Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Zum Dritten / wenn ein Prediger von der vernewerung / oder von newem gehorsam also lehren will / das der heilige Geist durchs Wort die Hertzen möge ernewern / muß er darauff gar gut acht geben / was er für ein Wore vnd lehre darzu gebrauchen solle. Das Gesetze weiset woll / was wir thun sollen / aber es gibt die krafft / vnd das vermögen nicht / sondern der heilig Geist muß die Hertzen ernewern / Tit. 3. vnd desselbigen früchte seind alle rechtschaffene gute werck / Gal. 5. Ephes. 5. Der heilige Geist aber wirdt gegeben vnd entfangen / nicht durch das Gesetz / sondern durch die predigt vom Glauben / Galat. 3. Derhalben muß vorhin die person durch Christum gerecht / vnd Gott angenehm werden / alßdann vernewert der heilige Geist das Hertze / das es einen guten fursatz bekömpt / vnd in betrachtung der grossen güte / vnnd gnad Gottes / sich von Hertzen ergibt demselbigen zudienen / vnd gehorsam zusein / Rom. 6. Wenn nun im Hertzen also die vernewrung des heiligen Geistes angefangen ist / so soll das Hertz nicht auß menschen satzungen / oder eigener andacht / sonderliche Gottesdienste erdencken / Colo. 2. Matth. 15. Deuteron. 12. Ezech. 20. sondern alßdann kömpt das Gesetz vnd weiset / was das für gute werck sein / die Gott vor bereitet hat / das die seinen darinnen wandeln sollen / Ephes. 2. Ezeichiel. 20. Deuteron. 12. Roman. 12. Galat. 5. Vnd weil das Gesetz alßbaldt auch weiset / das solche auch der Heiligen gute wercke inn diesem leben schwach / vnrein / vnd vnuolnkomen sein / Psalm. 32. Roman. 7. So kömpt wiederumb das Euangelion vnnd lehret / wie vnd warumb solche gute werck Gott gefellig / vnd angenehm sein / nemlich nicht darumb / das sie rein Zum Dritten / wenn ein Prediger von der vernewerung / oder von newem gehorsam also lehren will / das der heilige Geist durchs Wort die Hertzen möge ernewern / muß er darauff gar gut acht geben / was er für ein Wore vnd lehre darzu gebrauchen solle. Das Gesetze weiset woll / was wir thun sollen / aber es gibt die krafft / vnd das vermögen nicht / sondern der heilig Geist muß die Hertzen ernewern / Tit. 3. vnd desselbigen früchte seind alle rechtschaffene gute werck / Gal. 5. Ephes. 5. Der heilige Geist aber wirdt gegeben vnd entfangen / nicht durch das Gesetz / sondern durch die predigt vom Glauben / Galat. 3. Derhalben muß vorhin die person durch Christum gerecht / vnd Gott angenehm werden / alßdann vernewert der heilige Geist das Hertze / das es einen guten fursatz bekömpt / vnd in betrachtung der grossen güte / vnnd gnad Gottes / sich von Hertzen ergibt demselbigen zudienen / vnd gehorsam zusein / Rom. 6. Wenn nun im Hertzen also die vernewrung des heiligen Geistes angefangen ist / so soll das Hertz nicht auß menschen satzungen / oder eigener andacht / sonderliche Gottesdienste erdencken / Colo. 2. Matth. 15. Deuteron. 12. Ezech. 20. sondern alßdann kömpt das Gesetz vnd weiset / was das für gute werck sein / die Gott vor bereitet hat / das die seinen darinnen wandeln sollen / Ephes. 2. Ezeichiel. 20. Deuteron. 12. Roman. 12. Galat. 5. Vnd weil das Gesetz alßbaldt auch weiset / das solche auch der Heiligen gute wercke inn diesem leben schwach / vnrein / vnd vnuolnkomen sein / Psalm. 32. Roman. 7. 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Derhalben muß vorhin die person durch Christum gerecht / vnd Gott angenehm werden / alßdann vernewert der heilige Geist das Hertze / das es einen guten fursatz bekömpt / vnd in betrachtung der grossen güte / vnnd gnad Gottes / sich von Hertzen ergibt demselbigen zudienen / vnd gehorsam zusein / Rom. 6. Wenn nun im Hertzen also die vernewrung des heiligen Geistes angefangen ist / so soll das Hertz nicht auß menschen satzungen / oder eigener andacht / sonderliche Gottesdienste erdencken / Colo. 2. Matth. 15. Deuteron. 12. Ezech. 20. sondern alßdann kömpt das Gesetz vnd weiset / was das für gute werck sein / die Gott vor bereitet hat / das die seinen darinnen wandeln sollen / Ephes. 2. Ezeichiel. 20. Deuteron. 12. Roman. 12. Galat. 5. Vnd weil das Gesetz alßbaldt auch weiset / das solche auch der Heiligen gute wercke inn diesem leben schwach / vnrein / vnd vnuolnkomen sein / Psalm. 32. Roman. 7. 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Zum Dritten / wenn ein Prediger von der vernewerung / oder von newem gehorsam also lehren will / das der heilige Geist durchs Wort die Hertzen möge ernewern / muß er darauff gar gut acht geben / was er für ein Wore vnd lehre darzu gebrauchen solle. Das Gesetze weiset woll / was wir thun sollen / aber es gibt die krafft / vnd das vermögen nicht / sondern der heilig Geist muß die Hertzen ernewern / Tit. 3. vnd desselbigen früchte seind alle rechtschaffene gute werck / Gal. 5. Ephes. 5. Der heilige Geist aber wirdt gegeben vnd entfangen / nicht durch das Gesetz / sondern durch die predigt vom Glauben / Galat. 3. Derhalben muß vorhin die person durch Christum gerecht / vnd Gott angenehm werden / alßdann vernewert der heilige Geist das Hertze / das es einen guten fursatz bekömpt / vnd in betrachtung der grossen güte / vnnd gnad Gottes / sich von Hertzen ergibt demselbigen zudienen / vnd gehorsam zusein / Rom. 6. Wenn nun im Hertzen also die vernewrung des heiligen Geistes angefangen ist / so soll das Hertz nicht auß menschen satzungen / oder eigener andacht / sonderliche Gottesdienste erdencken / Colo. 2. Matth. 15. Deuteron. 12. Ezech. 20. sondern alßdann kömpt das Gesetz vnd weiset / was das für gute werck sein / die Gott vor bereitet hat / das die seinen darinnen wandeln sollen / Ephes. 2. Ezeichiel. 20. Deuteron. 12. Roman. 12. Galat. 5. Vnd weil das Gesetz alßbaldt auch weiset / das solche auch der Heiligen gute wercke inn diesem leben schwach / vnrein / vnd vnuolnkomen sein / Psalm. 32. Roman. 7. So kömpt wiederumb das Euangelion vnnd lehret / wie vnd warumb solche gute werck Gott gefellig / vnd angenehm sein / nemlich nicht darumb / das sie rein
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/50>, abgerufen am 16.02.2025. |