Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.fragen wirdt / Wie sie darzu kommen? Warumb sie da gefangen liggen? So werden ettliche jre missethat nicht bekennen wöllen / Etliche werdens entschuldigen / oder vber andere leute / durch die sie darzu gebracht klagen. Etliche werden sich mit vngedult vernehmen lassen / als geschehe jnen zuuiel. Etliche werden frech vnnd trotzig sein. Etliche aber werden sich also erzeigen / das man am worten vnnd geberden vernehmen kan / das sie sehr bekummert / voll leides / vnd jammers sein. Nachdem nun der Prediger solche arme leute befindet / sol er gegen jnen nach gelegenheit vnnd notturfft / brauchen / erinnerung / straff / vermanung / warnung / trost etc. Es soll aber solches alles auffs einfeltigst gerichtet werden / auff diese drey haupt stück. Erstlich / das die arme Leute zu wahrer erkandtniß jrer Sünde / vnd Gottes zorns vber die Sünde / geführet mügen werden / Nemlich / das jre mißhandlung nicht allein wider die Weltliche Oberigkeit / Sondern fürnemlich wieder GOTt im Himel sey. Vnd das sie nicht allein in der Oberigkeit hafften sein / zur leiblichen straff / Sondern das sie fürnemlich inn GOTtes stricken vnd banden liggen / zum ewigen verdamnuß / welchs ohne zweiffel auff den zeitlichen Todt volgen werde / wo sie sich nicht warhafftig zu GOTt bekeren. Vnd sol sonderlich jnen mit vleiß diß fürgehalten werden / weil sie GOTTES warnung vnnd drawung inn seinem fragen wirdt / Wie sie darzu kommen? Warumb sie da gefangen liggen? So werden ettliche jre missethat nicht bekennen wöllen / Etliche werdens entschuldigen / oder vber andere leute / durch die sie darzu gebracht klagen. Etliche werden sich mit vngedult vernehmen lassen / als geschehe jnen zuuiel. Etliche werden frech vnnd trotzig sein. Etliche aber werden sich also erzeigen / das man am worten vnnd geberden vernehmen kan / das sie sehr bekummert / voll leides / vnd jammers sein. Nachdem nun der Prediger solche arme leute befindet / sol er gegen jnen nach gelegenheit vnnd notturfft / brauchen / erinnerung / straff / vermanung / warnung / trost etc. Es soll aber solches alles auffs einfeltigst gerichtet werden / auff diese drey haupt stück. Erstlich / das die arme Leute zu wahrer erkandtniß jrer Sünde / vnd Gottes zorns vber die Sünde / geführet mügen werden / Nemlich / das jre mißhandlung nicht allein wider die Weltliche Oberigkeit / Sondern fürnemlich wieder GOTt im Himel sey. Vnd das sie nicht allein in der Oberigkeit hafften sein / zur leiblichen straff / Sondern das sie fürnemlich inn GOTtes stricken vnd banden liggen / zum ewigen verdamnuß / welchs ohne zweiffel auff den zeitlichen Todt volgen werde / wo sie sich nicht warhafftig zu GOTt bekeren. Vnd sol sonderlich jnen mit vleiß diß fürgehalten werden / weil sie GOTTES warnung vnnd drawung inn seinem <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0259" n="115"/> fragen wirdt / Wie sie darzu kommen? Warumb sie da gefangen liggen? So werden ettliche jre missethat nicht bekennen wöllen / Etliche werdens entschuldigen / oder vber andere leute / durch die sie darzu gebracht klagen. Etliche werden sich mit vngedult vernehmen lassen / als geschehe jnen zuuiel. Etliche werden frech vnnd trotzig sein. Etliche aber werden sich also erzeigen / das man am worten vnnd geberden vernehmen kan / das sie sehr bekummert / voll leides / vnd jammers sein. Nachdem nun der Prediger solche arme leute befindet / sol er gegen jnen nach gelegenheit vnnd notturfft / brauchen / erinnerung / straff / vermanung / warnung / trost etc. Es soll aber solches alles auffs einfeltigst gerichtet werden / auff diese drey haupt stück.</p> <p>Erstlich / das die arme Leute zu wahrer erkandtniß jrer Sünde / vnd Gottes zorns vber die Sünde / geführet mügen werden / Nemlich / das jre mißhandlung nicht allein wider die Weltliche Oberigkeit / Sondern fürnemlich wieder GOTt im Himel sey. Vnd das sie nicht allein in der Oberigkeit hafften sein / zur leiblichen straff / Sondern das sie fürnemlich inn GOTtes stricken vnd banden liggen / zum ewigen verdamnuß / welchs ohne zweiffel auff den zeitlichen Todt volgen werde / wo sie sich nicht warhafftig zu GOTt bekeren. Vnd sol sonderlich jnen mit vleiß diß fürgehalten werden / weil sie GOTTES warnung vnnd drawung inn seinem </p> </div> </body> </text> </TEI> [115/0259]
fragen wirdt / Wie sie darzu kommen? Warumb sie da gefangen liggen? So werden ettliche jre missethat nicht bekennen wöllen / Etliche werdens entschuldigen / oder vber andere leute / durch die sie darzu gebracht klagen. Etliche werden sich mit vngedult vernehmen lassen / als geschehe jnen zuuiel. Etliche werden frech vnnd trotzig sein. Etliche aber werden sich also erzeigen / das man am worten vnnd geberden vernehmen kan / das sie sehr bekummert / voll leides / vnd jammers sein. Nachdem nun der Prediger solche arme leute befindet / sol er gegen jnen nach gelegenheit vnnd notturfft / brauchen / erinnerung / straff / vermanung / warnung / trost etc. Es soll aber solches alles auffs einfeltigst gerichtet werden / auff diese drey haupt stück.
Erstlich / das die arme Leute zu wahrer erkandtniß jrer Sünde / vnd Gottes zorns vber die Sünde / geführet mügen werden / Nemlich / das jre mißhandlung nicht allein wider die Weltliche Oberigkeit / Sondern fürnemlich wieder GOTt im Himel sey. Vnd das sie nicht allein in der Oberigkeit hafften sein / zur leiblichen straff / Sondern das sie fürnemlich inn GOTtes stricken vnd banden liggen / zum ewigen verdamnuß / welchs ohne zweiffel auff den zeitlichen Todt volgen werde / wo sie sich nicht warhafftig zu GOTt bekeren. Vnd sol sonderlich jnen mit vleiß diß fürgehalten werden / weil sie GOTTES warnung vnnd drawung inn seinem
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/259>, abgerufen am 16.02.2025. |