Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

sol sich der Superintendens / vor dem Altar gegen dem Volck wenden / vnd / wie nach Christlicher Freyheit / so von dem HErrn Christo der Kirchen in eusserlichen mittelmessigen Ceremonien gegeben / gebreuchlich / sein rechte Handt dem newen Pfarrer oder Diacon auff sein bloß Haupt legen / vnd also sagen:

Dieweil wir im heiligen Geist versamlet / Gott vnserm Himlischen Vater durch IHesum Christum vnsern Herrn vnd Heiland / vber dich angeruffen / vnd gebeten / vnd deshalben nicht zweiffeln / er werde vns / laut seiner Göttlichen zusagung / gnediglich erhöret / vnnd gewehret haben. Demnach so ordne / Confirmire / vnd bestettige ich dich / auß Götlichem beuelch vnd Ordnung / zu einem Diener vnd Seelsorger dieser Gemein hiezu gegen / mit ernstlichem beuelch / das du solcher / ehrlich / vnd ohne alle ergerniß / mit höchstem vleiß vnd trewen vorstehen wöllest / wie du dann vor dem Gerichtstul vnsers Herrn IHEsu Christi an jennem tag rede vnd antwort geben must / dem rechten Richter / im Namen des Vaters / vnd des Sohns / vnd heiligen Geistes / Amen.

Darauff singe die Kirch / Te DEVM laudamus, oder / Grates nunc omnes, Deudsch / vnd beschlies es der Superintendens mit dem Segen / etc.

sol sich der Superintendens / vor dem Altar gegen dem Volck wenden / vnd / wie nach Christlicher Freyheit / so von dem HErrn Christo der Kirchen in eusserlichen mittelmessigen Ceremonien gegeben / gebreuchlich / sein rechte Handt dem newen Pfarrer oder Diacon auff sein bloß Haupt legen / vnd also sagen:

Dieweil wir im heiligen Geist versamlet / Gott vnserm Himlischen Vater durch IHesum Christum vnsern Herrn vnd Heiland / vber dich angeruffen / vnd gebeten / vnd deshalben nicht zweiffeln / er werde vns / laut seiner Göttlichen zusagung / gnediglich erhöret / vnnd gewehret haben. Demnach so ordne / Confirmire / vnd bestettige ich dich / auß Götlichem beuelch vnd Ordnung / zu einem Diener vnd Seelsorger dieser Gemein hiezu gegen / mit ernstlichem beuelch / das du solcher / ehrlich / vnd ohne alle ergerniß / mit höchstem vleiß vnd trewen vorstehen wöllest / wie du dañ vor dem Gerichtstul vnsers Herrn IHEsu Christi an jennem tag rede vnd antwort geben must / dem rechten Richter / im Namen des Vaters / vnd des Sohns / vnd heiligen Geistes / Amen.

Darauff singe die Kirch / Te DEVM laudamus, oder / Grates nunc omnes, Deudsch / vnd beschlies es der Superintendens mit dem Segen / etc.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0361" n="213"/>
sol sich der Superintendens / vor dem Altar gegen dem Volck wenden / vnd / wie nach Christlicher Freyheit / so von dem HErrn Christo der Kirchen in eusserlichen mittelmessigen Ceremonien gegeben / gebreuchlich / sein rechte Handt dem newen Pfarrer oder Diacon auff sein bloß Haupt legen / vnd also sagen:</p>
        <p>Dieweil wir im heiligen Geist versamlet / Gott vnserm Himlischen Vater durch IHesum Christum vnsern Herrn vnd Heiland / vber dich angeruffen / vnd gebeten / vnd deshalben nicht zweiffeln / er werde vns / laut seiner Göttlichen zusagung / gnediglich erhöret / vnnd gewehret haben. Demnach so ordne / Confirmire / vnd bestettige ich dich / auß Götlichem beuelch vnd Ordnung / zu einem Diener vnd Seelsorger dieser Gemein hiezu gegen / mit ernstlichem beuelch / das du solcher / ehrlich / vnd ohne alle ergerniß / mit höchstem vleiß vnd trewen vorstehen wöllest / wie du dan&#x0303; vor dem Gerichtstul vnsers Herrn IHEsu Christi an jennem tag rede vnd antwort geben must / dem rechten Richter / im Namen des Vaters / vnd des Sohns / vnd heiligen Geistes / Amen.</p>
        <p>Darauff singe die Kirch / Te DEVM <hi rendition="#i">laudamus</hi>, oder / <hi rendition="#i">Grates nunc omnes</hi>, Deudsch / vnd beschlies es der Superintendens mit dem Segen / etc.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[213/0361] sol sich der Superintendens / vor dem Altar gegen dem Volck wenden / vnd / wie nach Christlicher Freyheit / so von dem HErrn Christo der Kirchen in eusserlichen mittelmessigen Ceremonien gegeben / gebreuchlich / sein rechte Handt dem newen Pfarrer oder Diacon auff sein bloß Haupt legen / vnd also sagen: Dieweil wir im heiligen Geist versamlet / Gott vnserm Himlischen Vater durch IHesum Christum vnsern Herrn vnd Heiland / vber dich angeruffen / vnd gebeten / vnd deshalben nicht zweiffeln / er werde vns / laut seiner Göttlichen zusagung / gnediglich erhöret / vnnd gewehret haben. Demnach so ordne / Confirmire / vnd bestettige ich dich / auß Götlichem beuelch vnd Ordnung / zu einem Diener vnd Seelsorger dieser Gemein hiezu gegen / mit ernstlichem beuelch / das du solcher / ehrlich / vnd ohne alle ergerniß / mit höchstem vleiß vnd trewen vorstehen wöllest / wie du dañ vor dem Gerichtstul vnsers Herrn IHEsu Christi an jennem tag rede vnd antwort geben must / dem rechten Richter / im Namen des Vaters / vnd des Sohns / vnd heiligen Geistes / Amen. Darauff singe die Kirch / Te DEVM laudamus, oder / Grates nunc omnes, Deudsch / vnd beschlies es der Superintendens mit dem Segen / etc.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/361
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/361>, abgerufen am 17.09.2024.