Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Schulen / in grossen vnd kleinen Stetten vnd Dörffern / da gleich nun ein Person zum Schulmeister erhalten mag werden. QVARTA CLASSIS. IN diesen Classen gehören die / so schon mit dem lesen allerdings fertig seind. Vnd sollen wie bey dieser Classe hernach verzeichnet / in jren Studien / mit fürgebung derselben Autorum ferners gefürdert werden. TERTIA CLASSIS. ZV dieser sollen geordnet werden / welche in der andern Classe dieselben studia absoluiert / vnd nun mehr der Lection der dritten Classe hernach zugeordnet / fehig seyen. SECVNDA CLASSIS. SO nun ein Knab in der dritten Classe wol abgericht / sol derselb noch ferners / vnd in diese Secundam / zu hörung derselben Lectionen / je lenger je mehr im studieren auffzusteigen / gesetzt werden. PRIMA CLASSIS. SO dann ein Junger seine studia in Secunda Classe absoluiert / vnd also etwas wol erstercket / solle er in Schulen / in grossen vnd kleinen Stetten vnd Dörffern / da gleich nun ein Person zum Schulmeister erhalten mag werden. QVARTA CLASSIS. IN diesen Classen gehören die / so schon mit dem lesen allerdings fertig seind. Vnd sollen wie bey dieser Classe hernach verzeichnet / in jren Studien / mit fürgebung derselben Autorum ferners gefürdert werden. TERTIA CLASSIS. ZV dieser sollen geordnet werden / welche in der andern Classe dieselben studia absoluiert / vnd nun mehr der Lection der dritten Classe hernach zugeordnet / fehig seyen. SECVNDA CLASSIS. SO nun ein Knab in der dritten Classe wol abgericht / sol derselb noch ferners / vnd in diese Secundam / zu hörung derselben Lectionen / je lenger je mehr im studieren auffzusteigen / gesetzt werden. PRIMA CLASSIS. SO dann ein Junger seine studia in Secunda Classe absoluiert / vnd also etwas wol erstercket / solle er in <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0461" n="313"/> Schulen / in grossen vnd kleinen Stetten vnd Dörffern / da gleich nun ein Person zum Schulmeister erhalten mag werden.</p> </div> <div> <head>QVARTA CLASSIS.<lb/></head> <p>IN diesen Classen gehören die / so schon mit dem lesen allerdings fertig seind. Vnd sollen wie bey dieser Classe hernach verzeichnet / in jren Studien / mit fürgebung derselben Autorum ferners gefürdert werden.</p> </div> <div> <head>TERTIA CLASSIS.<lb/></head> <p>ZV dieser sollen geordnet werden / welche in der andern Classe dieselben studia absoluiert / vnd nun mehr der Lection der dritten Classe hernach zugeordnet / fehig seyen.</p> </div> <div> <head>SECVNDA CLASSIS.<lb/></head> <p>SO nun ein Knab in der dritten Classe wol abgericht / sol derselb noch ferners / vnd in diese Secundam / zu hörung derselben Lectionen / je lenger je mehr im studieren auffzusteigen / gesetzt werden.</p> </div> <div> <head>PRIMA CLASSIS.<lb/></head> <p>SO dann ein Junger seine studia in Secunda Classe absoluiert / vnd also etwas wol erstercket / solle er in </p> </div> </body> </text> </TEI> [313/0461]
Schulen / in grossen vnd kleinen Stetten vnd Dörffern / da gleich nun ein Person zum Schulmeister erhalten mag werden.
QVARTA CLASSIS.
IN diesen Classen gehören die / so schon mit dem lesen allerdings fertig seind. Vnd sollen wie bey dieser Classe hernach verzeichnet / in jren Studien / mit fürgebung derselben Autorum ferners gefürdert werden.
TERTIA CLASSIS.
ZV dieser sollen geordnet werden / welche in der andern Classe dieselben studia absoluiert / vnd nun mehr der Lection der dritten Classe hernach zugeordnet / fehig seyen.
SECVNDA CLASSIS.
SO nun ein Knab in der dritten Classe wol abgericht / sol derselb noch ferners / vnd in diese Secundam / zu hörung derselben Lectionen / je lenger je mehr im studieren auffzusteigen / gesetzt werden.
PRIMA CLASSIS.
SO dann ein Junger seine studia in Secunda Classe absoluiert / vnd also etwas wol erstercket / solle er in
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/461>, abgerufen am 16.02.2025. |