colos. 3. j. Johan. 4. Weil Christus sich für vns gegeben hat / auff das wir nicht der Sünden dienen sollen / sondern im newen leben wandlen / Rom. 6. Tit. 2. j. Pet. j. vnd 2. Ephes. 2. 2. Corin. 5. vnd Summa / das GOTt durch vnsere gute wercke gepreiset werde / Matth. 5. Phil. j. j. Pet. 4. Zum andern sollen wir gute wercke thun / vmb des nehesten willen / das demselbigen damit gedienet vnnd geholffen werde in seinen nöten 1. Johan. 3. das wir niemandt ergernuß geben 2. Corin. 6. Phil. 2. vnd die lehre nicht verlestert werde / 1. Tim. 6. Tit. 2. Sondern den widdersachern das maul gestopffet werde / j. Pet. 2. vnd 3. Tit: 2. Vnd das ander leute / durch vnsern guten wandel mügen gewunnen werden / Matth. 5. j. Pet. 3. Zum dritten sollen wir auch gute ffen sein / Auch darumb / das wir dem lieben GOTT zu ehren / danckbar sein / mit der that vnsern Glauben für aller Welt bekennen / vnd viel leute damit zur bekerung bewegen / GOTt zum preiß / Matth. 5. Auch hat Vrbanus Regius die causas fein ördentlich vnd vnderscheidentlich gefasset / in libello de formulis caute loquendi, wie sie auch in Locis Communibus Philippi, gefasset sein. Lutherus pflegt diese lehre fein kurtz zufassen inn drey punct / Erstlich soll man gute wercke thun / vmb Gottes willen / weil es sein befehl vnd wille ist / Johann. 15. j. Thessal. 4. Weil er vnser Vatter ist / das wir vns gegen jm / als gehorsame Kinder erzeigen / 1. Petr. 1. 1. Johan. 3. Das wir Gottes nachfölger sein / Ephes. 5. 1. Pet. 2. 1. Johan. 2. Wie er vns geliebet vnd vergeben hat / Colos. 3. j. Johan. 4. Weil Christus sich für vns gegeben hat / auff das wir nicht der Sünden dienen sollen / sondern im newen leben wandlen / Rom. 6. Tit. 2. j. Pet. j. vnd 2. Ephes. 2. 2. Corin. 5. vnd Summa / das GOTt durch vnsere gute wercke gepreiset werde / Matth. 5. Phil. j. j. Pet. 4. Zum andern sollen wir gute wercke thun / vmb des nehesten willen / das demselbigen damit gedienet vnnd geholffen werde in seinen nöten 1. Johan. 3. das wir niemandt ergernuß geben 2. Corin. 6. Phil. 2. vnd die lehre nicht verlestert werde / 1. Tim. 6. Tit. 2. Sondern den widdersachern das maul gestopffet werde / j. Pet. 2. vnd 3. Tit: 2. Vnd das ander leute / durch vnsern guten wandel mügen gewunnen werden / Matth. 5. j. Pet. 3. Zum dritten sollen wir auch gute <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0081"/> ffen sein / Auch darumb / das wir dem lieben GOTT zu ehren / danckbar sein / mit der that vnsern Glauben für aller Welt bekennen / vnd viel leute damit zur bekerung bewegen / GOTt zum preiß / Matth. 5. 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Zum andern sollen wir gute wercke thun / vmb des nehesten willen / das demselbigen damit gedienet vnnd geholffen werde in seinen nöten 1. Johan. 3. das wir niemandt ergernuß geben 2. Corin. 6. Phil. 2. vnd die lehre nicht verlestert werde / 1. Tim. 6. Tit. 2. Sondern den widdersachern das maul gestopffet werde / j. Pet. 2. vnd 3. Tit: 2. Vnd das ander leute / durch vnsern guten wandel mügen gewunnen werden / Matth. 5. j. Pet. 3. Zum dritten sollen wir auch gute </p> </div> </body> </text> </TEI> [0081]
ffen sein / Auch darumb / das wir dem lieben GOTT zu ehren / danckbar sein / mit der that vnsern Glauben für aller Welt bekennen / vnd viel leute damit zur bekerung bewegen / GOTt zum preiß / Matth. 5. Auch hat Vrbanus Regius die causas fein ördentlich vnd vnderscheidentlich gefasset / in libello de formulis caute loquendi, wie sie auch in Locis Communibus Philippi, gefasset sein.
Lutherus pflegt diese lehre fein kurtz zufassen inn drey punct / Erstlich soll man gute wercke thun / vmb Gottes willen / weil es sein befehl vnd wille ist / Johann. 15. j. Thessal. 4. Weil er vnser Vatter ist / das wir vns gegen jm / als gehorsame Kinder erzeigen / 1. Petr. 1. 1. Johan. 3. Das wir Gottes nachfölger sein / Ephes. 5. 1. Pet. 2. 1. Johan. 2. Wie er vns geliebet vnd vergeben hat / Colos. 3. j. Johan. 4. Weil Christus sich für vns gegeben hat / auff das wir nicht der Sünden dienen sollen / sondern im newen leben wandlen / Rom. 6. Tit. 2. j. Pet. j. vnd 2. Ephes. 2. 2. Corin. 5. vnd Summa / das GOTt durch vnsere gute wercke gepreiset werde / Matth. 5. Phil. j. j. Pet. 4. Zum andern sollen wir gute wercke thun / vmb des nehesten willen / das demselbigen damit gedienet vnnd geholffen werde in seinen nöten 1. Johan. 3. das wir niemandt ergernuß geben 2. Corin. 6. Phil. 2. vnd die lehre nicht verlestert werde / 1. Tim. 6. Tit. 2. Sondern den widdersachern das maul gestopffet werde / j. Pet. 2. vnd 3. Tit: 2. Vnd das ander leute / durch vnsern guten wandel mügen gewunnen werden / Matth. 5. j. Pet. 3. Zum dritten sollen wir auch gute
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/81>, abgerufen am 16.02.2025. |