Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.[Tabelle] Dieser Herman soll Catharinen / seines Großvatters Bruders Tochter nicht nemmen / dieweil sie im Dritten Gliedt oder Grad / vngleicher Linien jhme verwandt ist. Im dritten Glied aber (gleicher Linien) dergleichen im Vierdten Glied / wirdt die Ehe inn diesem Fürstenthumb / aus beweglichen vrsachen / weil es in Göttlichem / Natürlichem / vnd Keyserlichem Rechten / nicht verbotten / nachgelassen / Als mir wirdt erlaubt / meines Großuatters Bruders Tochter Tochter / zuehelichen / Aber nicht seine Tochter / welche mir im Dritten Glied / vngleicher Linien / verwandt. [Tabelle] Dieser Herman soll Catharinen / seines Großvatters Bruders Tochter nicht nemmen / dieweil sie im Dritten Gliedt oder Grad / vngleicher Linien jhme verwandt ist. Im dritten Glied aber (gleicher Linien) dergleichen im Vierdten Glied / wirdt die Ehe inn diesem Fürstenthumb / aus beweglichen vrsachen / weil es in Göttlichem / Natürlichem / vnd Keyserlichem Rechten / nicht verbotten / nachgelassen / Als mir wirdt erlaubt / meines Großuatters Bruders Tochter Tochter / zuehelichen / Aber nicht seine Tochter / welche mir im Dritten Glied / vngleicher Linien / verwandt. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0445" n="297"/> <table> <row> <cell/> </row> </table> <p>Dieser Herman soll Catharinen / seines Großvatters Bruders Tochter nicht nemmen / dieweil sie im Dritten Gliedt oder Grad / vngleicher Linien jhme verwandt ist.</p> <p>Im dritten Glied aber (gleicher Linien) dergleichen im Vierdten Glied / wirdt die Ehe inn diesem Fürstenthumb / aus beweglichen vrsachen / weil es in Göttlichem / Natürlichem / vnd Keyserlichem Rechten / nicht verbotten / nachgelassen / Als mir wirdt erlaubt / meines Großuatters Bruders Tochter Tochter / zuehelichen / Aber nicht seine Tochter / welche mir im Dritten Glied / vngleicher Linien / verwandt.</p> </div> </body> </text> </TEI> [297/0445]
Dieser Herman soll Catharinen / seines Großvatters Bruders Tochter nicht nemmen / dieweil sie im Dritten Gliedt oder Grad / vngleicher Linien jhme verwandt ist.
Im dritten Glied aber (gleicher Linien) dergleichen im Vierdten Glied / wirdt die Ehe inn diesem Fürstenthumb / aus beweglichen vrsachen / weil es in Göttlichem / Natürlichem / vnd Keyserlichem Rechten / nicht verbotten / nachgelassen / Als mir wirdt erlaubt / meines Großuatters Bruders Tochter Tochter / zuehelichen / Aber nicht seine Tochter / welche mir im Dritten Glied / vngleicher Linien / verwandt.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/445>, abgerufen am 16.02.2025. |