Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.jenigen / so darzu verordnet sein. Wir wöllen auch / so bald die Rechnung an einem ort geschehen / das alsdann von vnsern Amptleuten vnd Gerichten / von jeder Rechnung von wort zu wort ein gleichlautend Register / daneben auch der Recessen / vnd hinderstelligen Schülden / was vnd wieuiel auch an vorrath beuor vnd entgegen sein / was auch für vnordnung / vnmaß / feel vnd mangel in den Rechnungen befunden / Auch der Pfleger fleiß vnd vnfleiß / alles vnd jedes vnderschiedlich siegniert / in schrifften ohne einige verhinderung vnd auffzug / allwegen vor Georgij / inn vnser Cantzley geschickt werde / darinnen sich vnsere geordente Kirchen Rethe / jrem von vns habenden beuelch ersehen / vnd vnordnung abschaffen mögen. Wo dann mangel oder vnnützer kosten befunden / dasselbig sol fürderlich an jedes ort geschrieben / was dann hierinnen befohlen / solches sollen vnsere Amptleut vnd geordente Kasten vnd Spittalmeister / fürderlich verschaffen / vnd abstellen. Wo aber etwas hierinnen durch fahrlessigkeit vnderlassen / dieselbigen sollen vnser vngnad vnd straff gewarten. Es sol auch in solcher Jar Rechnung / der kost nicht vbermacht werden / dann was also vnnützlich auffgewendt wird / das sol von den jenigen / so daran schüldig / wieder erstattet / vnd vnnachlessig eingebracht werden. Es sollen die Kasten vnd Spittalmeister nicht abtretten von jrem Ampt / sie haben dann zuuor alle Schülden eingemanet / bar bezalt / vnd gnugsame Rechnung gethan. Wo auch der Kasten oder Spittalmeister einer oder jenigen / so darzu verordnet sein. Wir wöllen auch / so bald die Rechnung an einem ort geschehen / das alsdann von vnsern Amptleuten vnd Gerichten / von jeder Rechnung von wort zu wort ein gleichlautend Register / daneben auch der Recessen / vnd hinderstelligen Schülden / was vnd wieuiel auch an vorrath beuor vnd entgegen sein / was auch für vnordnung / vnmaß / feel vñ mangel in den Rechnungen befunden / Auch der Pfleger fleiß vnd vnfleiß / alles vnd jedes vnderschiedlich siegniert / in schrifften ohne einige verhinderung vnd auffzug / allwegen vor Georgij / inn vnser Cantzley geschickt werde / darinnen sich vnsere geordente Kirchen Rethe / jrem von vns habenden beuelch ersehen / vnd vnordnung abschaffen mögen. Wo dann mangel oder vnnützer kosten befunden / dasselbig sol fürderlich an jedes ort geschrieben / was dann hierinnen befohlen / solches sollen vnsere Amptleut vnd geordente Kasten vnd Spittalmeister / fürderlich verschaffen / vnd abstellen. Wo aber etwas hierinnen durch fahrlessigkeit vnderlassen / dieselbigen sollen vnser vngnad vnd straff gewarten. Es sol auch in solcher Jar Rechnung / der kost nicht vbermacht werden / dann was also vnnützlich auffgewendt wird / das sol von den jenigen / so daran schüldig / wieder erstattet / vnd vnnachlessig eingebracht werden. Es sollen die Kasten vnd Spittalmeister nicht abtretten von jrem Ampt / sie haben dann zuuor alle Schülden eingemanet / bar bezalt / vnd gnugsame Rechnung gethan. Wo auch der Kasten oder Spittalmeister einer oder <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0594" n="445"/> jenigen / so darzu verordnet sein. Wir wöllen auch / so bald die Rechnung an einem ort geschehen / das alsdann von vnsern Amptleuten vnd Gerichten / von jeder Rechnung von wort zu wort ein gleichlautend Register / daneben auch der Recessen / vnd hinderstelligen Schülden / was vnd wieuiel auch an vorrath beuor vnd entgegen sein / was auch für vnordnung / vnmaß / feel vñ mangel in den Rechnungen befunden / Auch der Pfleger fleiß vnd vnfleiß / alles vnd jedes vnderschiedlich siegniert / in schrifften ohne einige verhinderung vnd auffzug / allwegen vor Georgij / inn vnser Cantzley geschickt werde / darinnen sich vnsere geordente Kirchen Rethe / jrem von vns habenden beuelch ersehen / vnd vnordnung abschaffen mögen.</p> <p>Wo dann mangel oder vnnützer kosten befunden / dasselbig sol fürderlich an jedes ort geschrieben / was dann hierinnen befohlen / solches sollen vnsere Amptleut vnd geordente Kasten vnd Spittalmeister / fürderlich verschaffen / vnd abstellen.</p> <p>Wo aber etwas hierinnen durch fahrlessigkeit vnderlassen / dieselbigen sollen vnser vngnad vnd straff gewarten.</p> <p>Es sol auch in solcher Jar Rechnung / der kost nicht vbermacht werden / dann was also vnnützlich auffgewendt wird / das sol von den jenigen / so daran schüldig / wieder erstattet / vnd vnnachlessig eingebracht werden.</p> <p>Es sollen die Kasten vnd Spittalmeister nicht abtretten von jrem Ampt / sie haben dann zuuor alle Schülden eingemanet / bar bezalt / vnd gnugsame Rechnung gethan.</p> <p>Wo auch der Kasten oder Spittalmeister einer oder </p> </div> </body> </text> </TEI> [445/0594]
jenigen / so darzu verordnet sein. Wir wöllen auch / so bald die Rechnung an einem ort geschehen / das alsdann von vnsern Amptleuten vnd Gerichten / von jeder Rechnung von wort zu wort ein gleichlautend Register / daneben auch der Recessen / vnd hinderstelligen Schülden / was vnd wieuiel auch an vorrath beuor vnd entgegen sein / was auch für vnordnung / vnmaß / feel vñ mangel in den Rechnungen befunden / Auch der Pfleger fleiß vnd vnfleiß / alles vnd jedes vnderschiedlich siegniert / in schrifften ohne einige verhinderung vnd auffzug / allwegen vor Georgij / inn vnser Cantzley geschickt werde / darinnen sich vnsere geordente Kirchen Rethe / jrem von vns habenden beuelch ersehen / vnd vnordnung abschaffen mögen.
Wo dann mangel oder vnnützer kosten befunden / dasselbig sol fürderlich an jedes ort geschrieben / was dann hierinnen befohlen / solches sollen vnsere Amptleut vnd geordente Kasten vnd Spittalmeister / fürderlich verschaffen / vnd abstellen.
Wo aber etwas hierinnen durch fahrlessigkeit vnderlassen / dieselbigen sollen vnser vngnad vnd straff gewarten.
Es sol auch in solcher Jar Rechnung / der kost nicht vbermacht werden / dann was also vnnützlich auffgewendt wird / das sol von den jenigen / so daran schüldig / wieder erstattet / vnd vnnachlessig eingebracht werden.
Es sollen die Kasten vnd Spittalmeister nicht abtretten von jrem Ampt / sie haben dann zuuor alle Schülden eingemanet / bar bezalt / vnd gnugsame Rechnung gethan.
Wo auch der Kasten oder Spittalmeister einer oder
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |