Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Wo aber die sach so lesterlich vnd ergerlich / das dieselb / ohne merckliche ergernuß vnnd nachteil der Kirchen / der straff halb biß auff den Synodum nicht wol einstellen / als dann ohne verzug / vnsern Kirchen Rethen mit guten vmbstenden / sampt seinem rath vnd gutbedüncken berichten / vnd darüber vnser ferer Resolution der Personen verhandlung vnd halßstarrigkeit nach / gewarten. Aber mit den jennigen / so der Wiederteufferischen / Schwenckfeldischen Zwinglianischen / vnnd anderer Secten halber / sich des Nachtmals Christi enthalten wolten / gegen solchen Sectarijs / sol gehandelt werden / wie deshalb von jrent wegen sonderlich geordnet. Damit auch der Catechismus von vnsern Kirchendienern / aller dings vermög vnser kirchen vnnd Superintendentz Ordnung gehalten werde / darzu die Eltern jre kinder zu solchem / so viel desto geflissener führen vnd befürderen / auch desto weniger jnen gestatten / dieselbige zeit auff der gassen / oder im Feldt vmbzulauffen / dardurch dann jnen in jrer Jugendt zu allerhandt vppigkeit vrsach gegeben wirdt / So beuehlen wir / das die Generales Superintendentes / mit vleiß versehen / vnd darob halten wöllen / das von vnsern kirchen dienern der Catechismus mit verlesen / expliciren / vnd der Exploration / vnser deshalb gegebner kirchen / vnnd Visitation Ordnung nach / keines Sontags noch Feyrtags erlassen / sonder derselbig mit allem müglichen vleiß getrieben / auch die Eltern in jren Predigen jre kinder vnd sich selber / zu dem Catechismo / als zu einer gar nutzli- Wo aber die sach so lesterlich vnd ergerlich / das dieselb / ohne merckliche ergernuß vnnd nachteil der Kirchen / der straff halb biß auff den Synodum nicht wol einstellen / als dann ohne verzug / vnsern Kirchen Rethen mit guten vmbstenden / sampt seinem rath vnd gutbedüncken berichten / vnd darüber vnser ferer Resolution der Personen verhandlung vnd halßstarrigkeit nach / gewarten. Aber mit den jennigen / so der Wiederteufferischen / Schwenckfeldischen Zwinglianischen / vnnd anderer Secten halber / sich des Nachtmals Christi enthalten wolten / gegen solchen Sectarijs / sol gehandelt werden / wie deshalb von jrent wegen sonderlich geordnet. Damit auch der Catechismus von vnsern Kirchendienern / aller dings vermög vnser kirchen vnnd Superintendentz Ordnung gehalten werde / darzu die Eltern jre kinder zu solchem / so viel desto geflissener führen vnd befürderen / auch desto weniger jnen gestatten / dieselbige zeit auff der gassen / oder im Feldt vmbzulauffen / dardurch dann jnen in jrer Jugendt zu allerhandt vppigkeit vrsach gegeben wirdt / So beuehlen wir / das die Generales Superintendentes / mit vleiß versehen / vnd darob halten wöllen / das von vnsern kirchen dienern der Catechismus mit verlesen / expliciren / vnd der Exploration / vnser deshalb gegebner kirchen / vnnd Visitation Ordnung nach / keines Sontags noch Feyrtags erlassen / sonder derselbig mit allem müglichen vleiß getrieben / auch die Eltern in jren Predigen jre kinder vnd sich selber / zu dem Catechismo / als zu einer gar nutzli- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0388" n="240"/> Wo aber die sach so lesterlich vnd ergerlich / das dieselb / ohne merckliche ergernuß vnnd nachteil der Kirchen / der straff halb biß auff den Synodum nicht wol einstellen / als dann ohne verzug / vnsern Kirchen Rethen mit guten vmbstenden / sampt seinem rath vnd gutbedüncken berichten / vnd darüber vnser ferer Resolution der Personen verhandlung vnd halßstarrigkeit nach / gewarten. Aber mit den jennigen / so der Wiederteufferischen / Schwenckfeldischen Zwinglianischen / vnnd anderer Secten halber / sich des Nachtmals Christi enthalten wolten / gegen solchen Sectarijs / sol gehandelt werden / wie deshalb von jrent wegen sonderlich geordnet.</p> <p>Damit auch der Catechismus von vnsern Kirchendienern / aller dings vermög vnser kirchen vnnd Superintendentz Ordnung gehalten werde / darzu die Eltern jre kinder zu solchem / so viel desto geflissener führen vnd befürderen / auch desto weniger jnen gestatten / dieselbige zeit auff der gassen / oder im Feldt vmbzulauffen / dardurch dann jnen in jrer Jugendt zu allerhandt vppigkeit vrsach gegeben wirdt / So beuehlen wir / das die Generales Superintendentes / mit vleiß versehen / vnd darob halten wöllen / das von vnsern kirchen dienern der Catechismus mit verlesen / expliciren / vnd der Exploration / vnser deshalb gegebner kirchen / vnnd Visitation Ordnung nach / keines Sontags noch Feyrtags erlassen / sonder derselbig mit allem müglichen vleiß getrieben / auch die Eltern in jren Predigen jre kinder vnd sich selber / zu dem Catechismo / als zu einer gar nutzli- </p> </div> </body> </text> </TEI> [240/0388]
Wo aber die sach so lesterlich vnd ergerlich / das dieselb / ohne merckliche ergernuß vnnd nachteil der Kirchen / der straff halb biß auff den Synodum nicht wol einstellen / als dann ohne verzug / vnsern Kirchen Rethen mit guten vmbstenden / sampt seinem rath vnd gutbedüncken berichten / vnd darüber vnser ferer Resolution der Personen verhandlung vnd halßstarrigkeit nach / gewarten. Aber mit den jennigen / so der Wiederteufferischen / Schwenckfeldischen Zwinglianischen / vnnd anderer Secten halber / sich des Nachtmals Christi enthalten wolten / gegen solchen Sectarijs / sol gehandelt werden / wie deshalb von jrent wegen sonderlich geordnet.
Damit auch der Catechismus von vnsern Kirchendienern / aller dings vermög vnser kirchen vnnd Superintendentz Ordnung gehalten werde / darzu die Eltern jre kinder zu solchem / so viel desto geflissener führen vnd befürderen / auch desto weniger jnen gestatten / dieselbige zeit auff der gassen / oder im Feldt vmbzulauffen / dardurch dann jnen in jrer Jugendt zu allerhandt vppigkeit vrsach gegeben wirdt / So beuehlen wir / das die Generales Superintendentes / mit vleiß versehen / vnd darob halten wöllen / das von vnsern kirchen dienern der Catechismus mit verlesen / expliciren / vnd der Exploration / vnser deshalb gegebner kirchen / vnnd Visitation Ordnung nach / keines Sontags noch Feyrtags erlassen / sonder derselbig mit allem müglichen vleiß getrieben / auch die Eltern in jren Predigen jre kinder vnd sich selber / zu dem Catechismo / als zu einer gar nutzli-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |