Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Von der Disciplin vnd Zucht. DEr Gottseligkeit volget auch die eusserliche Disciplin vnd Zucht der Knaben / welche von dem heiligen Geist auch vleissig zupflantzen gebotten ist. Derhalben wöllen wir / das dieselbige ernstlich getrieben / damit die Jugent nicht wie das Vihe / ohne alle Zucht / erzogen werde / laut des Spruchs: Die Wort die ich dir heut gebiete / soltu deinen Kindern scherpffen etc. Dann wo Gottes furcht bey einem Kind ist / alsbaldt findt sich auch bey jme die Zucht. Darumb sol nicht allein die Schulmeister / sonder auch die Eltern / oder die jenigen / denen jre Eltern entfallen / verordente Vormünder / vleissigs vnnd ernstlichs auffsehens haben / das die Kinder / dieweil sie noch zart vnd zubiegen seind / zu aller Erbarkeit / vnd guten Sitten gezogen werden / vnd zur Schul / Kirchen / auff der Gassen / in jren Heusern / vnd an allen örtern guten wandel führen. Wo aber Eltern oder Vormünder weren / die aus vnuerstand / fahrlessigkeit / oder Halßstarrigkeit jrer Kinder / die sie zur Schul verordnet / vnd sonderlich die mit der zeit in das Paedagogium / Closterschulen / oder Stipendium zubringen gedencken / nicht achten / dieselben mit der Zucht versaumen / vnd nicht / wie sie vor GOTT schüldig / ob jnen halten würden / die sollen von den Schulmeistern er- Von der Disciplin vnd Zucht. DEr Gottseligkeit volget auch die eusserliche Disciplin vnd Zucht der Knaben / welche von dem heiligen Geist auch vleissig zupflantzen gebotten ist. Derhalben wöllen wir / das dieselbige ernstlich getrieben / damit die Jugent nicht wie das Vihe / ohne alle Zucht / erzogen werde / laut des Spruchs: Die Wort die ich dir heut gebiete / soltu deinen Kindern scherpffen etc. Dann wo Gottes furcht bey einem Kind ist / alsbaldt findt sich auch bey jme die Zucht. Darumb sol nicht allein die Schulmeister / sonder auch die Eltern / oder die jenigen / denen jre Eltern entfallen / verordente Vormünder / vleissigs vnnd ernstlichs auffsehens haben / das die Kinder / dieweil sie noch zart vnd zubiegen seind / zu aller Erbarkeit / vnd guten Sitten gezogen werden / vñ zur Schul / Kirchen / auff der Gassen / in jren Heusern / vnd an allen örtern guten wandel führen. Wo aber Eltern oder Vormünder weren / die aus vnuerstand / fahrlessigkeit / oder Halßstarrigkeit jrer Kinder / die sie zur Schul verordnet / vnd sonderlich die mit der zeit in das Paedagogium / Closterschulen / oder Stipendium zubringen gedencken / nicht achten / dieselben mit der Zucht versaumen / vnd nicht / wie sie vor GOTT schüldig / ob jnen halten würden / die sollen von den Schulmeistern er- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0488" n="340"/> </div> <div> <head>Von der Disciplin vnd Zucht.<lb/></head> <p>DEr Gottseligkeit volget auch die eusserliche Disciplin vnd Zucht der Knaben / welche von dem heiligen Geist auch vleissig zupflantzen gebotten ist. Derhalben wöllen wir / das dieselbige ernstlich getrieben / damit die Jugent nicht wie das Vihe / ohne alle Zucht / erzogen werde / laut des Spruchs: Die Wort die ich dir heut gebiete / soltu deinen Kindern scherpffen etc.</p> <p>Dann wo Gottes furcht bey einem Kind ist / alsbaldt findt sich auch bey jme die Zucht. Darumb sol nicht allein die Schulmeister / sonder auch die Eltern / oder die jenigen / denen jre Eltern entfallen / verordente Vormünder / vleissigs vnnd ernstlichs auffsehens haben / das die Kinder / dieweil sie noch zart vnd zubiegen seind / zu aller Erbarkeit / vnd guten Sitten gezogen werden / vñ zur Schul / Kirchen / auff der Gassen / in jren Heusern / vnd an allen örtern guten wandel führen.</p> <p>Wo aber Eltern oder Vormünder weren / die aus vnuerstand / fahrlessigkeit / oder Halßstarrigkeit jrer Kinder / die sie zur Schul verordnet / vnd sonderlich die mit der zeit in das Paedagogium / Closterschulen / oder Stipendium zubringen gedencken / nicht achten / dieselben mit der Zucht versaumen / vnd nicht / wie sie vor GOTT schüldig / ob jnen halten würden / die sollen von den Schulmeistern er- </p> </div> </body> </text> </TEI> [340/0488]
Von der Disciplin vnd Zucht.
DEr Gottseligkeit volget auch die eusserliche Disciplin vnd Zucht der Knaben / welche von dem heiligen Geist auch vleissig zupflantzen gebotten ist. Derhalben wöllen wir / das dieselbige ernstlich getrieben / damit die Jugent nicht wie das Vihe / ohne alle Zucht / erzogen werde / laut des Spruchs: Die Wort die ich dir heut gebiete / soltu deinen Kindern scherpffen etc.
Dann wo Gottes furcht bey einem Kind ist / alsbaldt findt sich auch bey jme die Zucht. Darumb sol nicht allein die Schulmeister / sonder auch die Eltern / oder die jenigen / denen jre Eltern entfallen / verordente Vormünder / vleissigs vnnd ernstlichs auffsehens haben / das die Kinder / dieweil sie noch zart vnd zubiegen seind / zu aller Erbarkeit / vnd guten Sitten gezogen werden / vñ zur Schul / Kirchen / auff der Gassen / in jren Heusern / vnd an allen örtern guten wandel führen.
Wo aber Eltern oder Vormünder weren / die aus vnuerstand / fahrlessigkeit / oder Halßstarrigkeit jrer Kinder / die sie zur Schul verordnet / vnd sonderlich die mit der zeit in das Paedagogium / Closterschulen / oder Stipendium zubringen gedencken / nicht achten / dieselben mit der Zucht versaumen / vnd nicht / wie sie vor GOTT schüldig / ob jnen halten würden / die sollen von den Schulmeistern er-
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/488>, abgerufen am 16.02.2025. |