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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Der ander Theil.

Von Gottes Eurcht / Disciplin vnd Zucht der Pedagogen vnd Knaben / beide in eusserlichen Sitten vnd der Gottseligkeit / auch Statutis, Priuilegijs, vnd Vacantzen.

DAmit nun die Eruditio nicht sey ohne gute Disciplin / Zucht vnd Gottes Furcht / so wöllen wir / das hinfurt auch hierinn nachgeschriebene Ordnung gehalten werde.

Von Gottes Eurcht.

SOuiel dann die pflantzung der Gottes Furcht bey den Knaben belangt / sol Morgens vor dem anfang der Lection / von der gantzen Schul / das Veni sancte &c. vnnd nach Mittag zum anfang der Lection / der erste vnnd letzte Verß auß dem Hymno, Veni creator Spiritus / neben den gewönlichen Collectis / mit andacht latine gesungen werden.

Es sol auch allwegen zu end der letzten Lection / vor vnd nach Mittag / ehe man die Knaben heim gehn lest / ei-

Der ander Theil.

Von Gottes Eurcht / Disciplin vnd Zucht der Pedagogen vnd Knaben / beide in eusserlichen Sitten vnd der Gottseligkeit / auch Statutis, Priuilegijs, vnd Vacantzen.

DAmit nun die Eruditio nicht sey ohne gute Disciplin / Zucht vnd Gottes Furcht / so wöllen wir / das hinfurt auch hierinn nachgeschriebene Ordnung gehalten werde.

Von Gottes Eurcht.

SOuiel dann die pflantzung der Gottes Furcht bey den Knaben belangt / sol Morgens vor dem anfang der Lection / von der gantzen Schul / das Veni sancte &c. vnnd nach Mittag zum anfang der Lection / der erste vnnd letzte Verß auß dem Hymno, Veni creator Spiritus / neben den gewönlichen Collectis / mit andacht latine gesungen werden.

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[337/0485] Der ander Theil. Von Gottes Eurcht / Disciplin vnd Zucht der Pedagogen vnd Knaben / beide in eusserlichen Sitten vnd der Gottseligkeit / auch Statutis, Priuilegijs, vnd Vacantzen. DAmit nun die Eruditio nicht sey ohne gute Disciplin / Zucht vnd Gottes Furcht / so wöllen wir / das hinfurt auch hierinn nachgeschriebene Ordnung gehalten werde. Von Gottes Eurcht. SOuiel dann die pflantzung der Gottes Furcht bey den Knaben belangt / sol Morgens vor dem anfang der Lection / von der gantzen Schul / das Veni sancte &c. vnnd nach Mittag zum anfang der Lection / der erste vnnd letzte Verß auß dem Hymno, Veni creator Spiritus / neben den gewönlichen Collectis / mit andacht latine gesungen werden. Es sol auch allwegen zu end der letzten Lection / vor vnd nach Mittag / ehe man die Knaben heim gehn lest / ei-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 337. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/485>, abgerufen am 25.11.2024.