Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

allem bleibt / das im Gesetz geschrieben stehet / der sey verflucht: vnd Jacobi. 2. So jemand das gantze Gesetz helt / vnd sündiget an einem / der ist des gantzen schüldig / Vnd darauff gehet die lange ernste predigt Christi / Matth. 5. Derhaben in den vnbekerten vnd vngleubigen / sind alle Gottes / Mortalia, Denn wer nicht gleubet an den Son Sünde vber dem bleibet der zorn Gottes / Johan. 3.

Wenn man aber predigt den Christen / die getaufft / bekeret / vnd gleubig worden sind / So lehret die schrifft / das in denselbigen etliche Sünde sein / bey welchen der glaube stehen / vnd der heilige Geist bleiben kan / wie Lutherus redet / vmb welcher Sünde willen / die gleubige person nicht verdampt wird / sondern hat vnd behelt den Glauben / den heiligen Geist / Gottes gnade / vergebung der Sünde / vnd das ewige leben. Diese lehre hat jhren grundt / Rom. 6.7. vnnd 8. 1. Johan. 1. Psalm. 32. etc. vnnd das heissen peccata venialia. Wiederumb aber auch saget die schrifft mit grossem ernst / das Christen woll in solche Sünde fallen können / dardurch sie verliehren den Glauben / den heiligen Geist / Gottes gnade / vergebung der Sünden / die erbschafft des Reichs GOTtes / vnd fallen wiederumb in Gottes zorn / zum ewigen verdamnuß / wo sie nicht wiederumb buß thun / vnd durch den Glauben vmb Christus willen wieder versönet werden. Diese lehre hat jhren grundt in den sprüchen Pauli / Rom. 8. 1. Corinth. 6. Gal. 5. Ephes. 5. Coloss. 3. Jacobi. 1. Welche sprüche dem Volcke offt vnd mit fleiß sollen eingebildet werden: Vnd diß heissen peccata mortalia.

allem bleibt / das im Gesetz geschrieben stehet / der sey verflucht: vnd Jacobi. 2. So jemand das gantze Gesetz helt / vnd sündiget an einem / der ist des gantzen schüldig / Vnd darauff gehet die lange ernste predigt Christi / Matth. 5. Derhaben in den vnbekerten vnd vngleubigen / sind alle Gottes / Mortalia, Denn wer nicht gleubet an den Son Sünde vber dem bleibet der zorn Gottes / Johan. 3.

