Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

fragen wirdt / Wie sie darzu kommen? Warumb sie da gefangen liggen? So werden ettliche jre missethat nicht bekennen wöllen / Etliche werdens entschuldigen / oder vber andere leute / durch die sie darzu gebracht klagen. Etliche werden sich mit vngedult vernehmen lassen / als geschehe jnen zuuiel. Etliche werden frech vnnd trotzig sein. Etliche aber werden sich also erzeigen / das man am worten vnnd geberden vernehmen kan / das sie sehr bekummert / voll leides / vnd jammers sein. Nachdem nun der Prediger solche arme leute befindet / sol er gegen jnen nach gelegenheit vnnd notturfft / brauchen / erinnerung / straff / vermanung / warnung / trost etc. Es soll aber solches alles auffs einfeltigst gerichtet werden / auff diese drey haupt stück.

Erstlich / das die arme Leute zu wahrer erkandtniß jrer Sünde / vnd Gottes zorns vber die Sünde / geführet mügen werden / Nemlich / das jre mißhandlung nicht allein wider die Weltliche Oberigkeit / Sondern fürnemlich wieder GOTt im Himel sey. Vnd das sie nicht allein in der Oberigkeit hafften sein / zur leiblichen straff / Sondern das sie fürnemlich inn GOTtes stricken vnd banden liggen / zum ewigen verdamnuß / welchs ohne zweiffel auff den zeitlichen Todt volgen werde / wo sie sich nicht warhafftig zu GOTt bekeren. Vnd sol sonderlich jnen mit vleiß diß fürgehalten werden / weil sie GOTTES warnung vnnd drawung inn seinem

fragen wirdt / Wie sie darzu kommen? Warumb sie da gefangen liggen? So werden ettliche jre missethat nicht bekennen wöllen / Etliche werdens entschuldigen / oder vber andere leute / durch die sie darzu gebracht klagen. Etliche werden sich mit vngedult vernehmen lassen / als geschehe jnen zuuiel. Etliche werden frech vnnd trotzig sein. Etliche aber werden sich also erzeigen / das man am worten vnnd geberden vernehmen kan / das sie sehr bekummert / voll leides / vnd jammers sein. Nachdem nun der Prediger solche arme leute befindet / sol er gegen jnen nach gelegenheit vnnd notturfft / brauchen / erinnerung / straff / vermanung / warnung / trost etc. Es soll aber solches alles auffs einfeltigst gerichtet werden / auff diese drey haupt stück.

Erstlich / das die arme Leute zu wahrer erkandtniß jrer Sünde / vnd Gottes zorns vber die Sünde / geführet mügen werden / Nemlich / das jre mißhandlung nicht allein wider die Weltliche Oberigkeit / Sondern fürnemlich wieder GOTt im Himel sey. Vnd das sie nicht allein in der Oberigkeit hafften sein / zur leiblichen straff / Sondern das sie fürnemlich inn GOTtes stricken vnd banden liggen / zum ewigen verdamnuß / welchs ohne zweiffel auff den zeitlichen Todt volgen werde / wo sie sich nicht warhafftig zu GOTt bekeren. Vnd sol sonderlich jnen mit vleiß diß fürgehalten werden / weil sie GOTTES warnung vnnd drawung inn seinem

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0259" n="115"/>
fragen wirdt / Wie sie darzu kommen? Warumb sie da gefangen liggen? So werden ettliche jre missethat nicht bekennen wöllen / Etliche werdens entschuldigen / oder vber andere leute / durch die sie darzu gebracht klagen. Etliche werden sich mit vngedult vernehmen lassen / als geschehe jnen zuuiel. Etliche werden frech vnnd trotzig sein. Etliche aber werden sich also erzeigen / das man am worten vnnd geberden vernehmen kan / das sie sehr bekummert / voll leides / vnd jammers sein. Nachdem nun der Prediger solche arme leute befindet / sol er gegen jnen nach gelegenheit vnnd notturfft / brauchen / erinnerung / straff / vermanung / warnung / trost etc. Es soll aber solches alles auffs einfeltigst gerichtet werden / auff diese drey haupt stück.</p>
        <p>Erstlich / das die arme Leute zu wahrer erkandtniß jrer Sünde / vnd Gottes zorns vber die Sünde / geführet mügen werden / Nemlich / das jre mißhandlung nicht allein wider die Weltliche Oberigkeit / Sondern fürnemlich wieder GOTt im Himel sey. Vnd das sie nicht allein in der Oberigkeit hafften sein / zur leiblichen straff / Sondern das sie fürnemlich inn GOTtes stricken vnd banden liggen / zum ewigen verdamnuß / welchs ohne zweiffel auff den zeitlichen Todt volgen werde / wo sie sich nicht warhafftig zu GOTt bekeren. Vnd sol sonderlich jnen mit vleiß diß fürgehalten werden / weil sie GOTTES warnung vnnd drawung inn seinem
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[115/0259] fragen wirdt / Wie sie darzu kommen? Warumb sie da gefangen liggen? So werden ettliche jre missethat nicht bekennen wöllen / Etliche werdens entschuldigen / oder vber andere leute / durch die sie darzu gebracht klagen. Etliche werden sich mit vngedult vernehmen lassen / als geschehe jnen zuuiel. Etliche werden frech vnnd trotzig sein. Etliche aber werden sich also erzeigen / das man am worten vnnd geberden vernehmen kan / das sie sehr bekummert / voll leides / vnd jammers sein. Nachdem nun der Prediger solche arme leute befindet / sol er gegen jnen nach gelegenheit vnnd notturfft / brauchen / erinnerung / straff / vermanung / warnung / trost etc. Es soll aber solches alles auffs einfeltigst gerichtet werden / auff diese drey haupt stück. Erstlich / das die arme Leute zu wahrer erkandtniß jrer Sünde / vnd Gottes zorns vber die Sünde / geführet mügen werden / Nemlich / das jre mißhandlung nicht allein wider die Weltliche Oberigkeit / Sondern fürnemlich wieder GOTt im Himel sey. Vnd das sie nicht allein in der Oberigkeit hafften sein / zur leiblichen straff / Sondern das sie fürnemlich inn GOTtes stricken vnd banden liggen / zum ewigen verdamnuß / welchs ohne zweiffel auff den zeitlichen Todt volgen werde / wo sie sich nicht warhafftig zu GOTt bekeren. Vnd sol sonderlich jnen mit vleiß diß fürgehalten werden / weil sie GOTTES warnung vnnd drawung inn seinem

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/259
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/259>, abgerufen am 18.10.2024.