Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite
Censur oder Disciplin der Kirchen.

VNd als wir auch von Gott vnser beuohlen Ampt / Oberkeit vnd Regierung / durch die gnad des Allmechtigen / je gerne vnsers besten möglichsten vleiß dahin richten wolten / das allerley Sünd / laster / vbelthaten / vnd ergernuß / so viel bey dem verderbten Menschlichen geschlecht hie auff Erden möglich / verhütet vnd vermitten werde / vnd denselben fürzukomen oder zuwehren / nicht allein die Weltlich / sonder auch die Kirchenstraff aus Göttlicher verordnung vnd stifftung / gegen den ergerlichen Sündern vnnd mißhandlern / zugebrauchen / vnd zuuerrichten beuohlen ist.

Demnach vnd im fall / die straff der ergerlichen öffentlichen laster / von derwegen der zorn GOTtes / vber das Menschlich Geschlecht kömpt / vnserer verordneten Landts vnd andern Ordnungen nach / nicht verfahen / vnd darauß rechte Christliche besserung volgen wolte / so sol im Pfarr vnd Predigampt / vermög der Ordnung vnd beuelch / vnsers einigen Heilands Ihesu Christi / Matt. 18. gehandlet.

Censur oder Disciplin der Kirchen.

VNd als wir auch von Gott vnser beuohlen Ampt / Oberkeit vnd Regierung / durch die gnad des Allmechtigen / je gerne vnsers besten möglichsten vleiß dahin richten wolten / das allerley Sünd / laster / vbelthaten / vnd ergernuß / so viel bey dem verderbten Menschlichen geschlecht hie auff Erden möglich / verhütet vnd vermitten werde / vnd denselben fürzukomen oder zuwehren / nicht allein die Weltlich / sonder auch die Kirchenstraff aus Göttlicher verordnung vnd stifftung / gegen den ergerlichen Sündern vnnd mißhandlern / zugebrauchen / vnd zuuerrichten beuohlen ist.

Demnach vnd im fall / die straff der ergerlichen öffentlichen laster / von derwegen der zorn GOTtes / vber das Menschlich Geschlecht kömpt / vnserer verordneten Landts vnd andern Ordnungen nach / nicht verfahen / vnd darauß rechte Christliche besserung volgen wolte / so sol im Pfarr vnd Predigampt / vermög der Ordnung vnd beuelch / vnsers einigen Heilands Ihesu Christi / Matt. 18. gehandlet.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0397" n="249"/>
      </div>
      <div>
        <head>Censur oder Disciplin der Kirchen.<lb/></head>
        <p>VNd als wir auch von Gott vnser beuohlen Ampt / Oberkeit vnd Regierung / durch die gnad des Allmechtigen / je gerne vnsers besten möglichsten vleiß dahin richten wolten / das allerley Sünd / laster / vbelthaten / vnd ergernuß / so viel bey dem verderbten Menschlichen geschlecht hie auff Erden möglich / verhütet vnd vermitten werde / vnd denselben fürzukomen oder zuwehren / nicht allein die Weltlich / sonder auch die Kirchenstraff aus Göttlicher verordnung vnd stifftung / gegen den ergerlichen Sündern vnnd mißhandlern / zugebrauchen / vnd zuuerrichten beuohlen ist.</p>
        <p>Demnach vnd im fall / die straff der ergerlichen öffentlichen laster / von derwegen der zorn GOTtes / vber das Menschlich Geschlecht kömpt / vnserer verordneten Landts vnd andern Ordnungen nach / nicht verfahen / vnd darauß rechte Christliche besserung volgen wolte / so sol im Pfarr vnd Predigampt / vermög der Ordnung vnd beuelch / vnsers einigen Heilands Ihesu Christi / Matt. 18. gehandlet.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[249/0397] Censur oder Disciplin der Kirchen. VNd als wir auch von Gott vnser beuohlen Ampt / Oberkeit vnd Regierung / durch die gnad des Allmechtigen / je gerne vnsers besten möglichsten vleiß dahin richten wolten / das allerley Sünd / laster / vbelthaten / vnd ergernuß / so viel bey dem verderbten Menschlichen geschlecht hie auff Erden möglich / verhütet vnd vermitten werde / vnd denselben fürzukomen oder zuwehren / nicht allein die Weltlich / sonder auch die Kirchenstraff aus Göttlicher verordnung vnd stifftung / gegen den ergerlichen Sündern vnnd mißhandlern / zugebrauchen / vnd zuuerrichten beuohlen ist. Demnach vnd im fall / die straff der ergerlichen öffentlichen laster / von derwegen der zorn GOTtes / vber das Menschlich Geschlecht kömpt / vnserer verordneten Landts vnd andern Ordnungen nach / nicht verfahen / vnd darauß rechte Christliche besserung volgen wolte / so sol im Pfarr vnd Predigampt / vermög der Ordnung vnd beuelch / vnsers einigen Heilands Ihesu Christi / Matt. 18. gehandlet.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/397
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/397>, abgerufen am 27.12.2024.