Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite
Von der Zucht in den Spittalen.

ES sollen alle Spittaler / Mans vnnd Frawen personen / so verpfründet / oder vmb Gottes willen auffgenommen worden / das heilige Göttliche Wort / vnd die Predigen alle Sontag vnd Feyrtag / vnd dieselbigen keins wegs / ohne ehehaffte / redliche vrsachen / versaumen / besuchen / bey abbruch desselbigen tags seiner gebürender pfründ / oder des fleisches / oder anderm / nach gestalt der sachen.

Wo aber einer / oder eine / solches so gar verechtlicher vnd muthwilliger weiß / erlassen / Der oder dieselben sollen nach gestalt vnd gelegenheit der sachen vnd vberfarung mit dem Thurn / oder in ander weg / ernstlich gestrafft werden.

Darzu keine Mans oder Weibs person / das Heilige Euangelium vnd Gottes Wort / wie es nach Göttlicher Schrifft gepredigt wirdt / schmehen / lestern / oder mit jemandt sich deshalb in einige zenckische Disputation begeben / bey einer schweren Straff / oder verwirckung seiner pfründ / dem vberfahrer / je nach gelegenheit der Sachen vnd vbertrettung / auffzulegen.

Item / das auch zu allen Malzeiten / Morgens vnnd Abends / vor vnd nach dem Tisch / durch einen Jungen Knaben oder Töchterlein / so die im Spittal weren / wo nicht / durch die Alten / eins vmb das ander / in allen Gemachen / öffentlich mit lauten worten / Nemlich / vor dem Tisch / das Benedicite / vnd nach dem Tisch / das Gratias Deudsch / allwegen mit einem Vater vnser / wie vngeferlich

Von der Zucht in den Spittalen.

ES sollen alle Spittaler / Mans vnnd Frawen personen / so verpfründet / oder vmb Gottes willen auffgenommen worden / das heilige Göttliche Wort / vnd die Predigen alle Sontag vnd Feyrtag / vnd dieselbigen keins wegs / ohne ehehaffte / redliche vrsachen / versaumen / besuchen / bey abbruch desselbigen tags seiner gebürender pfründ / oder des fleisches / oder anderm / nach gestalt der sachen.

Wo aber einer / oder eine / solches so gar verechtlicher vnd muthwilliger weiß / erlassen / Der oder dieselben sollen nach gestalt vnd gelegenheit der sachen vnd vberfarung mit dem Thurn / oder in ander weg / ernstlich gestrafft werden.

Darzu keine Mans oder Weibs person / das Heilige Euangelium vnd Gottes Wort / wie es nach Göttlicher Schrifft gepredigt wirdt / schmehen / lestern / oder mit jemandt sich deshalb in einige zenckische Disputation begeben / bey einer schweren Straff / oder verwirckung seiner pfründ / dem vberfahrer / je nach gelegenheit der Sachen vnd vbertrettung / auffzulegen.

Item / das auch zu allen Malzeiten / Morgens vnnd Abends / vor vnd nach dem Tisch / durch einen Jungen Knaben oder Töchterlein / so die im Spittal weren / wo nicht / durch die Alten / eins vmb das ander / in allen Gemachen / öffentlich mit lauten worten / Nemlich / vor dem Tisch / das Benedicite / vnd nach dem Tisch / das Gratias Deudsch / allwegen mit einem Vater vnser / wie vngeferlich

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0596" n="447"/>
      </div>
      <div>
        <head>Von der Zucht in den Spittalen.<lb/></head>
        <p>ES sollen alle Spittaler / Mans vnnd Frawen personen / so verpfründet / oder vmb Gottes willen auffgenommen worden / das heilige Göttliche Wort / vnd die Predigen alle Sontag vnd Feyrtag / vnd dieselbigen keins wegs / ohne ehehaffte / redliche vrsachen / versaumen / besuchen / bey abbruch desselbigen tags seiner gebürender pfründ / oder des fleisches / oder anderm / nach gestalt der sachen.</p>
        <p>Wo aber einer / oder eine / solches so gar verechtlicher vnd muthwilliger weiß / erlassen / Der oder dieselben sollen nach gestalt vnd gelegenheit der sachen vnd vberfarung mit dem Thurn / oder in ander weg / ernstlich gestrafft werden.</p>
        <p>Darzu keine Mans oder Weibs person / das Heilige Euangelium vnd Gottes Wort / wie es nach Göttlicher Schrifft gepredigt wirdt / schmehen / lestern / oder mit jemandt sich deshalb in einige zenckische Disputation begeben / bey einer schweren Straff / oder verwirckung seiner pfründ / dem vberfahrer / je nach gelegenheit der Sachen vnd vbertrettung / auffzulegen.</p>
        <p>Item / das auch zu allen Malzeiten / Morgens vnnd Abends / vor vnd nach dem Tisch / durch einen Jungen Knaben oder Töchterlein / so die im Spittal weren / wo nicht / durch die Alten / eins vmb das ander / in allen Gemachen / öffentlich mit lauten worten / Nemlich / vor dem Tisch / das Benedicite / vnd nach dem Tisch / das Gratias Deudsch / allwegen mit einem Vater vnser / wie vngeferlich
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[447/0596] Von der Zucht in den Spittalen. ES sollen alle Spittaler / Mans vnnd Frawen personen / so verpfründet / oder vmb Gottes willen auffgenommen worden / das heilige Göttliche Wort / vnd die Predigen alle Sontag vnd Feyrtag / vnd dieselbigen keins wegs / ohne ehehaffte / redliche vrsachen / versaumen / besuchen / bey abbruch desselbigen tags seiner gebürender pfründ / oder des fleisches / oder anderm / nach gestalt der sachen. Wo aber einer / oder eine / solches so gar verechtlicher vnd muthwilliger weiß / erlassen / Der oder dieselben sollen nach gestalt vnd gelegenheit der sachen vnd vberfarung mit dem Thurn / oder in ander weg / ernstlich gestrafft werden. Darzu keine Mans oder Weibs person / das Heilige Euangelium vnd Gottes Wort / wie es nach Göttlicher Schrifft gepredigt wirdt / schmehen / lestern / oder mit jemandt sich deshalb in einige zenckische Disputation begeben / bey einer schweren Straff / oder verwirckung seiner pfründ / dem vberfahrer / je nach gelegenheit der Sachen vnd vbertrettung / auffzulegen. Item / das auch zu allen Malzeiten / Morgens vnnd Abends / vor vnd nach dem Tisch / durch einen Jungen Knaben oder Töchterlein / so die im Spittal weren / wo nicht / durch die Alten / eins vmb das ander / in allen Gemachen / öffentlich mit lauten worten / Nemlich / vor dem Tisch / das Benedicite / vnd nach dem Tisch / das Gratias Deudsch / allwegen mit einem Vater vnser / wie vngeferlich

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/596
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 447. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/596>, abgerufen am 22.12.2024.