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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Vnd in dem verstandt seind die fürnemsten zwey heuptstück des Euangelij in genere, Busse vnd glauben / oder vergebung der Sünden / Lu. 24. Actor. 20.

Item / weil das Euangelion prediget vergebung der Sünden / nicht den rohen sicheren Hertzen / Sonder denen / die da busse thun: Vnd weil die lehre des Euangelij muß darzu komen / auff das auß der rhew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern das es möge sein ein Busse zur seligkeit / 2. Corinth. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / daß das Euangelion sey ein predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus diß handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis spricht er / Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item Apologia, in articulo iustificationis: In praedicatione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur predigt der Busse ist nicht gnug die predigt des Gesetzes / sondern es muß darzu gethan werden die predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so auß dem Gesetz geprediget wirdt / Als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Galat. Officium & vsus legis est, non solum ostendere peccatum, & iram Dei: sed etiam compellere ad Christum. Hunc vsum legis solus Spiritus sanctus quaerit, & Euangelium ostendit, quia solum Euangelium dicit, Deum adesse contritis corde. Das Ampt vnnd der gebrauch des Gesetzes ist nicht allein / das es die

Vnd in dem verstandt seind die fürnemsten zwey heuptstück des Euangelij in genere, Busse vnd glauben / oder vergebung der Sünden / Lu. 24. Actor. 20.

Item / weil das Euangelion prediget vergebung der Sündẽ / nicht den rohen sicheren Hertzen / Sonder denen / die da busse thun: Vnd weil die lehre des Euangelij muß darzu komen / auff das auß der rhew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern das es möge sein ein Busse zur seligkeit / 2. Corinth. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / daß das Euangelion sey ein predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus diß handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis spricht er / Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item Apologia, in articulo iustificationis: In praedicatione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur predigt der Busse ist nicht gnug die predigt des Gesetzes / sondern es muß darzu gethan werden die predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so auß dem Gesetz geprediget wirdt / Als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Galat. Officium & vsus legis est, non solum ostendere peccatum, & iram Dei: sed etiam compellere ad Christum. Hunc vsum legis solus Spiritus sanctus quaerit, & Euangelium ostendit, quia solum Euangelium dicit, Deum adesse contritis corde. Das Ampt vnnd der gebrauch des Gesetzes ist nicht allein / das es die

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[0053] Vnd in dem verstandt seind die fürnemsten zwey heuptstück des Euangelij in genere, Busse vnd glauben / oder vergebung der Sünden / Lu. 24. Actor. 20. Item / weil das Euangelion prediget vergebung der Sündẽ / nicht den rohen sicheren Hertzen / Sonder denen / die da busse thun: Vnd weil die lehre des Euangelij muß darzu komen / auff das auß der rhew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern das es möge sein ein Busse zur seligkeit / 2. Corinth. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / daß das Euangelion sey ein predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus diß handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis spricht er / Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item Apologia, in articulo iustificationis: In praedicatione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur predigt der Busse ist nicht gnug die predigt des Gesetzes / sondern es muß darzu gethan werden die predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so auß dem Gesetz geprediget wirdt / Als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Galat. Officium & vsus legis est, non solum ostendere peccatum, & iram Dei: sed etiam compellere ad Christum. Hunc vsum legis solus Spiritus sanctus quaerit, & Euangelium ostendit, quia solum Euangelium dicit, Deum adesse contritis corde. Das Ampt vnnd der gebrauch des Gesetzes ist nicht allein / das es die

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/53>, abgerufen am 22.11.2024.