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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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zeit von der Domina bescheiden / als / lesen / schreiben / Catechismus lernen / neyen / spinnen / weben / vnd dergleichen / mit gehorsam / vnd allem trewen vleiß außwarten.

Vor vnd nach dem essen / sol allwegen das Benedicite vnd Gratias mit aller zucht vnd andacht gesprochen / vnd dieweil man isset / auch ein Capitel aus der H. Schrifft gelesen / vnd die ordnung / wie im Chor / damit gehalten werden.

Damit aber die Clöster nicht vbersetzt / vnd nicht allein / dz die jetzt darinnen nottürfftiglich vnderhalten / sonder auch zum Allmusen vnd befürderung der armen Schüler / so künfftiglich der Kirchen Gottes nützlichen dienen mögen / könde geholffen werden / so wöllen wir / das hinfurt kein Jungfraw one vnser vorwissen vnd gnedigs verwilligen / in einig Closter angenommen / sonder dasselbig jederzeit zuuor an vns gelanget werden sol. Do auch vber die bestimpte anzal der Jungfrawen / etliche jre kinder in vnsern Clöstern zur Gottes furcht / zucht vnd lehr wolten auffziehen lassen / die sollen Jerlich dem Closter für den Tisch vnd nottürfftige vnderhaltung / ein gewisse Summa Gelts / der billicheit gemeß / geben / welche dem Closter zum besten widerumb angelegt vnnd verordnet werden sol. Vnd nach dem / was zu den Clöstern gestifftet / ein Gottes gab / vnd nicht zum vberfluß / vnnützlich durch vbermessige gastungen / oder in ander weg verschwendet / sonder allein zur befürderung der Ehrn Gottes / Christlicher lehr vnd zucht angewendt werden sol / wöllen wir künfftiglich auch / was die Haußhaltung belangt / die gnedige fürsehung vnd verordnung thun / damit ein nützliche Haußhaltung angestelt / vnd was einmal zum Gottes dienst ergeben / bey demselben erhalten / vnd zum nützlichsten widerumb angewendet / vnd gebraucht werden möge.

zeit von der Domina bescheiden / als / lesen / schreiben / Catechismus lernen / neyen / spinnen / weben / vnd dergleichen / mit gehorsam / vnd allem trewen vleiß außwarten.

Vor vnd nach dem essen / sol allwegen das Benedicite vnd Gratias mit aller zucht vnd andacht gesprochen / vnd dieweil man isset / auch ein Capitel aus der H. Schrifft gelesen / vñ die ordnung / wie im Chor / damit gehalten werden.

Damit aber die Clöster nicht vbersetzt / vnd nicht allein / dz die jetzt darinnen nottürfftiglich vnderhalten / sonder auch zum Allmusen vnd befürderung der armen Schüler / so künfftiglich der Kirchen Gottes nützlichen dienen mögen / könde geholffen werden / so wöllen wir / das hinfurt kein Jungfraw one vnser vorwissen vnd gnedigs verwilligen / in einig Closter angenom̃en / sonder dasselbig jederzeit zuuor an vns gelanget werden sol. Do auch vber die bestimpte anzal der Jungfrawen / etliche jre kinder in vnsern Clöstern zur Gottes furcht / zucht vnd lehr wolten auffziehen lassen / die sollen Jerlich dem Closter für den Tisch vnd nottürfftige vnderhaltung / ein gewisse Sum̃a Gelts / der billicheit gemeß / geben / welche dem Closter zum besten widerumb angelegt vnnd verordnet werden sol. Vnd nach dem / was zu den Clöstern gestifftet / ein Gottes gab / vñ nicht zum vberfluß / vnnützlich durch vbermessige gastungen / oder in ander weg verschwendet / sonder allein zur befürderung der Ehrn Gottes / Christlicher lehr vnd zucht angewendt werden sol / wöllen wir künfftiglich auch / was die Haußhaltung belangt / die gnedige fürsehung vnd verordnung thun / damit ein nützliche Haußhaltung angestelt / vnd was einmal zum Gottes dienst ergeben / bey demselben erhalten / vnd zum nützlichsten widerumb angewendet / vnd gebraucht werden möge.

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[410/0559] zeit von der Domina bescheiden / als / lesen / schreiben / Catechismus lernen / neyen / spinnen / weben / vnd dergleichen / mit gehorsam / vnd allem trewen vleiß außwarten. Vor vnd nach dem essen / sol allwegen das Benedicite vnd Gratias mit aller zucht vnd andacht gesprochen / vnd dieweil man isset / auch ein Capitel aus der H. Schrifft gelesen / vñ die ordnung / wie im Chor / damit gehalten werden. Damit aber die Clöster nicht vbersetzt / vnd nicht allein / dz die jetzt darinnen nottürfftiglich vnderhalten / sonder auch zum Allmusen vnd befürderung der armen Schüler / so künfftiglich der Kirchen Gottes nützlichen dienen mögen / könde geholffen werden / so wöllen wir / das hinfurt kein Jungfraw one vnser vorwissen vnd gnedigs verwilligen / in einig Closter angenom̃en / sonder dasselbig jederzeit zuuor an vns gelanget werden sol. Do auch vber die bestimpte anzal der Jungfrawen / etliche jre kinder in vnsern Clöstern zur Gottes furcht / zucht vnd lehr wolten auffziehen lassen / die sollen Jerlich dem Closter für den Tisch vnd nottürfftige vnderhaltung / ein gewisse Sum̃a Gelts / der billicheit gemeß / geben / welche dem Closter zum besten widerumb angelegt vnnd verordnet werden sol. Vnd nach dem / was zu den Clöstern gestifftet / ein Gottes gab / vñ nicht zum vberfluß / vnnützlich durch vbermessige gastungen / oder in ander weg verschwendet / sonder allein zur befürderung der Ehrn Gottes / Christlicher lehr vnd zucht angewendt werden sol / wöllen wir künfftiglich auch / was die Haußhaltung belangt / die gnedige fürsehung vnd verordnung thun / damit ein nützliche Haußhaltung angestelt / vnd was einmal zum Gottes dienst ergeben / bey demselben erhalten / vnd zum nützlichsten widerumb angewendet / vnd gebraucht werden möge.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 410. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/559>, abgerufen am 25.11.2024.