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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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punctorum nicht negligieren / das sie die Commata, membra, vnd periodos lernen erkennen.

Auff solche fürgeschriebene weiß / sollen die Praeceptores vnd Paedagogi in allen Classibus mit den Knaben vmbgehen / damit sie nachmals mit wolgelegtem grund / auff der Vniuersitet / vnuerhindert / andere / vnd höhere studia fürnemen / vnd darinnen nutzlich fortfahren mögen / dann gemeinlich die jennigen / so nicht ein gut Fundament mit sich auff die hohen Schulen bringen / gar wunder selten / etwas namhaffts für andere außrichten / sonder entweder gantz vnnd gar im Studio verzagen / oder doch vngelerte Leut / jnen selbst vnd andern zu nachteil / bleiben.

Die Grammatic / Dialectic / vnd Rhetoric / sollen bey jeder Classe / da sie gelert / allwegen in einem Jar außgelesen / besonder aber auff Georgij angefangen / vnd geendet werden / Damit man bey der Superintendentz dest ehe der Knaben profectum / vnd der Preceptorn vleiß spüren möge / vnd die Knaben in jren Studijs nicht vnördentlich auffgehalten werden.

punctorum nicht negligieren / das sie die Commata, membra, vnd periodos lernen erkennen.

Auff solche fürgeschriebene weiß / sollen die Praeceptores vñ Paedagogi in allen Classibus mit den Knaben vmbgehen / damit sie nachmals mit wolgelegtem grund / auff der Vniuersitet / vnuerhindert / andere / vnd höhere studia fürnemen / vnd darinnen nutzlich fortfahren mögen / dann gemeinlich die jennigen / so nicht ein gut Fundament mit sich auff die hohen Schulen bringen / gar wunder selten / etwas namhaffts für andere außrichten / sonder entweder gantz vnnd gar im Studio verzagen / oder doch vngelerte Leut / jnen selbst vnd andern zu nachteil / bleiben.

Die Grammatic / Dialectic / vnd Rhetoric / sollen bey jeder Classe / da sie gelert / allwegen in einem Jar außgelesen / besonder aber auff Georgij angefangen / vnd geendet werden / Damit man bey der Superintendentz dest ehe der Knaben profectum / vnd der Preceptorn vleiß spüren möge / vnd die Knaben in jren Studijs nicht vnördentlich auffgehalten werden.

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[336/0484] punctorum nicht negligieren / das sie die Commata, membra, vnd periodos lernen erkennen. Auff solche fürgeschriebene weiß / sollen die Praeceptores vñ Paedagogi in allen Classibus mit den Knaben vmbgehen / damit sie nachmals mit wolgelegtem grund / auff der Vniuersitet / vnuerhindert / andere / vnd höhere studia fürnemen / vnd darinnen nutzlich fortfahren mögen / dann gemeinlich die jennigen / so nicht ein gut Fundament mit sich auff die hohen Schulen bringen / gar wunder selten / etwas namhaffts für andere außrichten / sonder entweder gantz vnnd gar im Studio verzagen / oder doch vngelerte Leut / jnen selbst vnd andern zu nachteil / bleiben. Die Grammatic / Dialectic / vnd Rhetoric / sollen bey jeder Classe / da sie gelert / allwegen in einem Jar außgelesen / besonder aber auff Georgij angefangen / vnd geendet werden / Damit man bey der Superintendentz dest ehe der Knaben profectum / vnd der Preceptorn vleiß spüren möge / vnd die Knaben in jren Studijs nicht vnördentlich auffgehalten werden.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 336. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/484>, abgerufen am 22.11.2024.