Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Ein Ander. ALlmechtiger Ewiger HERre GOtt / Der du den jrrenden das Liecht der Warheit lessest leuchten / auff das sie zu dem rechten wege komen mögen / Verleihe alle denen / so Christen genennet werden / das sie alles / was diesem Namen zu wieder / meiden / vnd was jm gemess / dem allein nachfolgen mögen / Durch IHESVM Christum deinen Son / vnsern HERRN / Amen. Zu dem Begrebniß. ALlmechtiger GOTt / der du durch den Todt deines Sons / die Sünde vnnd Todt zu nichte gemacht / vnd durch sein heiliges aufferstehn / vnschuld vnd ewiges Leben widerbracht hast / auff das wir von der gewalt des Teuffels erlöset / vnd durch die krafft der Aufferstehung / auch vnsere sterbliche Leibe von Todten aufferwecket sollen werden / in deinem Reich ewig zuleben / Verleihe vns / das Ein Ander. ALlmechtiger Ewiger HERre GOtt / Der du den jrrenden das Liecht der Warheit lessest leuchten / auff das sie zu dem rechten wege komen mögen / Verleihe alle denen / so Christen genennet werden / das sie alles / was diesem Namen zu wieder / meiden / vnd was jm gemess / dem allein nachfolgen mögen / Durch IHESVM Christum deinen Son / vnsern HERRN / Amen. Zu dem Begrebniß. ALlmechtiger GOTt / der du durch den Todt deines Sons / die Sünde vnnd Todt zu nichte gemacht / vnd durch sein heiliges aufferstehn / vnschuld vñ ewiges Leben widerbracht hast / auff das wir von der gewalt des Teuffels erlöset / vnd durch die krafft der Aufferstehung / auch vnsere sterbliche Leibe von Todten aufferwecket sollen werden / in deinem Reich ewig zuleben / Verleihe vns / das <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0301" n="153"/> </div> <div> <head>Ein Ander.<lb/></head> <p>ALlmechtiger Ewiger HERre GOtt / Der du den jrrenden das Liecht der Warheit lessest leuchten / auff das sie zu dem rechten wege komen mögen / Verleihe alle denen / so Christen genennet werden / das sie alles / was diesem Namen zu wieder / meiden / vnd was jm gemess / dem allein nachfolgen mögen / Durch IHESVM Christum deinen Son / vnsern HERRN / Amen.</p> </div> <div> <head>Zu dem Begrebniß.<lb/></head> <p>ALlmechtiger GOTt / der du durch den Todt deines Sons / die Sünde vnnd Todt zu nichte gemacht / vnd durch sein heiliges aufferstehn / vnschuld vñ ewiges Leben widerbracht hast / auff das wir von der gewalt des Teuffels erlöset / vnd durch die krafft der Aufferstehung / auch vnsere sterbliche Leibe von Todten aufferwecket sollen werden / in deinem Reich ewig zuleben / Verleihe vns / das </p> </div> </body> </text> </TEI> [153/0301]
Ein Ander.
ALlmechtiger Ewiger HERre GOtt / Der du den jrrenden das Liecht der Warheit lessest leuchten / auff das sie zu dem rechten wege komen mögen / Verleihe alle denen / so Christen genennet werden / das sie alles / was diesem Namen zu wieder / meiden / vnd was jm gemess / dem allein nachfolgen mögen / Durch IHESVM Christum deinen Son / vnsern HERRN / Amen.
Zu dem Begrebniß.
ALlmechtiger GOTt / der du durch den Todt deines Sons / die Sünde vnnd Todt zu nichte gemacht / vnd durch sein heiliges aufferstehn / vnschuld vñ ewiges Leben widerbracht hast / auff das wir von der gewalt des Teuffels erlöset / vnd durch die krafft der Aufferstehung / auch vnsere sterbliche Leibe von Todten aufferwecket sollen werden / in deinem Reich ewig zuleben / Verleihe vns / das
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/301>, abgerufen am 16.02.2025. |