Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.ewigem leben / also / das vmb derselbigen willen vns die Sünde vergeben / vnd wir zu gnaden Gottes auffgenomen werden / vnd ewig leben sollen. Derhalben wenn die lehre in diesem artickel von aller jrrung geleutert / vnd wieder alle verfelschung lauter vnnd rein / durch Gottes gnaden erhalten soll werden / so muß man dem Methodo Pauli folgen / das die particulae exclusiuae mit allem fleiß vnd ernst bey diesem Artickel getrieben werden Primo, in merito, Secundo, in applicatione, Tertio, in forma iustificationis. Vt opera nostra ab articulo iustificationis excludantur, ne sint vel meritum, vel medium applicationis, vel forma aut pars nostrae iustificationis coram DEO ad vitam aeternam. Das der verdienst alleine sey / des gehorsams / leidens / vnd sterbens Christi / welches vns appliciret wird auß gnaden / im Wort vnd Sacramenten / Allein durch den Glauben. Vnd stehe also vnsere Gerechtigkeit allein inn gnediger versönung / vnd verzeihung vnserer Sünde: Vnd nicht allein im anfang vnser bekerung / sondern im anfang / mittel / vnd ende / ist diese vnsere einige gerechtigkeit vnd seligkeit für Gott / Roma. 5. vnd 1. Pet. 1. Wir werden auß Gottes macht durch den Glauben bewahret vnd erhalten zur seligkeit. Vnd diß soll der Glaube also annehmen / das er mit festem vertrawen sich zu GOtt versehe vnd vertröste / das er vns gewißlich / vmb Christus willen / gnedig sein wölle / Denn der Papisten lehre De dubitatione / das die gleubigen zweiffeln sollen / ob sie bey GOTt in gnaden sein / ist stracks wieder die schrifft / Rom. 4. vnd 8. Eph. 3. Vnd raubet den armen gewissen allen seligen nötigen trost. ewigem leben / also / das vmb derselbigen willen vns die Sünde vergeben / vnd wir zu gnaden Gottes auffgenomen werden / vnd ewig leben sollen. Derhalben wenn die lehre in diesem artickel von aller jrrung geleutert / vnd wieder alle verfelschung lauter vnnd rein / durch Gottes gnaden erhalten soll werden / so muß man dem Methodo Pauli folgen / das die particulae exclusiuae mit allem fleiß vnd ernst bey diesem Artickel getrieben werden Primo, in merito, Secundo, in applicatione, Tertio, in forma iustificationis. Vt opera nostra ab articulo iustificationis excludantur, ne sint vel meritum, vel medium applicationis, vel forma aut pars nostrae iustificationis coram DEO ad vitam aeternam. Das der verdienst alleine sey / des gehorsams / leidens / vnd sterbens Christi / welches vns appliciret wird auß gnaden / im Wort vnd Sacramenten / Allein durch den Glauben. Vnd stehe also vnsere Gerechtigkeit allein inn gnediger versönung / vnd verzeihung vnserer Sünde: Vnd nicht allein im anfang vnser bekerung / sondern im anfang / mittel / vnd ende / ist diese vnsere einige gerechtigkeit vnd seligkeit für Gott / Roma. 5. vnd 1. Pet. 1. Wir werden auß Gottes macht durch den Glauben bewahret vnd erhalten zur seligkeit. Vnd diß soll der Glaube also annehmen / das er mit festem vertrawen sich zu GOtt versehe vnd vertröste / das er vns gewißlich / vmb Christus willen / gnedig sein wölle / Denn der Papisten lehre De dubitatione / das die gleubigen zweiffeln sollen / ob sie bey GOTt in gnaden sein / ist stracks wieder die schrifft / Rom. 4. vnd 8. Eph. 3. Vnd raubet den armen gewissen allen seligen nötigen trost. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0070"/> ewigem leben / also / das vmb derselbigen willen vns die Sünde vergeben / vnd wir zu gnaden Gottes auffgenomen werden / vnd ewig leben sollen.</p> <p>Derhalben wenn die lehre in diesem artickel von aller jrrung geleutert / vnd wieder alle verfelschung lauter vnnd rein / durch Gottes gnaden erhalten soll werden / so muß man dem Methodo Pauli folgen / das die particulae exclusiuae mit allem fleiß vnd ernst bey diesem Artickel getrieben werden Primo, in merito, Secundo, in applicatione, Tertio, in forma iustificationis. Vt opera nostra ab articulo iustificationis excludantur, ne sint vel meritum, vel medium applicationis, vel forma aut pars nostrae iustificationis coram DEO ad vitam aeternam. Das der verdienst alleine sey / des gehorsams / leidens / vnd sterbens Christi / welches vns appliciret wird auß gnaden / im Wort vnd Sacramenten / Allein durch den Glauben. Vnd stehe also vnsere Gerechtigkeit allein inn gnediger versönung / vnd verzeihung vnserer Sünde: Vnd nicht allein im anfang vnser bekerung / sondern im anfang / mittel / vnd ende / ist diese vnsere einige gerechtigkeit vnd seligkeit für Gott / Roma. 5. vnd 1. Pet. 1. Wir werden auß Gottes macht durch den Glauben bewahret vnd erhalten zur seligkeit. Vnd diß soll der Glaube also annehmen / das er mit festem vertrawen sich zu GOtt versehe vnd vertröste / das er vns gewißlich / vmb Christus willen / gnedig sein wölle / Denn der Papisten lehre De dubitatione / das die gleubigen zweiffeln sollen / ob sie bey GOTt in gnaden sein / ist stracks wieder die schrifft / Rom. 4. vnd 8. Eph. 3. Vnd raubet den armen gewissen allen seligen nötigen trost.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0070]
ewigem leben / also / das vmb derselbigen willen vns die Sünde vergeben / vnd wir zu gnaden Gottes auffgenomen werden / vnd ewig leben sollen.
Derhalben wenn die lehre in diesem artickel von aller jrrung geleutert / vnd wieder alle verfelschung lauter vnnd rein / durch Gottes gnaden erhalten soll werden / so muß man dem Methodo Pauli folgen / das die particulae exclusiuae mit allem fleiß vnd ernst bey diesem Artickel getrieben werden Primo, in merito, Secundo, in applicatione, Tertio, in forma iustificationis. Vt opera nostra ab articulo iustificationis excludantur, ne sint vel meritum, vel medium applicationis, vel forma aut pars nostrae iustificationis coram DEO ad vitam aeternam. Das der verdienst alleine sey / des gehorsams / leidens / vnd sterbens Christi / welches vns appliciret wird auß gnaden / im Wort vnd Sacramenten / Allein durch den Glauben. Vnd stehe also vnsere Gerechtigkeit allein inn gnediger versönung / vnd verzeihung vnserer Sünde: Vnd nicht allein im anfang vnser bekerung / sondern im anfang / mittel / vnd ende / ist diese vnsere einige gerechtigkeit vnd seligkeit für Gott / Roma. 5. vnd 1. Pet. 1. Wir werden auß Gottes macht durch den Glauben bewahret vnd erhalten zur seligkeit. Vnd diß soll der Glaube also annehmen / das er mit festem vertrawen sich zu GOtt versehe vnd vertröste / das er vns gewißlich / vmb Christus willen / gnedig sein wölle / Denn der Papisten lehre De dubitatione / das die gleubigen zweiffeln sollen / ob sie bey GOTt in gnaden sein / ist stracks wieder die schrifft / Rom. 4. vnd 8. Eph. 3. Vnd raubet den armen gewissen allen seligen nötigen trost.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/70 |
Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/70>, abgerufen am 16.02.2025. |