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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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IM Bapstumb hat man die leute nur jmmer zu gutten wercken genötiget vnd getrieben / vnd ist auch bey vielen ernst vnd eiffer gewesen zu guten wercken / aber das beste hat gemangelt / Nemlich / das man nicht recht gelehret hat / welches rechtschaffene gute / vnd Gott wollgefellige wercke sind / Denn die meisten guten werck / dauon man im Bapsthumb geleret / vnd darauff man die leute geweiset hat / sind entweder auß Menschen satzungen / oder auß eigener selbs erwelte heiligkeit hergeflossen / als vnderscheidt der Speise / Heiligen anruffen / Walfarten / Rosenkrentz beten / vnd inn Summa / das gantze Kloster leben: Was aber die schrifft von solchen wercken halte / vnd vrtheile / zeugen die sprüche / Deuteron. 12. Isai. 1. vnd 29. Col. 2.

Derhalben sollen nun die leute auff den grundt geführet werden / Das rechtschaffene gute Gott wollgefellige wercke alleine die sind / welche GOTt inn seinem Wort vorgeschrieben vnd befohlen hat / Deuteronom. 12. Ezechiel. 20. Psalm. 119. Vnd sollen sonderlich die leute des berichtet werden / das man GOTt dienen könne / nicht allein in Kirchen / Clausen / Clöstern etc. Sondern wenn ein gleubiger / der vmb Christus willen mit GOtt versönet ist / den vorsatz hat / das er Gott wölle gehorsam sein / vnd darauff in den gemeinen wercken der Zehen Gebotten / ja in teglicher arbeit seines beruffs sich vber

IM Bapstumb hat man die leute nur jmmer zu gutten wercken genötiget vnd getrieben / vnd ist auch bey vielen ernst vnd eiffer gewesen zu guten wercken / aber das beste hat gemangelt / Nemlich / das man nicht recht gelehret hat / welches rechtschaffene gute / vnd Gott wollgefellige wercke sind / Denn die meisten guten werck / dauon man im Bapsthumb geleret / vnd darauff man die leute geweiset hat / sind entweder auß Menschen satzungen / oder auß eigener selbs erwelte heiligkeit hergeflossen / als vnderscheidt der Speise / Heiligen anruffen / Walfarten / Rosenkrentz beten / vnd inn Summa / das gantze Kloster leben: Was aber die schrifft von solchen wercken halte / vnd vrtheile / zeugen die sprüche / Deuteron. 12. Isai. 1. vnd 29. Col. 2.

Derhalben sollen nun die leute auff den grundt geführet werden / Das rechtschaffene gute Gott wollgefellige wercke alleine die sind / welche GOTt inn seinem Wort vorgeschrieben vnd befohlen hat / Deuteronom. 12. Ezechiel. 20. Psalm. 119. Vnd sollen sonderlich die leute des berichtet werden / das man GOTt dienen könne / nicht allein in Kirchen / Clausen / Clöstern etc. Sondern wenn ein gleubiger / der vmb Christus willen mit GOtt versönet ist / den vorsatz hat / das er Gott wölle gehorsam sein / vnd darauff in den gemeinen wercken der Zehen Gebotten / ja in teglicher arbeit seines beruffs sich vber

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[0075] IM Bapstumb hat man die leute nur jmmer zu gutten wercken genötiget vnd getrieben / vnd ist auch bey vielen ernst vnd eiffer gewesen zu guten wercken / aber das beste hat gemangelt / Nemlich / das man nicht recht gelehret hat / welches rechtschaffene gute / vnd Gott wollgefellige wercke sind / Denn die meisten guten werck / dauon man im Bapsthumb geleret / vnd darauff man die leute geweiset hat / sind entweder auß Menschen satzungen / oder auß eigener selbs erwelte heiligkeit hergeflossen / als vnderscheidt der Speise / Heiligen anruffen / Walfarten / Rosenkrentz beten / vnd inn Summa / das gantze Kloster leben: Was aber die schrifft von solchen wercken halte / vnd vrtheile / zeugen die sprüche / Deuteron. 12. Isai. 1. vnd 29. Col. 2. Derhalben sollen nun die leute auff den grundt geführet werden / Das rechtschaffene gute Gott wollgefellige wercke alleine die sind / welche GOTt inn seinem Wort vorgeschrieben vnd befohlen hat / Deuteronom. 12. Ezechiel. 20. Psalm. 119. Vnd sollen sonderlich die leute des berichtet werden / das man GOTt dienen könne / nicht allein in Kirchen / Clausen / Clöstern etc. Sondern wenn ein gleubiger / der vmb Christus willen mit GOtt versönet ist / den vorsatz hat / das er Gott wölle gehorsam sein / vnd darauff in den gemeinen wercken der Zehen Gebotten / ja in teglicher arbeit seines beruffs sich vber

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/75>, abgerufen am 25.11.2024.