Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.den wercken des Gesetzes / Roma. 3. Galat. 3. das ist / denen die Gott in seinem Worte selbs befohlen hat. Vnd diß muß fein vnderscheidlich erkleret werden / nemlich / das es nicht darumb geschehe / als were es vnrecht / solche gute werck thun / Sondern darumb / das vnsere gute wercke in diesem leben / von wegen der Sünde im fleische / nicht volkommen vnd gantz rein sein. Derhalben wir dadurch bey Gott nicht verdienen können gnade vnd seligkeit. Auch sollen wir auß vnsern wercken keinen Abgott machen / wie dann geschehe / wenn wir sie / als verdienst der seligkeit / an statt des HErrn Ihesu Christi setzen wolten. Aber diese meinung / das wir vns selbs verdienen können Gottes gnade / vnd die seligkeit / ist so grob / das der gemeine Mann den jrrthumb verstehet / vnd viel vnder den Papisten desselben sich schemen. Haben derhalben etliche in diesen örtern die verführische lehr des Basthumbs von der Rechtfertigung / mit solchem schein / den einfeltigen zuhörern versucht beyzubringen / Nemlich das sey war / Das niemandt / durch seine wercke / die seligkeit verdienen könne / denn die habe vns Christus alleine verdienet / Aber wenn wir derselbigen sollen theilhafftig werden / so gehöre nicht allein der Glaube darzu / sondern auch vnsere gute werck. Diese meinung als falsch vnnd vnrein muß auß Gottes Wort verworffen werden / Derhalben auch die Disputationes (das gute werck zur seligkeit von nöhten sollen sein / also / das es vnmüglich sey / ohn gute werck / allein durch den Glauben an Christum selig zuwerden / Desgleichen auch / das gute werck sollen zur seligkeit schedtlich sein) in diese Kirchen nicht sollen eingeführet werden / den wercken des Gesetzes / Roma. 3. Galat. 3. das ist / denen die Gott in seinem Worte selbs befohlen hat. Vnd diß muß fein vnderscheidlich erkleret werden / nemlich / das es nicht darumb geschehe / als were es vnrecht / solche gute werck thun / Sondern darumb / das vnsere gute wercke in diesem leben / von wegen der Sünde im fleische / nicht volkommen vnd gantz rein sein. Derhalben wir dadurch bey Gott nicht verdienen können gnade vnd seligkeit. Auch sollen wir auß vnsern wercken keinen Abgott machen / wie dann geschehe / wenn wir sie / als verdienst der seligkeit / an statt des HErrn Ihesu Christi setzen wolten. Aber diese meinung / das wir vns selbs verdienen können Gottes gnade / vnd die seligkeit / ist so grob / das der gemeine Mann den jrrthumb verstehet / vnd viel vnder den Papisten desselben sich schemen. Haben derhalben etliche in diesen örtern die verführische lehr des Basthumbs von der Rechtfertigung / mit solchem schein / den einfeltigen zuhörern versucht beyzubringen / Nemlich das sey war / Das niemandt / durch seine wercke / die seligkeit verdienen könne / denn die habe vns Christus alleine verdienet / Aber wenn wir derselbigen sollen theilhafftig werden / so gehöre nicht allein der Glaube darzu / sondern auch vnsere gute werck. Diese meinung als falsch vnnd vnrein muß auß Gottes Wort verworffen werden / Derhalben auch die Disputationes (das gute werck zur seligkeit von nöhten sollen sein / also / das es vnmüglich sey / ohn gute werck / allein durch den Glauben an Christum selig zuwerden / Desgleichen auch / das gute werck sollen zur seligkeit schedtlich sein) in diese Kirchen nicht sollen eingeführet werden / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0066"/> den wercken des Gesetzes / Roma. 3. Galat. 3. das ist / denen die Gott in seinem Worte selbs befohlen hat. Vnd diß muß fein vnderscheidlich erkleret werden / nemlich / das es nicht darumb geschehe / als were es vnrecht / solche gute werck thun / Sondern darumb / das vnsere gute wercke in diesem leben / von wegen der Sünde im fleische / nicht volkommen vnd gantz rein sein. Derhalben wir dadurch bey Gott nicht verdienen können gnade vnd seligkeit. 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Diese meinung als falsch vnnd vnrein muß auß Gottes Wort verworffen werden / Derhalben auch die Disputationes (das gute werck zur seligkeit von nöhten sollen sein / also / das es vnmüglich sey / ohn gute werck / allein durch den Glauben an Christum selig zuwerden / Desgleichen auch / das gute werck sollen zur seligkeit schedtlich sein) in diese Kirchen nicht sollen eingeführet werden / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0066]
den wercken des Gesetzes / Roma. 3. Galat. 3. das ist / denen die Gott in seinem Worte selbs befohlen hat. Vnd diß muß fein vnderscheidlich erkleret werden / nemlich / das es nicht darumb geschehe / als were es vnrecht / solche gute werck thun / Sondern darumb / das vnsere gute wercke in diesem leben / von wegen der Sünde im fleische / nicht volkommen vnd gantz rein sein. Derhalben wir dadurch bey Gott nicht verdienen können gnade vnd seligkeit. Auch sollen wir auß vnsern wercken keinen Abgott machen / wie dann geschehe / wenn wir sie / als verdienst der seligkeit / an statt des HErrn Ihesu Christi setzen wolten.
Aber diese meinung / das wir vns selbs verdienen können Gottes gnade / vnd die seligkeit / ist so grob / das der gemeine Mann den jrrthumb verstehet / vnd viel vnder den Papisten desselben sich schemen. Haben derhalben etliche in diesen örtern die verführische lehr des Basthumbs von der Rechtfertigung / mit solchem schein / den einfeltigen zuhörern versucht beyzubringen / Nemlich das sey war / Das niemandt / durch seine wercke / die seligkeit verdienen könne / denn die habe vns Christus alleine verdienet / Aber wenn wir derselbigen sollen theilhafftig werden / so gehöre nicht allein der Glaube darzu / sondern auch vnsere gute werck. Diese meinung als falsch vnnd vnrein muß auß Gottes Wort verworffen werden / Derhalben auch die Disputationes (das gute werck zur seligkeit von nöhten sollen sein / also / das es vnmüglich sey / ohn gute werck / allein durch den Glauben an Christum selig zuwerden / Desgleichen auch / das gute werck sollen zur seligkeit schedtlich sein) in diese Kirchen nicht sollen eingeführet werden /
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/66>, abgerufen am 16.02.2025. |