Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.sein / vnnd werden jr feind / ehe sie recht darein kommen. Damit nun sie lust vnd liebe darzu gewinnen / vnnd nicht dauon abgeschrecket / auch einerley weiß zu lernen inn den Schulen gehalten werde / sol jnen der Praeceptor zum eingang den rechten brauch der Etymologiae, auff das einfeltigst / anzeigen / vnd sich keiner mühe vnnd arbeit darüber dauren lassen. Dann recht Schul halten erfordert / das der Preceptor vnuerdrossen sey. Wann nun die Knaben die Formulas declinandi & coniugandi, zimlich verstehn vnd gefast / sol sie der Praeceptor für vnd für vleissig in allen stücken Etymologiae vben / vnd in den repetitionibus Catonis / oben gemelt / auch hernach gesetzten Lectionen Salomonis vnd Sebaldi Heyden, einen partem Orationis nach dem andern fürnemen / vnd die Exempla praesentis lectionis, ad regulas Grammaticae adplicieren / auch die Ordnung offt zerteilen / jetzt diesen / dann ein andern Calum, Tempus, Modum &c. fragen / vnd sie etwann beide Nominatiuos singularem & pluralem, beide Genitiuos, Datiuos, Accusatiuos, Vocatiuos & Ablatiuos, Item / alle Praesentia, Praeterita & Futura durch alle Modos lassen nacheinander sagen / damit die Knaben hurtig werden zu respondieren. Vnd sol allwegen in acht Tagen / ein jeder Pars orationis zum wenigsten ein mal in repetitionibus / vnder die Hand genommen werden / Doch sol man sie nicht vbereilen / vnd erstlich die Definitiones partium orationis vnnd sein / vnnd werden jr feind / ehe sie recht darein kommen. Damit nun sie lust vnd liebe darzu gewinnen / vnnd nicht dauon abgeschrecket / auch einerley weiß zu lernen inn den Schulen gehalten werde / sol jnen der Praeceptor zum eingang den rechten brauch der Etymologiae, auff das einfeltigst / anzeigen / vnd sich keiner mühe vnnd arbeit darüber dauren lassen. Dann recht Schul halten erfordert / das der Preceptor vnuerdrossen sey. Wann nun die Knaben die Formulas declinandi & coniugandi, zimlich verstehn vnd gefast / sol sie der Praeceptor für vnd für vleissig in allen stücken Etymologiae vben / vnd in den repetitionibus Catonis / oben gemelt / auch hernach gesetzten Lectionen Salomonis vnd Sebaldi Heyden, einen partem Orationis nach dem andern fürnemen / vnd die Exempla praesentis lectionis, ad regulas Grammaticae adplicieren / auch die Ordnung offt zerteilen / jetzt diesen / dann ein andern Calum, Tempus, Modum &c. fragen / vnd sie etwann beide Nominatiuos singularem & pluralem, beide Genitiuos, Datiuos, Accusatiuos, Vocatiuos & Ablatiuos, Item / alle Praesentia, Praeterita & Futura durch alle Modos lassen nacheinander sagen / damit die Knaben hurtig werden zu respondieren. Vnd sol allwegen in acht Tagen / ein jeder Pars orationis zum wenigsten ein mal in repetitionibus / vnder die Hand genommen werden / Doch sol man sie nicht vbereilen / vnd erstlich die Definitiones partium orationis vnnd <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0470" n="322"/> sein / vnnd werden jr feind / ehe sie recht darein kommen. Damit nun sie lust vnd liebe darzu gewinnen / vnnd nicht dauon abgeschrecket / auch einerley weiß zu lernen inn den Schulen gehalten werde / sol jnen der Praeceptor zum eingang den rechten brauch der Etymologiae, auff das einfeltigst / anzeigen / vnd sich keiner mühe vnnd arbeit darüber dauren lassen. Dann recht Schul halten erfordert / das der Preceptor vnuerdrossen sey.</p> <p>Wann nun die Knaben die Formulas declinandi & coniugandi, zimlich verstehn vnd gefast / sol sie der Praeceptor für vnd für vleissig in allen stücken Etymologiae vben / vnd in den repetitionibus Catonis / oben gemelt / auch hernach gesetzten Lectionen Salomonis vnd Sebaldi Heyden, einen partem Orationis nach dem andern fürnemen / vnd die Exempla praesentis lectionis, ad regulas Grammaticae adplicieren / auch die Ordnung offt zerteilen / jetzt diesen / dann ein andern Calum, Tempus, Modum &c. fragen / vnd sie etwann beide Nominatiuos singularem & pluralem, beide Genitiuos, Datiuos, Accusatiuos, Vocatiuos & Ablatiuos, Item / alle Praesentia, Praeterita & Futura durch alle Modos lassen nacheinander sagen / damit die Knaben hurtig werden zu respondieren.</p> <p>Vnd sol allwegen in acht Tagen / ein jeder Pars orationis zum wenigsten ein mal in repetitionibus / vnder die Hand genommen werden / Doch sol man sie nicht vbereilen / vnd erstlich die Definitiones partium orationis vnnd </p> </div> </body> </text> </TEI> [322/0470]
sein / vnnd werden jr feind / ehe sie recht darein kommen. Damit nun sie lust vnd liebe darzu gewinnen / vnnd nicht dauon abgeschrecket / auch einerley weiß zu lernen inn den Schulen gehalten werde / sol jnen der Praeceptor zum eingang den rechten brauch der Etymologiae, auff das einfeltigst / anzeigen / vnd sich keiner mühe vnnd arbeit darüber dauren lassen. Dann recht Schul halten erfordert / das der Preceptor vnuerdrossen sey.
Wann nun die Knaben die Formulas declinandi & coniugandi, zimlich verstehn vnd gefast / sol sie der Praeceptor für vnd für vleissig in allen stücken Etymologiae vben / vnd in den repetitionibus Catonis / oben gemelt / auch hernach gesetzten Lectionen Salomonis vnd Sebaldi Heyden, einen partem Orationis nach dem andern fürnemen / vnd die Exempla praesentis lectionis, ad regulas Grammaticae adplicieren / auch die Ordnung offt zerteilen / jetzt diesen / dann ein andern Calum, Tempus, Modum &c. fragen / vnd sie etwann beide Nominatiuos singularem & pluralem, beide Genitiuos, Datiuos, Accusatiuos, Vocatiuos & Ablatiuos, Item / alle Praesentia, Praeterita & Futura durch alle Modos lassen nacheinander sagen / damit die Knaben hurtig werden zu respondieren.
Vnd sol allwegen in acht Tagen / ein jeder Pars orationis zum wenigsten ein mal in repetitionibus / vnder die Hand genommen werden / Doch sol man sie nicht vbereilen / vnd erstlich die Definitiones partium orationis vnnd
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 322. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/470>, abgerufen am 16.02.2025. |