Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite
Zum andern.
Höret auch das Creutze / so GOtt auff diesen Standt gelegt hat / So sprach GOTt zum Weibe.

ICH wil dir viel schmertzen schaffen / wenn du schwanger wirst. Du solt mit schmertzen Kinder gebeeren / Vnd dein wille soll deinem Manne vnderworffen sein / vnd er soll dein Herr sein.

Vnd zum Manne sprach Gott.

DIeweil du hast gehorchet der stimme deines Weibs / vnd gessen von dem Baum / dauon ich dir Gebott / vnd sprach / Du solt nicht dauon essen. Verflucht sey der Acker vmb deinet willen / Mit kummer soltu dich darauff nehren dein lebenlang. Dorn vnd disteln sol er dir tragen / vnd du solt das kraut auff dem Felde essen / Im schweiss deines angesichtes soltu dein Brodt essen / biss das du wieder zur Erden werdest / dauon du genommen bist / Dann du bist Erden / vnd solt zur Erden werden.

Zum andern.
Höret auch das Creutze / so GOtt auff diesen Standt gelegt hat / So sprach GOTt zum Weibe.

ICH wil dir viel schmertzen schaffen / wenn du schwanger wirst. Du solt mit schmertzen Kinder gebeeren / Vnd dein wille soll deinem Manne vnderworffen sein / vnd er soll dein Herr sein.

Vnd zum Manne sprach Gott.

DIeweil du hast gehorchet der stimme deines Weibs / vnd gessen von dem Baum / dauon ich dir Gebott / vnd sprach / Du solt nicht dauon essen. Verflucht sey der Acker vmb deinet willen / Mit kummer soltu dich darauff nehren dein lebenlang. Dorn vnd disteln sol er dir tragen / vnd du solt das kraut auff dem Felde essen / Im schweiss deines angesichtes soltu dein Brodt essen / biss das du wieder zur Erden werdest / dauon du genommen bist / Dann du bist Erden / vnd solt zur Erden werden.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0246" n="102"/>
      </div>
      <div>
        <head>Zum andern.<lb/></head>
      </div>
      <div>
        <head>Höret auch das Creutze / so GOtt auff diesen Standt gelegt hat / So sprach GOTt zum Weibe.<lb/></head>
        <p>ICH wil dir viel schmertzen schaffen / wenn du schwanger wirst. Du solt mit schmertzen Kinder gebeeren / Vnd dein wille soll deinem Manne vnderworffen sein / vnd er soll dein Herr sein.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Vnd zum Manne sprach Gott.<lb/></head>
        <p>DIeweil du hast gehorchet der stimme deines Weibs / vnd gessen von dem Baum / dauon ich dir Gebott / vnd sprach / Du solt nicht dauon essen. Verflucht sey der Acker vmb deinet willen / Mit kummer soltu dich darauff nehren dein lebenlang. Dorn vnd disteln sol er dir tragen / vnd du solt das kraut auff dem Felde essen / Im schweiss deines angesichtes soltu dein Brodt essen / biss das du wieder zur Erden werdest / dauon du genommen bist / Dann du bist Erden / vnd solt zur Erden werden.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[102/0246] Zum andern. Höret auch das Creutze / so GOtt auff diesen Standt gelegt hat / So sprach GOTt zum Weibe. ICH wil dir viel schmertzen schaffen / wenn du schwanger wirst. Du solt mit schmertzen Kinder gebeeren / Vnd dein wille soll deinem Manne vnderworffen sein / vnd er soll dein Herr sein. Vnd zum Manne sprach Gott. DIeweil du hast gehorchet der stimme deines Weibs / vnd gessen von dem Baum / dauon ich dir Gebott / vnd sprach / Du solt nicht dauon essen. Verflucht sey der Acker vmb deinet willen / Mit kummer soltu dich darauff nehren dein lebenlang. Dorn vnd disteln sol er dir tragen / vnd du solt das kraut auff dem Felde essen / Im schweiss deines angesichtes soltu dein Brodt essen / biss das du wieder zur Erden werdest / dauon du genommen bist / Dann du bist Erden / vnd solt zur Erden werden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/246
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/246>, abgerufen am 27.12.2024.