Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

nothwendigen Kirchen sachen verordnet / Jerliche Rechnungen gehöret / auch derwegen außzug derselben gemacht / die feel vnd mangel signiert / Volgendts solches alles von dem Consistorio notwendiglich erwegen / vnd die gebrechen angestelt / vnd gebessert werden.

Neben dem / soll auch vnser Consistorium / was jeder Kirchen Einkommen / vnd wohin solches verwendet / auch armen Castenrechnungen (welche dann alle / Jerlichen / jnen vberschicket werden sollen) mit vleiß ersehen / bewegen / vnd alle vnordnung / abgang vnd vberfluß abschaffen vnd wenden.

Wo ferne dann einige sache an vns zubringen / das sol mit jrem bedencken geschehen / wöllen wir jnen jeder zeit fürderlichen bescheidt wiederfahren lassen / vnd in der Execution verhelffen.

So nun vnder diesem spennige sachen furfielen / die vnsere Geistliche Verwaltung / Mans vnd Jungfrawenclöster / auch derselben Oberkeit / Herligkeit / Ehehafftinen / Recht / Gerechtsame / Güter / Zinß vnd Gult / vnd was denselben anhangen möcht / belangen / vnd derentwegen sonderer bewegender vrsachen / vnd von mehrern berichts vnd gegenberichts wegen / einer zusammenkunfft vnd vertagung von nöten / Da wöllen wir / das dieselbigen für vnser Cantzley vertagt / vnd daselbsten in beysein etlicher von dem Consistorio verhört vnd außgefüret werden.

nothwendigen Kirchen sachen verordnet / Jerliche Rechnungen gehöret / auch derwegen außzug derselben gemacht / die feel vnd mangel signiert / Volgendts solches alles von dem Consistorio notwendiglich erwegen / vnd die gebrechen angestelt / vnd gebessert werden.

Neben dem / soll auch vnser Consistorium / was jeder Kirchen Einkommen / vnd wohin solches verwendet / auch armen Castenrechnungen (welche dañ alle / Jerlichen / jnen vberschicket werden sollen) mit vleiß ersehen / bewegen / vnd alle vnordnung / abgang vñ vberfluß abschaffen vñ wenden.

Wo ferne dann einige sache an vns zubringen / das sol mit jrem bedencken geschehen / wöllen wir jnen jeder zeit fürderlichen bescheidt wiederfahren lassen / vnd in der Execution verhelffen.

So nun vnder diesem spennige sachen furfielen / die vnsere Geistliche Verwaltung / Mans vnd Jungfrawenclöster / auch derselben Oberkeit / Herligkeit / Ehehafftinen / Recht / Gerechtsame / Güter / Zinß vnd Gult / vnd was denselben anhangen möcht / belangen / vnd derentwegen sonderer bewegender vrsachen / vnd von mehrern berichts vnd gegenberichts wegen / einer zusammenkunfft vnd vertagung von nöten / Da wöllen wir / das dieselbigen für vnser Cantzley vertagt / vnd daselbsten in beysein etlicher von dem Consistorio verhört vnd außgefüret werden.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0419" n="271"/>
nothwendigen Kirchen sachen verordnet / Jerliche Rechnungen gehöret / auch derwegen außzug derselben gemacht / die feel vnd mangel signiert / Volgendts solches alles von dem Consistorio notwendiglich erwegen / vnd die gebrechen angestelt / vnd gebessert werden.</p>
        <p>Neben dem / soll auch vnser Consistorium / was jeder Kirchen Einkommen / vnd wohin solches verwendet / auch armen Castenrechnungen (welche dan&#x0303; alle / Jerlichen / jnen vberschicket werden sollen) mit vleiß ersehen / bewegen / vnd alle vnordnung / abgang vn&#x0303; vberfluß abschaffen vn&#x0303; wenden.</p>
        <p>Wo ferne dann einige sache an vns zubringen / das sol mit jrem bedencken geschehen / wöllen wir jnen jeder zeit fürderlichen bescheidt wiederfahren lassen / vnd in der Execution verhelffen.</p>
        <p>So nun vnder diesem spennige sachen furfielen / die vnsere Geistliche Verwaltung / Mans vnd Jungfrawenclöster / auch derselben Oberkeit / Herligkeit / Ehehafftinen / Recht / Gerechtsame / Güter / Zinß vnd Gult / vnd was denselben anhangen möcht / belangen / vnd derentwegen sonderer bewegender vrsachen / vnd von mehrern berichts vnd gegenberichts wegen / einer zusammenkunfft vnd vertagung von nöten / Da wöllen wir / das dieselbigen für vnser Cantzley vertagt / vnd daselbsten in beysein etlicher von dem Consistorio verhört vnd außgefüret werden.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[271/0419] nothwendigen Kirchen sachen verordnet / Jerliche Rechnungen gehöret / auch derwegen außzug derselben gemacht / die feel vnd mangel signiert / Volgendts solches alles von dem Consistorio notwendiglich erwegen / vnd die gebrechen angestelt / vnd gebessert werden. Neben dem / soll auch vnser Consistorium / was jeder Kirchen Einkommen / vnd wohin solches verwendet / auch armen Castenrechnungen (welche dañ alle / Jerlichen / jnen vberschicket werden sollen) mit vleiß ersehen / bewegen / vnd alle vnordnung / abgang vñ vberfluß abschaffen vñ wenden. Wo ferne dann einige sache an vns zubringen / das sol mit jrem bedencken geschehen / wöllen wir jnen jeder zeit fürderlichen bescheidt wiederfahren lassen / vnd in der Execution verhelffen. So nun vnder diesem spennige sachen furfielen / die vnsere Geistliche Verwaltung / Mans vnd Jungfrawenclöster / auch derselben Oberkeit / Herligkeit / Ehehafftinen / Recht / Gerechtsame / Güter / Zinß vnd Gult / vnd was denselben anhangen möcht / belangen / vnd derentwegen sonderer bewegender vrsachen / vnd von mehrern berichts vnd gegenberichts wegen / einer zusammenkunfft vnd vertagung von nöten / Da wöllen wir / das dieselbigen für vnser Cantzley vertagt / vnd daselbsten in beysein etlicher von dem Consistorio verhört vnd außgefüret werden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/419
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/419>, abgerufen am 24.11.2024.