Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.außgesetzt / vnd verworffen werden / auff das wir vns nicht von allerley wind der lehre wegen vnd wiegen lassen / wie Paulus warnet / Ephes. 4. Es ist aber ein einiger gewisser grundt / dauon Paulus schreibt / 1. Corin. 3. Einen andern grundt kan niemandt legen ausser dem / der gelegt ist / welcher ist IHESVS Christus / dann diesem gibt der Vater vom Himel zeugniß. Hunc audite. Diesen solt jr hören. Deuterono. 18. Matth. 17. Vnd Paulus Ephes. 2. gehet neher in specie, nemlich / das die ware kirche Gottes aufferbawet müsse werden / sein vnd bleiben / auff dem grundt der Aposteln vnd propheten / do IHESVS Christus der eckstein ist. Ist derhalben die einige reine heilsame lehre / welche GOtt selbst in seinem heiligen Wort geoffenbaret hat / wie dasselbige in den Biblischen / prophetischen vnd Apostolischen schrifften / altes vnd newes Testaments / durch Mosen / die propheten / Euangelisten / vnd Aposteln verfasset ist. Dann die rechte religion der wahren kirchen Gottes / stehet nicht auff einigem gutdüncken menschlicher vernunfft vnd klugheit / 1. Cor. 2. Auch nicht darauff / was grosse leute fürgeben vnd setzen / das etwa lange zeit gewehret hat / Mat. 5. Isai. 29. Ezech. 20. Sondern allein darauff / was des HERrn mundt geredt vnd geoffenbaret hat / Isa. 1. Joh. 1. Solche lehre aber / dardurch GOTt sein wesen / vnnd seinen willen von anfang der Welt / seiner kirchen geoffenbaret / hat er darnach selbs / souiel vns zu vnser seligkeit zuwissen von nöten ist / schrifftlich verfassen lassen / vmb der nachkomen willen / Psalm. 102. Auff das die kirche zu allen zeiten haben möchte / einen bestendigen grundt / vnd außgesetzt / vnd verworffen werden / auff das wir vns nicht von allerley wind der lehre wegen vnd wiegen lassen / wie Paulus warnet / Ephes. 4. Es ist aber ein einiger gewisser grundt / dauon Paulus schreibt / 1. Corin. 3. Einen andern grundt kan niemandt legen ausser dem / der gelegt ist / welcher ist IHESVS Christus / dann diesem gibt der Vater vom Himel zeugniß. Hunc audite. Diesen solt jr hören. Deuterono. 18. Matth. 17. Vnd Paulus Ephes. 2. gehet neher in specie, nemlich / das die ware kirche Gottes aufferbawet müsse werden / sein vnd bleiben / auff dem grundt der Aposteln vnd propheten / do IHESVS Christus der eckstein ist. Ist derhalben die einige reine heilsame lehre / welche GOtt selbst in seinem heiligẽ Wort geoffenbaret hat / wie dasselbige in den Biblischen / prophetischen vñ Apostolischen schrifften / altes vnd newes Testaments / durch Mosen / die propheten / Euangelisten / vnd Aposteln verfasset ist. Dañ die rechte religion der wahren kirchen Gottes / stehet nicht auff einigem gutdüncken menschlicher vernunfft vnd klugheit / 1. Cor. 2. Auch nicht darauff / was grosse leute fürgeben vnd setzen / das etwa lange zeit gewehret hat / Mat. 5. Isai. 29. Ezech. 20. Sondern allein darauff / was des HERrn mundt geredt vnd geoffenbaret hat / Isa. 1. Joh. 1. Solche lehre aber / dardurch GOTt sein wesen / vnnd seinen willen von anfang der Welt / seiner kirchen geoffenbaret / hat er darnach selbs / souiel vns zu vnser seligkeit zuwissen von nöten ist / schrifftlich verfassen lassen / vmb der nachkomen willen / Psalm. 102. 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Ist derhalben die einige reine heilsame lehre / welche GOtt selbst in seinem heiligẽ Wort geoffenbaret hat / wie dasselbige in den Biblischen / prophetischen vñ Apostolischen schrifften / altes vnd newes Testaments / durch Mosen / die propheten / Euangelisten / vnd Aposteln verfasset ist. Dañ die rechte religion der wahren kirchen Gottes / stehet nicht auff einigem gutdüncken menschlicher vernunfft vnd klugheit / 1. Cor. 2. Auch nicht darauff / was grosse leute fürgeben vnd setzen / das etwa lange zeit gewehret hat / Mat. 5. Isai. 29. Ezech. 20. Sondern allein darauff / was des HERrn mundt geredt vnd geoffenbaret hat / Isa. 1. Joh. 1. Solche lehre aber / dardurch GOTt sein wesen / vnnd seinen willen von anfang der Welt / seiner kirchen geoffenbaret / hat er darnach selbs / souiel vns zu vnser seligkeit zuwissen von nöten ist / schrifftlich verfassen lassen / vmb der nachkomen willen / Psalm. 102. 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außgesetzt / vnd verworffen werden / auff das wir vns nicht von allerley wind der lehre wegen vnd wiegen lassen / wie Paulus warnet / Ephes. 4.
Es ist aber ein einiger gewisser grundt / dauon Paulus schreibt / 1. Corin. 3. Einen andern grundt kan niemandt legen ausser dem / der gelegt ist / welcher ist IHESVS Christus / dann diesem gibt der Vater vom Himel zeugniß. Hunc audite. Diesen solt jr hören. Deuterono. 18. Matth. 17. Vnd Paulus Ephes. 2. gehet neher in specie, nemlich / das die ware kirche Gottes aufferbawet müsse werden / sein vnd bleiben / auff dem grundt der Aposteln vnd propheten / do IHESVS Christus der eckstein ist. Ist derhalben die einige reine heilsame lehre / welche GOtt selbst in seinem heiligẽ Wort geoffenbaret hat / wie dasselbige in den Biblischen / prophetischen vñ Apostolischen schrifften / altes vnd newes Testaments / durch Mosen / die propheten / Euangelisten / vnd Aposteln verfasset ist. Dañ die rechte religion der wahren kirchen Gottes / stehet nicht auff einigem gutdüncken menschlicher vernunfft vnd klugheit / 1. Cor. 2. Auch nicht darauff / was grosse leute fürgeben vnd setzen / das etwa lange zeit gewehret hat / Mat. 5. Isai. 29. Ezech. 20. Sondern allein darauff / was des HERrn mundt geredt vnd geoffenbaret hat / Isa. 1. Joh. 1. Solche lehre aber / dardurch GOTt sein wesen / vnnd seinen willen von anfang der Welt / seiner kirchen geoffenbaret / hat er darnach selbs / souiel vns zu vnser seligkeit zuwissen von nöten ist / schrifftlich verfassen lassen / vmb der nachkomen willen / Psalm. 102. Auff das die kirche zu allen zeiten haben möchte / einen bestendigen grundt / vnd
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/26>, abgerufen am 16.02.2025. |