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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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umb durch gedult der straff in seinem gehorsam sich ergeben. Zum Andern / weil der alte Adam sie verführet / das sie denselbigen nun dem lieben Gott wiederumb inn gehorsam zur straff ergeben / denn also wirdt es GOtt ein gefelliges opffer / vnd Gott wil nun jrem bösen fleisch vnd blut wehren / das es die arme leute nicht mehr so verführen soll. Zum Dritten / das durch solch jr Exempel / viel werden gewarnet werden / das sie GOTt fürchten / vor Sünden sich hüten / vnd dauon ablassen / das also durch solchen jren Todt / Gott geehret / vnd vielen damit gedienet wirdt / etc.

Es sollen auch die Prediger vleissig handlen / das die arme leute von Hertzen vergeben / allen Menschen / sonderlich die sie entwedder zu dem falle / oder inn die hafften gebracht haben / fürnemlich aber das sie keinen vngedüldigen wiederwillen / wieder die Oberkeit / oder derselbigen Diener / von wegen der straff fassen / haben oder behalten mögen. Vnd das der rechte Glaube / vnd wahrer trost / durch den anblick der zunahenden straff / vnd marter / jnen nicht entfallen möge / Sollen die Prediger sich nicht schemen / mit jnen zugehen / wenn sie außgeführet werden.

umb durch gedult der straff in seinem gehorsam sich ergeben. Zum Andern / weil der alte Adam sie verführet / das sie denselbigen nun dem lieben Gott wiederumb inn gehorsam zur straff ergeben / denn also wirdt es GOtt ein gefelliges opffer / vnd Gott wil nun jrem bösen fleisch vnd blut wehren / das es die arme leute nicht mehr so verführen soll. Zum Dritten / das durch solch jr Exempel / viel werden gewarnet werden / das sie GOTt fürchten / vor Sünden sich hüten / vnd dauon ablassen / das also durch solchen jren Todt / Gott geehret / vnd vielen damit gedienet wirdt / etc.

Es sollen auch die Prediger vleissig handlen / das die arme leute von Hertzen vergeben / allen Menschen / sonderlich die sie entwedder zu dem falle / oder inn die hafften gebracht haben / fürnemlich aber das sie keinen vngedüldigen wiederwillen / wieder die Oberkeit / oder derselbigen Diener / von wegen der straff fassen / haben oder behalten mögen. Vnd das der rechte Glaube / vnd wahrer trost / durch den anblick der zunahenden straff / vnd marter / jnen nicht entfallen möge / Sollen die Prediger sich nicht schemen / mit jnen zugehen / wenn sie außgeführet werden.

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[118/0262] umb durch gedult der straff in seinem gehorsam sich ergeben. Zum Andern / weil der alte Adam sie verführet / das sie denselbigen nun dem lieben Gott wiederumb inn gehorsam zur straff ergeben / denn also wirdt es GOtt ein gefelliges opffer / vnd Gott wil nun jrem bösen fleisch vnd blut wehren / das es die arme leute nicht mehr so verführen soll. Zum Dritten / das durch solch jr Exempel / viel werden gewarnet werden / das sie GOTt fürchten / vor Sünden sich hüten / vnd dauon ablassen / das also durch solchen jren Todt / Gott geehret / vnd vielen damit gedienet wirdt / etc. Es sollen auch die Prediger vleissig handlen / das die arme leute von Hertzen vergeben / allen Menschen / sonderlich die sie entwedder zu dem falle / oder inn die hafften gebracht haben / fürnemlich aber das sie keinen vngedüldigen wiederwillen / wieder die Oberkeit / oder derselbigen Diener / von wegen der straff fassen / haben oder behalten mögen. Vnd das der rechte Glaube / vnd wahrer trost / durch den anblick der zunahenden straff / vnd marter / jnen nicht entfallen möge / Sollen die Prediger sich nicht schemen / mit jnen zugehen / wenn sie außgeführet werden.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/262>, abgerufen am 25.11.2024.