Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Namen haben mögen / so dem Wort Gottes / vnd vnserer Christlichen Confession zu wider verwerffen / vnd vns allein zu dem reinen vnuerfelschten Wort Gottes / vermöge angeregter Christlicher Augspürgischer Confession / in allen Artickeln bekennen. Demnach ist vnser gnediger will vnd ernstlicher beuelch / Das jhr alle sampt vnd sonders / so viel ewer jeden diese Ordnung berüren / vnd belangen thut / euch deren gemess / vnnd gehorsamblich verhalten / so lieb einem jeden sey / GOttes gnade / Benedeyung vnd segen (welchen er vngezweiffelt den gehorsamen verleihen / vnd mittheilen wirdt) zuerlangen / vnd hiergegen den Zorn Gottes / so vber die verechter gehen wird / zuentfliehen / vnd so viel vns belangt / auch vnser gnade zuerhalten / oder herwieder schwere vngnade vnd straff zuuermeyden Darnach sich ein jeder wisse zurichten. Datum Wulffenbüttel / den ersten tag Januarij / Anno etc. 1569. Namen haben mögen / so dem Wort Gottes / vnd vnserer Christlichen Confession zu wider verwerffen / vnd vns allein zu dem reinen vnuerfelschten Wort Gottes / vermöge angeregter Christlicher Augspürgischer Confession / in allen Artickeln bekennen. Demnach ist vnser gnediger will vnd ernstlicher beuelch / Das jhr alle sampt vnd sonders / so viel ewer jeden diese Ordnung berüren / vnd belangen thut / euch deren gemess / vnnd gehorsamblich verhalten / so lieb einem jeden sey / GOttes gnade / Benedeyung vnd segen (welchen er vngezweiffelt den gehorsamen verleihen / vnd mittheilen wirdt) zuerlangen / vnd hiergegen den Zorn Gottes / so vber die verechter gehen wird / zuentfliehen / vnd so viel vns belangt / auch vnser gnade zuerhalten / oder herwieder schwere vngnade vnd straff zuuermeyden Darnach sich ein jeder wisse zurichten. Datum Wulffenbüttel / den ersten tag Januarij / Anno etc. 1569. <TEI> <text> <front> <div> <p><pb facs="#f0024"/> Namen haben mögen / so dem Wort Gottes / vnd vnserer Christlichen Confession zu wider verwerffen / vnd vns allein zu dem reinen vnuerfelschten Wort Gottes / vermöge angeregter Christlicher Augspürgischer Confession / in allen Artickeln bekennen.</p> <p>Demnach ist vnser gnediger will vnd ernstlicher beuelch / Das jhr alle sampt vnd sonders / so viel ewer jeden diese Ordnung berüren / vnd belangen thut / euch deren gemess / vnnd gehorsamblich verhalten / so lieb einem jeden sey / GOttes gnade / Benedeyung vnd segen (welchen er vngezweiffelt den gehorsamen verleihen / vnd mittheilen wirdt) zuerlangen / vnd hiergegen den Zorn Gottes / so vber die verechter gehen wird / zuentfliehen / vnd so viel vns belangt / auch vnser gnade zuerhalten / oder herwieder schwere vngnade vnd straff zuuermeyden Darnach sich ein jeder wisse zurichten. Datum Wulffenbüttel / den ersten tag Januarij / Anno etc.</p> <p>1569.</p> </div> </front> </text> </TEI> [0024]
Namen haben mögen / so dem Wort Gottes / vnd vnserer Christlichen Confession zu wider verwerffen / vnd vns allein zu dem reinen vnuerfelschten Wort Gottes / vermöge angeregter Christlicher Augspürgischer Confession / in allen Artickeln bekennen.
Demnach ist vnser gnediger will vnd ernstlicher beuelch / Das jhr alle sampt vnd sonders / so viel ewer jeden diese Ordnung berüren / vnd belangen thut / euch deren gemess / vnnd gehorsamblich verhalten / so lieb einem jeden sey / GOttes gnade / Benedeyung vnd segen (welchen er vngezweiffelt den gehorsamen verleihen / vnd mittheilen wirdt) zuerlangen / vnd hiergegen den Zorn Gottes / so vber die verechter gehen wird / zuentfliehen / vnd so viel vns belangt / auch vnser gnade zuerhalten / oder herwieder schwere vngnade vnd straff zuuermeyden Darnach sich ein jeder wisse zurichten. Datum Wulffenbüttel / den ersten tag Januarij / Anno etc.
1569.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/24>, abgerufen am 16.02.2025. |