Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Auff welche weiß ein newer Kirchen diener von den Superintendenten seiner Kirchen commendirt / eingeleibt vnd installirt werden sol. ALs offt nun einer zu einem Kirchendiener auffgenommen / verordnet / vnd der Kirchen / vermöge der Superintendentz Ordnung / annemlich / sol der Special Superintendens auffs fürderlichst neben dem Amptman selbigen orts / auch einem genachbawrten Pfarrer / als gezeugen der handlungen / daselbsten erscheinen / denselbigen angenommen Diener mitbringen. Vnd so das Volck in der Kirchen versamlet / anfangs singen / Nun bitten wir den heiligen Geist / etc. Auff diß Gesang / der Superintendens / oder sein Adiunct / auffstehen / vnd ein Predigt thun / vom Ministerio Verbi / oder sonst von einem Argument dahin dienlich / von wem es eingesetzt sey / vnd worzu es nutz / etc. vnd also das Volck entlich zur Predigt vermanen. Nach der Predigt gesungen werden der Glaub. Auff welche weiß ein newer Kirchen diener von den Superintendenten seiner Kirchen commendirt / eingeleibt vnd installirt werden sol. ALs offt nun einer zu einem Kirchendiener auffgenommen / verordnet / vnd der Kirchen / vermöge der Superintendentz Ordnung / annemlich / sol der Special Superintendens auffs fürderlichst neben dem Amptman selbigen orts / auch einem genachbawrten Pfarrer / als gezeugen der handlungen / daselbsten erscheinen / denselbigen angenommen Diener mitbringen. Vnd so das Volck in der Kirchen versamlet / anfangs singen / Nun bitten wir den heiligen Geist / etc. Auff diß Gesang / der Superintendens / oder sein Adiunct / auffstehen / vnd ein Predigt thun / vom Ministerio Verbi / oder sonst von einem Argument dahin dienlich / von wem es eingesetzt sey / vnd worzu es nutz / etc. vnd also das Volck entlich zur Predigt vermanen. Nach der Predigt gesungen werden der Glaub. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0355" n="207"/> </div> <div> <head>Auff welche weiß ein newer Kirchen diener von den Superintendenten seiner Kirchen commendirt / eingeleibt vnd installirt werden sol.<lb/></head> <p>ALs offt nun einer zu einem Kirchendiener auffgenommen / verordnet / vnd der Kirchen / vermöge der Superintendentz Ordnung / annemlich / sol der Special Superintendens auffs fürderlichst neben dem Amptman selbigen orts / auch einem genachbawrten Pfarrer / als gezeugen der handlungen / daselbsten erscheinen / denselbigen angenommen Diener mitbringen.</p> <p>Vnd so das Volck in der Kirchen versamlet / anfangs singen / Nun bitten wir den heiligen Geist / etc.</p> <p>Auff diß Gesang / der Superintendens / oder sein Adiunct / auffstehen / vnd ein Predigt thun / vom Ministerio Verbi / oder sonst von einem Argument dahin dienlich / von wem es eingesetzt sey / vnd worzu es nutz / etc. vnd also das Volck entlich zur Predigt vermanen. Nach der Predigt gesungen werden der Glaub.</p> </div> </body> </text> </TEI> [207/0355]
Auff welche weiß ein newer Kirchen diener von den Superintendenten seiner Kirchen commendirt / eingeleibt vnd installirt werden sol.
ALs offt nun einer zu einem Kirchendiener auffgenommen / verordnet / vnd der Kirchen / vermöge der Superintendentz Ordnung / annemlich / sol der Special Superintendens auffs fürderlichst neben dem Amptman selbigen orts / auch einem genachbawrten Pfarrer / als gezeugen der handlungen / daselbsten erscheinen / denselbigen angenommen Diener mitbringen.
Vnd so das Volck in der Kirchen versamlet / anfangs singen / Nun bitten wir den heiligen Geist / etc.
Auff diß Gesang / der Superintendens / oder sein Adiunct / auffstehen / vnd ein Predigt thun / vom Ministerio Verbi / oder sonst von einem Argument dahin dienlich / von wem es eingesetzt sey / vnd worzu es nutz / etc. vnd also das Volck entlich zur Predigt vermanen. Nach der Predigt gesungen werden der Glaub.
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