Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Landtschafft / vnd dero Kindern / so sie zur Schul erzogen / die Handt gebotten / vnd gehulffen werde / haben wir auch in vnsern Clöstern / doch vnderschiedliche Schulen verordnet / Desgleichen auch etliche Stipendia auffzurichten bedacht / der vrsachen / damit den armen vnsern Landtkindern / so zum studieren geneiget / gradatim geholffen / vnnd von den Particular Schulen die armsten / denen jre Eltern gar nicht zuhelffen / wo sie anderst der Ordination nach / qualificiert / in solche Closterschulen eingenommen / auch so sie bey denselben / oder inn vnserm Paedagogio zu N. procedierten / in gedacht vnser Stipendium zufürdern weren / vnd also nach vnd nach hülff haben / jre studia jnen selbst / vnd dann der Kirchen Gottes zu nutzen / fürstandt vnd wolfart absoluieren mögen. Als wir auch etliche namhaffte vnd Volckreiche Flecken in vnserm Fürstenthumb / vnnd gemeinlich hertschaffende Vnderthonen haben / so jrer arbeit halber nicht alle zeit / wie noth / jre Kinder selbs vnderrichten vnd weisen künnen / damit dann derselben arbeitenden Kinder in jrer Jugendt nicht versaumbt / fürnemlich aber mit dem Gebet vnd Catechismo / vnnd darneben schreibens vnnd lesens jren selbs vnd gemeines nutzes wegen / desgleichen mit Psalmen singen dester baß vnterricht / vnd Christenlich aufferzogen / Wöllen wir / wo biß anhero inn solchen Flecken Cüstereyen gewesen / das daselbst Deudsche Schulen mit den Cüstereyen zusamen angericht / vnd darauff zu versehung der Deutschen Schulen vnnd Cüstereyen / von vnsern verordenten Landtschafft / vnd dero Kindern / so sie zur Schul erzogen / die Handt gebotten / vnd gehulffen werde / haben wir auch in vnsern Clöstern / doch vnderschiedliche Schulen verordnet / Desgleichen auch etliche Stipendia auffzurichten bedacht / der vrsachen / damit den armen vnsern Landtkindern / so zum studieren geneiget / gradatim geholffen / vnnd von den Particular Schulen die armsten / denen jre Eltern gar nicht zuhelffen / wo sie anderst der Ordination nach / qualificiert / in solche Closterschulen eingenommen / auch so sie bey denselben / oder inn vnserm Paedagogio zu N. procedierten / in gedacht vnser Stipendium zufürdern weren / vnd also nach vnd nach hülff haben / jre studia jnen selbst / vnd dann der Kirchen Gottes zu nutzen / fürstandt vnd wolfart absoluieren mögen. Als wir auch etliche namhaffte vnd Volckreiche Flecken in vnserm Fürstenthumb / vnnd gemeinlich hertschaffende Vnderthonen haben / so jrer arbeit halber nicht alle zeit / wie noth / jre Kinder selbs vnderrichten vnd weisen künnen / damit dann derselben arbeitenden Kinder in jrer Jugendt nicht versaumbt / fürnemlich aber mit dem Gebet vnd Catechismo / vnnd darneben schreibens vnnd lesens jren selbs vnd gemeines nutzes wegen / desgleichen mit Psalmen singen dester baß vnterricht / vnd Christenlich aufferzogen / Wöllen wir / wo biß anhero inn solchen Flecken Cüstereyen gewesen / das daselbst Deudsche Schulen mit den Cüstereyen zusamen angericht / vñ darauff zu versehung der Deutschen Schulen vnnd Cüstereyen / von vnsern verordenten <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0458" n="310"/> Landtschafft / vnd dero Kindern / so sie zur Schul erzogen / die Handt gebotten / vnd gehulffen werde / haben wir auch in vnsern Clöstern / doch vnderschiedliche Schulen verordnet / Desgleichen auch etliche Stipendia auffzurichten bedacht / der vrsachen / damit den armen vnsern Landtkindern / so zum studieren geneiget / gradatim geholffen / vnnd von den Particular Schulen die armsten / denen jre Eltern gar nicht zuhelffen / wo sie anderst der Ordination nach / qualificiert / in solche Closterschulen eingenommen / auch so sie bey denselben / oder inn vnserm Paedagogio zu N. procedierten / in gedacht vnser Stipendium zufürdern weren / vnd also nach vnd nach hülff haben / jre studia jnen selbst / vnd dann der Kirchen Gottes zu nutzen / fürstandt vnd wolfart absoluieren mögen.</p> <p>Als wir auch etliche namhaffte vnd Volckreiche Flecken in vnserm Fürstenthumb / vnnd gemeinlich hertschaffende Vnderthonen haben / so jrer arbeit halber nicht alle zeit / wie noth / jre Kinder selbs vnderrichten vnd weisen künnen / damit dann derselben arbeitenden Kinder in jrer Jugendt nicht versaumbt / fürnemlich aber mit dem Gebet vnd Catechismo / vnnd darneben schreibens vnnd lesens jren selbs vnd gemeines nutzes wegen / desgleichen mit Psalmen singen dester baß vnterricht / vnd Christenlich aufferzogen / Wöllen wir / wo biß anhero inn solchen Flecken Cüstereyen gewesen / das daselbst Deudsche Schulen mit den Cüstereyen zusamen angericht / vñ darauff zu versehung der Deutschen Schulen vnnd Cüstereyen / von vnsern verordenten </p> </div> </body> </text> </TEI> [310/0458]
Landtschafft / vnd dero Kindern / so sie zur Schul erzogen / die Handt gebotten / vnd gehulffen werde / haben wir auch in vnsern Clöstern / doch vnderschiedliche Schulen verordnet / Desgleichen auch etliche Stipendia auffzurichten bedacht / der vrsachen / damit den armen vnsern Landtkindern / so zum studieren geneiget / gradatim geholffen / vnnd von den Particular Schulen die armsten / denen jre Eltern gar nicht zuhelffen / wo sie anderst der Ordination nach / qualificiert / in solche Closterschulen eingenommen / auch so sie bey denselben / oder inn vnserm Paedagogio zu N. procedierten / in gedacht vnser Stipendium zufürdern weren / vnd also nach vnd nach hülff haben / jre studia jnen selbst / vnd dann der Kirchen Gottes zu nutzen / fürstandt vnd wolfart absoluieren mögen.
Als wir auch etliche namhaffte vnd Volckreiche Flecken in vnserm Fürstenthumb / vnnd gemeinlich hertschaffende Vnderthonen haben / so jrer arbeit halber nicht alle zeit / wie noth / jre Kinder selbs vnderrichten vnd weisen künnen / damit dann derselben arbeitenden Kinder in jrer Jugendt nicht versaumbt / fürnemlich aber mit dem Gebet vnd Catechismo / vnnd darneben schreibens vnnd lesens jren selbs vnd gemeines nutzes wegen / desgleichen mit Psalmen singen dester baß vnterricht / vnd Christenlich aufferzogen / Wöllen wir / wo biß anhero inn solchen Flecken Cüstereyen gewesen / das daselbst Deudsche Schulen mit den Cüstereyen zusamen angericht / vñ darauff zu versehung der Deutschen Schulen vnnd Cüstereyen / von vnsern verordenten
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |