Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.regieren / vnd der Jugent / mit einem züchtigen / Erbarn / nüchtern Leben vorstehen / vnd sie in jeder Classe durch Decurias / von den ersten Elementis an / mit jren assignierten institutionibus, Praeceptis vnnd Authoribus / zu allen Stunden / dieser vnser Schul ordnung nach / trewlich vnderrichten / vnd lehren / das man jeder zeit bey der Jugent / seinen vleiß scheinbarlich befinde / vnd mit gemelten assignier ten Authoribus / in keiner Classe enderung thun / Sondern dieselbige keins wegs vnderlassen / vnd fürnemlich die Grammatic / als das nötigste stück / für vnd für treiben vnnd vben / damit die Knaben gute vnd gewisse Grammatici werden. Das er auch mit den Schülern / so etwas inn der Grammatic bericht / Lateinisch rede / vnd sie dasselb also zureden gewehne. Die Jungen / so vnfleiß vnnd bößheit halben / strefflich befunden / wie oben gemelt / mit keinem gifftigen zorn / oder vnbescheidenheit / oder poldern / sonder gebürlich / vnd bescheidenlich / mit glimpfflichen worten / vnnd do die nicht verfenglich oder erschießlich / mit der Ruten straffen / dieselbige gebürlicher weiß gebrauchen / vnd dabey alle vngebürliche streich / als zu dem Haupt / auff die Nasen / oder Backen schlahen / in die Ohren pfetzen / oder dieselbigen vmbdrehen / bey dem Haar ziehen / oder rauffen / Tholle geben / oder anders dergleichen / gentzlich vermeiden / Fürnemlich aber sich in allweg befleissigen / das sie die jenigen / so gute ingenia haben / nicht poldern / sonder sanfft vnnd mildt mit jnen handeln / Auch die / so etwas vnlernig / vnd nicht mit regieren / vnd der Jugent / mit einem züchtigen / Erbarn / nüchtern Leben vorstehen / vñ sie in jeder Classe durch Decurias / von den ersten Elementis an / mit jren assignierten institutionibus, Praeceptis vnnd Authoribus / zu allen Stunden / dieser vnser Schul ordnung nach / trewlich vnderrichten / vnd lehren / das man jeder zeit bey der Jugent / seinen vleiß scheinbarlich befinde / vñ mit gemelten assignier ten Authoribus / in keiner Classe enderung thun / Sondern dieselbige keins wegs vnderlassen / vñ fürnemlich die Grammatic / als das nötigste stück / für vnd für treiben vnnd vben / damit die Knaben gute vnd gewisse Grammatici werden. Das er auch mit den Schülern / so etwas inn der Grammatic bericht / Lateinisch rede / vnd sie dasselb also zureden gewehne. Die Jungen / so vnfleiß vnnd bößheit halben / strefflich befunden / wie oben gemelt / mit keinem gifftigen zorn / oder vnbescheidenheit / oder poldern / sonder gebürlich / vnd bescheidenlich / mit glimpfflichen worten / vnnd do die nicht verfenglich oder erschießlich / mit der Ruten straffen / dieselbige gebürlicher weiß gebrauchen / vnd dabey alle vngebürliche streich / als zu dem Haupt / auff die Nasen / oder Backen schlahen / in die Ohren pfetzen / oder dieselbigen vmbdrehen / bey dem Haar ziehen / oder rauffen / Tholle geben / oder anders dergleichen / gentzlich vermeiden / Fürnemlich aber sich in allweg befleissigen / das sie die jenigen / so gute ingenia haben / nicht poldern / sonder sanfft vnnd mildt mit jnen handeln / Auch die / so etwas vnlernig / vnd nicht mit <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0494" n="346"/> regieren / vnd der Jugent / mit einem züchtigen / Erbarn / nüchtern Leben vorstehen / vñ sie in jeder Classe durch Decurias / von den ersten Elementis an / mit jren assignierten institutionibus, Praeceptis vnnd Authoribus / zu allen Stunden / dieser vnser Schul ordnung nach / trewlich vnderrichten / vnd lehren / das man jeder zeit bey der Jugent / seinen vleiß scheinbarlich befinde / vñ mit gemelten assignier ten Authoribus / in keiner Classe enderung thun / Sondern dieselbige keins wegs vnderlassen / vñ fürnemlich die Grammatic / als das nötigste stück / für vnd für treiben vnnd vben / damit die Knaben gute vnd gewisse Grammatici werden.</p> <p>Das er auch mit den Schülern / so etwas inn der Grammatic bericht / Lateinisch rede / vnd sie dasselb also zureden gewehne.</p> <p>Die Jungen / so vnfleiß vnnd bößheit halben / strefflich befunden / wie oben gemelt / mit keinem gifftigen zorn / oder vnbescheidenheit / oder poldern / sonder gebürlich / vnd bescheidenlich / mit glimpfflichen worten / vnnd do die nicht verfenglich oder erschießlich / mit der Ruten straffen / dieselbige gebürlicher weiß gebrauchen / vnd dabey alle vngebürliche streich / als zu dem Haupt / auff die Nasen / oder Backen schlahen / in die Ohren pfetzen / oder dieselbigen vmbdrehen / bey dem Haar ziehen / oder rauffen / Tholle geben / oder anders dergleichen / gentzlich vermeiden / Fürnemlich aber sich in allweg befleissigen / das sie die jenigen / so gute ingenia haben / nicht poldern / sonder sanfft vnnd mildt mit jnen handeln / Auch die / so etwas vnlernig / vnd nicht mit </p> </div> </body> </text> </TEI> [346/0494]
regieren / vnd der Jugent / mit einem züchtigen / Erbarn / nüchtern Leben vorstehen / vñ sie in jeder Classe durch Decurias / von den ersten Elementis an / mit jren assignierten institutionibus, Praeceptis vnnd Authoribus / zu allen Stunden / dieser vnser Schul ordnung nach / trewlich vnderrichten / vnd lehren / das man jeder zeit bey der Jugent / seinen vleiß scheinbarlich befinde / vñ mit gemelten assignier ten Authoribus / in keiner Classe enderung thun / Sondern dieselbige keins wegs vnderlassen / vñ fürnemlich die Grammatic / als das nötigste stück / für vnd für treiben vnnd vben / damit die Knaben gute vnd gewisse Grammatici werden.
Das er auch mit den Schülern / so etwas inn der Grammatic bericht / Lateinisch rede / vnd sie dasselb also zureden gewehne.
Die Jungen / so vnfleiß vnnd bößheit halben / strefflich befunden / wie oben gemelt / mit keinem gifftigen zorn / oder vnbescheidenheit / oder poldern / sonder gebürlich / vnd bescheidenlich / mit glimpfflichen worten / vnnd do die nicht verfenglich oder erschießlich / mit der Ruten straffen / dieselbige gebürlicher weiß gebrauchen / vnd dabey alle vngebürliche streich / als zu dem Haupt / auff die Nasen / oder Backen schlahen / in die Ohren pfetzen / oder dieselbigen vmbdrehen / bey dem Haar ziehen / oder rauffen / Tholle geben / oder anders dergleichen / gentzlich vermeiden / Fürnemlich aber sich in allweg befleissigen / das sie die jenigen / so gute ingenia haben / nicht poldern / sonder sanfft vnnd mildt mit jnen handeln / Auch die / so etwas vnlernig / vnd nicht mit
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 346. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/494>, abgerufen am 16.02.2025. |