Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.vleiß er denselben / vnd ob er auch Jerlichen mit den Kindern die Exploration vnser Ordnung nach halte. Item / Ob er auch die Eltern / so jre kinder nicht vleissig zum Catechismo schicken / vermög der Ordnung / adhortire vnd ermane / Vnd ob solche Exhortation auch bey jnen nutz vnd frucht schaffe / vnnd bey welchen solches nichts erschiessen wölle. Item / wieuiel er an Feyr vnd Sontagen / auch in der Wochen Predigen thue / zu welcher stundt vnd zeit / ob er auch die Euangelia Dominicalia / vnnd was er sonst für Bücher der heiligen Schrifft / Altes vnnd Newes Testaments außlege. Item / was er auff vollendte Predigt für Gebet fürspreche / vnd dann vor vnd nach der Predigt / für Deudsche Lobgesang / mit der Schul / vnd gemeiner Kirchen halte / ob auch die gemeine Kirch mitsinge. Item / Ob er auch den Catalogum mit den getaufften kindern / vermög vnser Ordnung halte. Item / Ob er die Ehe gerichts Ordnung / zu seiner zeit / vermög vnsers beuelchs / verkünde. Item / Ob er auch die krancken / vnd sterbende leut / mit was vleiß vnd Ordnung er die besuche / tröste / vnnd jnen das heilig Nachtmal reiche / Auch die Leichpredigt / vleiß er denselben / vnd ob er auch Jerlichen mit den Kindern die Exploration vnser Ordnung nach halte. Item / Ob er auch die Eltern / so jre kinder nicht vleissig zum Catechismo schicken / vermög der Ordnung / adhortire vnd ermane / Vnd ob solche Exhortation auch bey jnen nutz vnd frucht schaffe / vnnd bey welchen solches nichts erschiessen wölle. Item / wieuiel er an Feyr vnd Sontagen / auch in der Wochen Predigen thue / zu welcher stundt vnd zeit / ob er auch die Euangelia Dominicalia / vnnd was er sonst für Bücher der heiligen Schrifft / Altes vnnd Newes Testaments außlege. Item / was er auff vollendte Predigt für Gebet fürspreche / vnd dann vor vnd nach der Predigt / für Deudsche Lobgesang / mit der Schul / vnd gemeiner Kirchen halte / ob auch die gemeine Kirch mitsinge. Item / Ob er auch den Catalogum mit den getaufften kindern / vermög vnser Ordnung halte. Item / Ob er die Ehe gerichts Ordnung / zu seiner zeit / vermög vnsers beuelchs / verkünde. Item / Ob er auch die krancken / vnd sterbende leut / mit was vleiß vnd Ordnung er die besuche / tröste / vnnd jnen das heilig Nachtmal reiche / Auch die Leichpredigt / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0373" n="225"/> vleiß er denselben / vnd ob er auch Jerlichen mit den Kindern die Exploration vnser Ordnung nach halte.</p> <p>Item / Ob er auch die Eltern / so jre kinder nicht vleissig zum Catechismo schicken / vermög der Ordnung / adhortire vnd ermane / Vnd ob solche Exhortation auch bey jnen nutz vnd frucht schaffe / vnnd bey welchen solches nichts erschiessen wölle.</p> <p>Item / wieuiel er an Feyr vnd Sontagen / auch in der Wochen Predigen thue / zu welcher stundt vnd zeit / ob er auch die Euangelia Dominicalia / vnnd was er sonst für Bücher der heiligen Schrifft / Altes vnnd Newes Testaments außlege.</p> <p>Item / was er auff vollendte Predigt für Gebet fürspreche / vnd dann vor vnd nach der Predigt / für Deudsche Lobgesang / mit der Schul / vnd gemeiner Kirchen halte / ob auch die gemeine Kirch mitsinge.</p> <p>Item / Ob er auch den Catalogum mit den getaufften kindern / vermög vnser Ordnung halte.</p> <p>Item / Ob er die Ehe gerichts Ordnung / zu seiner zeit / vermög vnsers beuelchs / verkünde.</p> <p>Item / Ob er auch die krancken / vnd sterbende leut / mit was vleiß vnd Ordnung er die besuche / tröste / vnnd jnen das heilig Nachtmal reiche / Auch die Leichpredigt / </p> </div> </body> </text> </TEI> [225/0373]
vleiß er denselben / vnd ob er auch Jerlichen mit den Kindern die Exploration vnser Ordnung nach halte.
Item / Ob er auch die Eltern / so jre kinder nicht vleissig zum Catechismo schicken / vermög der Ordnung / adhortire vnd ermane / Vnd ob solche Exhortation auch bey jnen nutz vnd frucht schaffe / vnnd bey welchen solches nichts erschiessen wölle.
Item / wieuiel er an Feyr vnd Sontagen / auch in der Wochen Predigen thue / zu welcher stundt vnd zeit / ob er auch die Euangelia Dominicalia / vnnd was er sonst für Bücher der heiligen Schrifft / Altes vnnd Newes Testaments außlege.
Item / was er auff vollendte Predigt für Gebet fürspreche / vnd dann vor vnd nach der Predigt / für Deudsche Lobgesang / mit der Schul / vnd gemeiner Kirchen halte / ob auch die gemeine Kirch mitsinge.
Item / Ob er auch den Catalogum mit den getaufften kindern / vermög vnser Ordnung halte.
Item / Ob er die Ehe gerichts Ordnung / zu seiner zeit / vermög vnsers beuelchs / verkünde.
Item / Ob er auch die krancken / vnd sterbende leut / mit was vleiß vnd Ordnung er die besuche / tröste / vnnd jnen das heilig Nachtmal reiche / Auch die Leichpredigt /
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 225. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/373>, abgerufen am 16.02.2025. |