Wenn man aber predigt den Christen / die getaufft / bekeret / vnd gleubig worden sind / So lehret die schrifft / das in denselbigen etliche Sünde sein / bey welchen der glaube stehen / vnd der heilige Geist bleiben kan / wie Lutherus redet / vmb welcher Sünde willen / die gleubige person nicht verdampt wird / sondern hat vnd behelt den Glauben / den heiligen Geist / Gottes gnade / vergebung der Sünde / vnd das ewige leben. Diese lehre hat jhren grundt / Rom. 6.7. vnnd 8. 1. Johan. 1. Psalm. 32. etc. vnnd das heissen peccata venialia. Wiederumb aber auch saget die schrifft mit grossem ernst / das Christen woll in solche Sünde fallen können / dardurch sie verliehren den Glauben / den heiligen Geist / Gottes gnade / vergebung der Sünden / die erbschafft des Reichs GOTtes / vnd fallen wiederumb in Gottes zorn / zum ewigen verdamnuß / wo sie nicht wiederumb buß thun / vnd durch den Glauben vmb Christus willen wieder versönet werden. Diese lehre hat jhren grundt in den sprüchen Pauli / Rom. 8. 1. Corinth. 6. Gal. 5. Ephes. 5. Coloss. 3. Jacobi. 1. Welche sprüche dem Volcke offt vnd mit fleiß sollen eingebildet werden: Vnd diß heissen peccata mortalia.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0059"/>
allem       bleibt / das im Gesetz geschrieben stehet / der sey verflucht: vnd Jacobi. 2. So jemand das       gantze Gesetz helt / vnd sündiget an einem / der ist des gantzen schüldig / Vnd darauff gehet       die lange ernste predigt Christi / Matth. 5. Derhaben in den vnbekerten vnd vngleubigen / sind       alle Gottes / Mortalia, Denn wer nicht gleubet an den Son Sünde vber dem bleibet der zorn       Gottes / Johan. 3.</p>
        <p>Wenn man aber predigt den Christen / die getaufft / bekeret / vnd gleubig worden sind / So       lehret die schrifft / das in denselbigen etliche Sünde sein / bey welchen der glaube stehen /       vnd der heilige Geist bleiben kan / wie Lutherus redet / vmb welcher Sünde willen / die       gleubige person nicht verdampt wird / sondern hat vnd behelt den Glauben / den heiligen Geist /       Gottes gnade / vergebung der Sünde / vnd das ewige leben. Diese lehre hat jhren grundt / Rom.       6.7. vnnd 8. 1. Johan. 1. Psalm. 32. etc. vnnd das heissen peccata venialia. Wiederumb aber       auch saget die schrifft mit grossem ernst / das Christen woll in solche Sünde fallen können /       dardurch sie verliehren den Glauben / den heiligen Geist / Gottes gnade / vergebung der Sünden       / die erbschafft des Reichs GOTtes / vnd fallen wiederumb in Gottes zorn / zum ewigen verdamnuß       / wo sie nicht wiederumb buß thun / vnd durch den Glauben vmb Christus willen wieder versönet       werden. Diese lehre hat jhren grundt in den sprüchen Pauli / Rom. 8. 1. Corinth. 6. Gal. 5.       Ephes. 5. Coloss. 3. Jacobi. 1. Welche sprüche dem Volcke offt vnd mit fleiß sollen eingebildet       werden: Vnd diß heissen peccata mortalia.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0059] allem bleibt / das im Gesetz geschrieben stehet / der sey verflucht: vnd Jacobi. 2. So jemand das gantze Gesetz helt / vnd sündiget an einem / der ist des gantzen schüldig / Vnd darauff gehet die lange ernste predigt Christi / Matth. 5. Derhaben in den vnbekerten vnd vngleubigen / sind alle Gottes / Mortalia, Denn wer nicht gleubet an den Son Sünde vber dem bleibet der zorn Gottes / Johan. 3. Wenn man aber predigt den Christen / die getaufft / bekeret / vnd gleubig worden sind / So lehret die schrifft / das in denselbigen etliche Sünde sein / bey welchen der glaube stehen / vnd der heilige Geist bleiben kan / wie Lutherus redet / vmb welcher Sünde willen / die gleubige person nicht verdampt wird / sondern hat vnd behelt den Glauben / den heiligen Geist / Gottes gnade / vergebung der Sünde / vnd das ewige leben. Diese lehre hat jhren grundt / Rom. 6.7. vnnd 8. 1. Johan. 1. Psalm. 32. etc. vnnd das heissen peccata venialia. Wiederumb aber auch saget die schrifft mit grossem ernst / das Christen woll in solche Sünde fallen können / dardurch sie verliehren den Glauben / den heiligen Geist / Gottes gnade / vergebung der Sünden / die erbschafft des Reichs GOTtes / vnd fallen wiederumb in Gottes zorn / zum ewigen verdamnuß / wo sie nicht wiederumb buß thun / vnd durch den Glauben vmb Christus willen wieder versönet werden. Diese lehre hat jhren grundt in den sprüchen Pauli / Rom. 8. 1. Corinth. 6. Gal. 5. Ephes. 5. Coloss. 3. Jacobi. 1. Welche sprüche dem Volcke offt vnd mit fleiß sollen eingebildet werden: Vnd diß heissen peccata mortalia.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/59
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/59>, abgerufen am 22.11.2024.