Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Articul / worauff die Speciales jre Visitation richten sollen. Von der Lehr vnd Kir chen Gebreuchen. ERstlich / So sol er ein jeden Pfarher / Prediger oder Caplan selbigen orts / in abwesen des andern zu sich erfordern / jne ansprechen / jme vor allen dingen rechenschafft seiner Lehr zugeben / Nemlich / ob er vnsers heiligen Christlichen Glaubens fürnemste Artickel / vermög Prophetischer vnd Apostolischer Schrifft / auch Augspürgischer Confession / seiner beuohlenen Kirchen fürtrage. Item / Ob er auch die heiligen Sacramenten / vnd andere Ceremonien vnser außgegangenen Kirchen Ordnung gemeß / vnd sonderlich die priuat Exploration / vnd Absolution / der Ordnung nach / halte. Item / Ob er den Catechismum mit der Kinderfrag / nach inhalt vnser Kirchen Ordnung angericht / mit was Articul / worauff die Speciales jre Visitation richten sollen. Von der Lehr vnd Kir chen Gebreuchen. ERstlich / So sol er ein jeden Pfarher / Prediger oder Caplan selbigen orts / in abwesen des andern zu sich erfordern / jne ansprechen / jme vor allen dingen rechenschafft seiner Lehr zugeben / Nemlich / ob er vnsers heiligen Christlichen Glaubens fürnemste Artickel / vermög Prophetischer vnd Apostolischer Schrifft / auch Augspürgischer Confession / seiner beuohlenen Kirchen fürtrage. Item / Ob er auch die heiligen Sacramenten / vnd andere Ceremonien vnser außgegangenen Kirchen Ordnung gemeß / vnd sonderlich die priuat Exploration / vnd Absolution / der Ordnung nach / halte. Item / Ob er den Catechismum mit der Kinderfrag / nach inhalt vnser Kirchen Ordnung angericht / mit was <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0372" n="224"/> </div> <div> <head>Articul / worauff die Speciales jre Visitation richten sollen.<lb/></head> </div> <div> <head>Von der Lehr vnd Kir chen Gebreuchen.<lb/></head> <p>ERstlich / So sol er ein jeden Pfarher / Prediger oder Caplan selbigen orts / in abwesen des andern zu sich erfordern / jne ansprechen / jme vor allen dingen rechenschafft seiner Lehr zugeben / Nemlich / ob er vnsers heiligen Christlichen Glaubens fürnemste Artickel / vermög Prophetischer vnd Apostolischer Schrifft / auch Augspürgischer Confession / seiner beuohlenen Kirchen fürtrage.</p> <p>Item / Ob er auch die heiligen Sacramenten / vnd andere Ceremonien vnser außgegangenen Kirchen Ordnung gemeß / vnd sonderlich die priuat Exploration / vnd Absolution / der Ordnung nach / halte.</p> <p>Item / Ob er den Catechismum mit der Kinderfrag / nach inhalt vnser Kirchen Ordnung angericht / mit was </p> </div> </body> </text> </TEI> [224/0372]
Articul / worauff die Speciales jre Visitation richten sollen.
Von der Lehr vnd Kir chen Gebreuchen.
ERstlich / So sol er ein jeden Pfarher / Prediger oder Caplan selbigen orts / in abwesen des andern zu sich erfordern / jne ansprechen / jme vor allen dingen rechenschafft seiner Lehr zugeben / Nemlich / ob er vnsers heiligen Christlichen Glaubens fürnemste Artickel / vermög Prophetischer vnd Apostolischer Schrifft / auch Augspürgischer Confession / seiner beuohlenen Kirchen fürtrage.
Item / Ob er auch die heiligen Sacramenten / vnd andere Ceremonien vnser außgegangenen Kirchen Ordnung gemeß / vnd sonderlich die priuat Exploration / vnd Absolution / der Ordnung nach / halte.
Item / Ob er den Catechismum mit der Kinderfrag / nach inhalt vnser Kirchen Ordnung angericht / mit was
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/372>, abgerufen am 16.02.2025. |