Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite
DE EXERCITIO STYLI.

Hierauff sol nun auch das exercitium Styli angefangen / vnd alle Mitwoch ein kurtz leicht Argument auß den negst gehörten Lectionibus / vnd souiel müglich / eben die selben Wort / doch verdeutscht / vnd als hernach volget / geendert / genommen / den Knaben Deutsch fürgeben vnd dictiert / vnd jnen angezeigt werden / an welchem ort sie solch Argument finden / damit sie ein anleitung haben / die phrases Authorum auß gehörten Lectionibus dest leichter zu imitieren. Doch sol der Praeceptor die Genera, Numeros, Personas, Casus, Modos & Tempora endern.

Volgends am negsten Freytag darnach / sollen die Praeceptores von allen Knaben exigieren / vnd jr jedem die vitia vnd mengel in Generibus, Numeris Casibus, Temporibus, Modis, vnd andern Accidentibus, auch in Syntaxi / freundtlich vnd deutlich anzeigen / das es die andern auch hören. Darumb gehört hieher gedult / dieweile die Knaben offtmals feelen / Sonst / wo man vngedültig mit jnen ist / besonder in exercitio Styli / werden sie kleinmütig verzagt vnd verdrossen.

Fürnemlich auch darauff acht haben / das keiner des andern Scriptum allein abschreibe / vnd als hette ers selbs gemacht / dargebe.

Die Knaben sollen auch zu solchem eigene besondere Bücher haben / darinn sie die Scripta von Quatember zu

DE EXERCITIO STYLI.

Hierauff sol nun auch das exercitium Styli angefangen / vnd alle Mitwoch ein kurtz leicht Argument auß den negst gehörten Lectionibus / vnd souiel müglich / eben die selben Wort / doch verdeutscht / vnd als hernach volget / geendert / genommen / den Knaben Deutsch fürgeben vnd dictiert / vnd jnen angezeigt werden / an welchem ort sie solch Argument findẽ / damit sie ein anleitung haben / die phrases Authorum auß gehörten Lectionibus dest leichter zu imitieren. Doch sol der Praeceptor die Genera, Numeros, Personas, Casus, Modos & Tempora endern.

Volgends am negsten Freytag darnach / sollen die Praeceptores von allen Knaben exigieren / vnd jr jedem die vitia vnd mengel in Generibus, Numeris Casibus, Temporibus, Modis, vnd andern Accidentibus, auch in Syntaxi / freundtlich vnd deutlich anzeigen / das es die andern auch hören. Darumb gehört hieher gedult / dieweile die Knaben offtmals feelen / Sonst / wo man vngedültig mit jnen ist / besonder in exercitio Styli / werden sie kleinmütig verzagt vnd verdrossen.

Fürnemlich auch darauff acht haben / das keiner des andern Scriptum allein abschreibe / vnd als hette ers selbs gemacht / dargebe.

Die Knaben sollen auch zu solchem eigene besondere Bücher haben / darinn sie die Scripta von Quatember zu

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0476" n="328"/>
      </div>
      <div>
        <head>DE EXERCITIO STYLI.<lb/></head>
        <p>Hierauff sol nun auch das exercitium Styli angefangen / vnd alle Mitwoch ein kurtz leicht Argument auß den negst gehörten Lectionibus / vnd souiel müglich / eben die selben Wort / doch verdeutscht / vnd als hernach volget / geendert / genommen / den Knaben Deutsch fürgeben vnd dictiert / vnd jnen angezeigt werden / an welchem ort sie solch Argument finde&#x0303; / damit sie ein anleitung haben / die phrases Authorum auß gehörten Lectionibus dest leichter zu imitieren. Doch sol der Praeceptor die Genera, Numeros, Personas, Casus, Modos &amp; Tempora endern.</p>
        <p>Volgends am negsten Freytag darnach / sollen die Praeceptores von allen Knaben exigieren / vnd jr jedem die vitia vnd mengel in Generibus, Numeris Casibus, Temporibus, Modis, vnd andern Accidentibus, auch in Syntaxi / freundtlich vnd deutlich anzeigen / das es die andern auch hören. Darumb gehört hieher gedult / dieweile die Knaben offtmals feelen / Sonst / wo man vngedültig mit jnen ist / besonder in exercitio Styli / werden sie kleinmütig verzagt vnd verdrossen.</p>
        <p>Fürnemlich auch darauff acht haben / das keiner des andern Scriptum allein abschreibe / vnd als hette ers selbs gemacht / dargebe.</p>
        <p>Die Knaben sollen auch zu solchem eigene besondere Bücher haben / darinn sie die Scripta von Quatember zu
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[328/0476] DE EXERCITIO STYLI. Hierauff sol nun auch das exercitium Styli angefangen / vnd alle Mitwoch ein kurtz leicht Argument auß den negst gehörten Lectionibus / vnd souiel müglich / eben die selben Wort / doch verdeutscht / vnd als hernach volget / geendert / genommen / den Knaben Deutsch fürgeben vnd dictiert / vnd jnen angezeigt werden / an welchem ort sie solch Argument findẽ / damit sie ein anleitung haben / die phrases Authorum auß gehörten Lectionibus dest leichter zu imitieren. Doch sol der Praeceptor die Genera, Numeros, Personas, Casus, Modos & Tempora endern. Volgends am negsten Freytag darnach / sollen die Praeceptores von allen Knaben exigieren / vnd jr jedem die vitia vnd mengel in Generibus, Numeris Casibus, Temporibus, Modis, vnd andern Accidentibus, auch in Syntaxi / freundtlich vnd deutlich anzeigen / das es die andern auch hören. Darumb gehört hieher gedult / dieweile die Knaben offtmals feelen / Sonst / wo man vngedültig mit jnen ist / besonder in exercitio Styli / werden sie kleinmütig verzagt vnd verdrossen. Fürnemlich auch darauff acht haben / das keiner des andern Scriptum allein abschreibe / vnd als hette ers selbs gemacht / dargebe. Die Knaben sollen auch zu solchem eigene besondere Bücher haben / darinn sie die Scripta von Quatember zu

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/476
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 328. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/476>, abgerufen am 22.12.2024.