Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Worte / entweder nicht hören / oder sich daran nicht haben keren wöllen / das GOTt sie nun durch die Obrigkeit als seine Dienerin / habe mit seinem Gerichte gefasset / vnd angegriffen / das sie es greiffen vnd fülen sollen / das er jrer mißhandlungen halben ernstlich zürne / vnd nach dem zeitlichen Vrtheil der Obrigkeit / auch sein ewiges Gericht vber sie ergehen wölle lassen / wo sie nicht mit jn versönet werden. Zum andern / sollen die Prediger jre vnderredungen mit den armen leuten / fürnemlich richten / zum wahren bestendigen trost. Vnd werden die Prediger wol mercken können / ob das schrecken vnd bekümmerniß / bey den armen leuten / mehr des schmehlichen Todts / denn des gewissens halben sey / das sie fürnemlich jre erinnerung dahin richten / das die arme leute vor allen dingen darauff dencken sollen / das sie in jrem gewissen mit GOtt mögen versönet werden. Welchs aus der lehre des Euangelij soll genommen werden / Das GOTt nicht lust habe an des Sünders Todt / Das Christus aller Welt sünd getragen etc. Vnd sollen sonderlich die arme leute erinnert werden / das sie eben in diesem jrem Gefengnuß GOttes gnade gegen sie erkennen vnd spüren können / Denn wo sie frey weren hin gangen / weren sie in solchen Sünden geblieben / vnd sich mit Gott nicht viel bekümmert. Wenn nun Gott mit seinem Gerichte sie vbereilet / das sie auff frischer that weren erwürget worden / so hetten sie doch ewig must verloren werden. Nun aber habe sie Gott zur Buß gefüret / Worte / entweder nicht hören / oder sich daran nicht haben keren wöllen / das GOTt sie nun durch die Obrigkeit als seine Dienerin / habe mit seinem Gerichte gefasset / vnd angegriffen / das sie es greiffen vnd fülen sollen / das er jrer mißhandlungen halben ernstlich zürne / vnd nach dem zeitlichen Vrtheil der Obrigkeit / auch sein ewiges Gericht vber sie ergehen wölle lassen / wo sie nicht mit jn versönet werden. Zum andern / sollen die Prediger jre vnderredungen mit den armen leuten / fürnemlich richten / zum wahren bestendigen trost. Vnd werden die Prediger wol mercken können / ob das schrecken vnd bekümmerniß / bey den armen leuten / mehr des schmehlichen Todts / denn des gewissens halben sey / das sie fürnemlich jre erinnerung dahin richten / das die arme leute vor allen dingen darauff dencken sollen / das sie in jrem gewissen mit GOtt mögen versönet werden. Welchs aus der lehre des Euangelij soll genommen werden / Das GOTt nicht lust habe an des Sünders Todt / Das Christus aller Welt sünd getragen etc. Vnd sollen sonderlich die arme leute erinnert werden / das sie eben in diesem jrem Gefengnuß GOttes gnade gegen sie erkennen vnd spüren können / Denn wo sie frey weren hin gangen / weren sie in solchen Sünden geblieben / vnd sich mit Gott nicht viel bekümmert. Wenn nun Gott mit seinem Gerichte sie vbereilet / das sie auff frischer that weren erwürget worden / so hetten sie doch ewig must verloren werden. Nun aber habe sie Gott zur Buß gefüret / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0260" n="116"/> Worte / entweder nicht hören / oder sich daran nicht haben keren wöllen / das GOTt sie nun durch die Obrigkeit als seine Dienerin / habe mit seinem Gerichte gefasset / vnd angegriffen / das sie es greiffen vnd fülen sollen / das er jrer mißhandlungen halben ernstlich zürne / vnd nach dem zeitlichen Vrtheil der Obrigkeit / auch sein ewiges Gericht vber sie ergehen wölle lassen / wo sie nicht mit jn versönet werden.</p> <p>Zum andern / sollen die Prediger jre vnderredungen mit den armen leuten / fürnemlich richten / zum wahren bestendigen trost. Vnd werden die Prediger wol mercken können / ob das schrecken vnd bekümmerniß / bey den armen leuten / mehr des schmehlichen Todts / denn des gewissens halben sey / das sie fürnemlich jre erinnerung dahin richten / das die arme leute vor allen dingen darauff dencken sollen / das sie in jrem gewissen mit GOtt mögen versönet werden. Welchs aus der lehre des Euangelij soll genommen werden / Das GOTt nicht lust habe an des Sünders Todt / Das Christus aller Welt sünd getragen etc. Vnd sollen sonderlich die arme leute erinnert werden / das sie eben in diesem jrem Gefengnuß GOttes gnade gegen sie erkennen vnd spüren können / Denn wo sie frey weren hin gangen / weren sie in solchen Sünden geblieben / vnd sich mit Gott nicht viel bekümmert. Wenn nun Gott mit seinem Gerichte sie vbereilet / das sie auff frischer that weren erwürget worden / so hetten sie doch ewig must verloren werden. Nun aber habe sie Gott zur Buß gefüret / </p> </div> </body> </text> </TEI> [116/0260]
Worte / entweder nicht hören / oder sich daran nicht haben keren wöllen / das GOTt sie nun durch die Obrigkeit als seine Dienerin / habe mit seinem Gerichte gefasset / vnd angegriffen / das sie es greiffen vnd fülen sollen / das er jrer mißhandlungen halben ernstlich zürne / vnd nach dem zeitlichen Vrtheil der Obrigkeit / auch sein ewiges Gericht vber sie ergehen wölle lassen / wo sie nicht mit jn versönet werden.
Zum andern / sollen die Prediger jre vnderredungen mit den armen leuten / fürnemlich richten / zum wahren bestendigen trost. Vnd werden die Prediger wol mercken können / ob das schrecken vnd bekümmerniß / bey den armen leuten / mehr des schmehlichen Todts / denn des gewissens halben sey / das sie fürnemlich jre erinnerung dahin richten / das die arme leute vor allen dingen darauff dencken sollen / das sie in jrem gewissen mit GOtt mögen versönet werden. Welchs aus der lehre des Euangelij soll genommen werden / Das GOTt nicht lust habe an des Sünders Todt / Das Christus aller Welt sünd getragen etc. Vnd sollen sonderlich die arme leute erinnert werden / das sie eben in diesem jrem Gefengnuß GOttes gnade gegen sie erkennen vnd spüren können / Denn wo sie frey weren hin gangen / weren sie in solchen Sünden geblieben / vnd sich mit Gott nicht viel bekümmert. Wenn nun Gott mit seinem Gerichte sie vbereilet / das sie auff frischer that weren erwürget worden / so hetten sie doch ewig must verloren werden. Nun aber habe sie Gott zur Buß gefüret /
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/260>, abgerufen am 16.02.2025. |