Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.ein gewisse regel / darbey vnd darnach die rechte wahre religion geprobieret / vnd erkennet / vnd von allerley vngewisser falscher jrriger lehr vnderscheiden könne vnd solle werden / wie Irenaeus dauon handelt / libro 3. cap. 1. Vnd wie die gantze alte kirche / der meinung vnd der vrsachen halben / die heiligen schrifft nennet / Canonicam scripturam. Vnd sollen die leute allwege auff den grundt geweiset vnd geführet werden / das Gott in der heiligen schrifft alles verfasset / vnd begriffen habe / was nutz vnd noth ist zu vnser lehr / trost / gedult / Rom. 15. zur warnung / 1. Corint. 10. zur straff / zur besserung / zur züchtigung / 2. Tim. 3. Ja das ein mensch Gottes / das ist / ein diener des worts volnkommen / vnnd zu allen guten wercken (nemlich seinem ampt zugehörig) geschickt sey. 2. Tim. 3. Vnd in summa / in der heiligen schrifft haben wir / das wir an Christum gleu ben / vnd durch den glauben das ewig leben haben in seinem nahmen / Johan. 20. Daher Augustinus recht saget / contra literas Petiliani, libro Tertio, capite Sexto. Wer in glaubens sachen etwas fürgibt ausser dem / vnd vber das / was wir in der prophetischen vnd Apostolischen schrifften empfangen haben / er sey wer er wölle / wens auch gleich ein Engel von Himel were / so sey er verflucht. Hie muß verworffen vnd verdammet werden / die Papistische religion / welche ohn vnd wieder die schrifft / allein auff menschen Decret vnd satzung / auff todten erscheinung / auff selbs erwelte geistlicheit / vnd auff langen gebrauch sich gründet / Isai. 8. vnd 29. Matth. 5. vnnd 15. wie grossen schein der weißheit das jmmer mehr haben möge / Colo. 2. ein gewisse regel / darbey vnd darnach die rechte wahre religion geprobieret / vnd erkennet / vnd von allerley vngewisser falscher jrriger lehr vnderscheiden könne vnd solle werden / wie Irenaeus dauon handelt / libro 3. cap. 1. Vnd wie die gantze alte kirche / der meinung vnd der vrsachen halben / die heiligen schrifft nennet / Canonicam scripturam. Vnd sollen die leute allwege auff den grundt geweiset vnd geführet werden / das Gott in der heiligen schrifft alles verfasset / vnd begriffen habe / was nutz vnd noth ist zu vnser lehr / trost / gedult / Rom. 15. zur warnung / 1. Corint. 10. zur straff / zur besserung / zur züchtigung / 2. Tim. 3. Ja das ein mensch Gottes / das ist / ein diener des worts volnkommen / vnnd zu allen guten wercken (nemlich seinem ampt zugehörig) geschickt sey. 2. Tim. 3. Vnd in summa / in der heiligen schrifft haben wir / das wir an Christum gleu ben / vnd durch den glauben das ewig leben haben in seinem nahmen / Johan. 20. Daher Augustinus recht saget / contra literas Petiliani, libro Tertio, capite Sexto. Wer in glaubens sachen etwas fürgibt ausser dem / vnd vber das / was wir in der prophetischen vnd Apostolischen schrifften empfangen haben / er sey wer er wölle / wens auch gleich ein Engel von Himel were / so sey er verflucht. Hie muß verworffen vnd verdammet werden / die Papistische religion / welche ohn vnd wieder die schrifft / allein auff menschen Decret vnd satzung / auff todten erscheinung / auff selbs erwelte geistlicheit / vnd auff langen gebrauch sich gründet / Isai. 8. vnd 29. 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Vnd in summa / in der heiligen schrifft haben wir / das wir an Christum gleu ben / vnd durch den glauben das ewig leben haben in seinem nahmen / Johan. 20. Daher Augustinus recht saget / contra literas Petiliani, libro Tertio, capite Sexto. Wer in glaubens sachen etwas fürgibt ausser dem / vnd vber das / was wir in der prophetischen vnd Apostolischen schrifften empfangen haben / er sey wer er wölle / wens auch gleich ein Engel von Himel were / so sey er verflucht. Hie muß verworffen vnd verdammet werden / die Papistische religion / welche ohn vnd wieder die schrifft / allein auff menschen Decret vnd satzung / auff todten erscheinung / auff selbs erwelte geistlicheit / vnd auff langen gebrauch sich gründet / Isai. 8. vnd 29. Matth. 5. vnnd 15. wie grossen schein der weißheit das jmmer mehr haben möge / Colo. 2.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0027]
ein gewisse regel / darbey vnd darnach die rechte wahre religion geprobieret / vnd erkennet / vnd von allerley vngewisser falscher jrriger lehr vnderscheiden könne vnd solle werden / wie Irenaeus dauon handelt / libro 3. cap. 1. Vnd wie die gantze alte kirche / der meinung vnd der vrsachen halben / die heiligen schrifft nennet / Canonicam scripturam.
Vnd sollen die leute allwege auff den grundt geweiset vnd geführet werden / das Gott in der heiligen schrifft alles verfasset / vnd begriffen habe / was nutz vnd noth ist zu vnser lehr / trost / gedult / Rom. 15. zur warnung / 1. Corint. 10. zur straff / zur besserung / zur züchtigung / 2. Tim. 3. Ja das ein mensch Gottes / das ist / ein diener des worts volnkommen / vnnd zu allen guten wercken (nemlich seinem ampt zugehörig) geschickt sey. 2. Tim. 3. Vnd in summa / in der heiligen schrifft haben wir / das wir an Christum gleu ben / vnd durch den glauben das ewig leben haben in seinem nahmen / Johan. 20. Daher Augustinus recht saget / contra literas Petiliani, libro Tertio, capite Sexto. Wer in glaubens sachen etwas fürgibt ausser dem / vnd vber das / was wir in der prophetischen vnd Apostolischen schrifften empfangen haben / er sey wer er wölle / wens auch gleich ein Engel von Himel were / so sey er verflucht. Hie muß verworffen vnd verdammet werden / die Papistische religion / welche ohn vnd wieder die schrifft / allein auff menschen Decret vnd satzung / auff todten erscheinung / auff selbs erwelte geistlicheit / vnd auff langen gebrauch sich gründet / Isai. 8. vnd 29. Matth. 5. vnnd 15. wie grossen schein der weißheit das jmmer mehr haben möge / Colo. 2.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/27>, abgerufen am 16.02.2025. |