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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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reichlich mitteilen / der inn seinem Hertzen anzünde / bekrefftige / vnd auch erhalte / einen vesten Glauben / vnnd gewisse zuuersicht / auff das einige verdienst IHESV Christi / durch welchen Glauben diß liebe Kindlein jetzund möge werden / hernachmals sein / vnd ewiglich bleiben / ein Kind GOTtes / vnd Erbe aller Himlischen güter / vnd also entlichen erlangen vnd vberkommen / die ewige seligkeit / vnd das ewige leben. Wöllen derhalben samptlich bitten das heilige Vater vnser / etc.

Darnach bringet man das Kindelein zu der Tauffe / vnd der Priester spreche:

Der HERr behüte deinen eingang vnd ausgang / von nun an biss zu ewigen zeiten / AMEN.

Darnach lasse der Priester das Kind durch seinen Paten / dem Teuffel absagen / vnd spreche:

N. Entsagestu dem Teuffel?

Antwort. Ja.

Vnd allen seinen Wercken?

Antwort. Ja.

reichlich mitteilen / der inn seinem Hertzen anzünde / bekrefftige / vnd auch erhalte / einen vesten Glauben / vnnd gewisse zuuersicht / auff das einige verdienst IHESV Christi / durch welchen Glauben diß liebe Kindlein jetzund möge werden / hernachmals sein / vnd ewiglich bleiben / ein Kind GOTtes / vnd Erbe aller Himlischen güter / vnd also entlichen erlangen vnd vberkommen / die ewige seligkeit / vnd das ewige leben. Wöllen derhalben samptlich bitten das heilige Vater vnser / etc.

Darnach bringet man das Kindelein zu der Tauffe / vnd der Priester spreche:

Der HERr behüte deinen eingang vnd ausgang / von nun an biss zu ewigen zeiten / AMEN.

Darnach lasse der Priester das Kind durch seinen Paten / dem Teuffel absagen / vnd spreche:

N. Entsagestu dem Teuffel?

Antwort. Ja.

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[66/0210] reichlich mitteilen / der inn seinem Hertzen anzünde / bekrefftige / vnd auch erhalte / einen vesten Glauben / vnnd gewisse zuuersicht / auff das einige verdienst IHESV Christi / durch welchen Glauben diß liebe Kindlein jetzund möge werden / hernachmals sein / vnd ewiglich bleiben / ein Kind GOTtes / vnd Erbe aller Himlischen güter / vnd also entlichen erlangen vnd vberkommen / die ewige seligkeit / vnd das ewige leben. Wöllen derhalben samptlich bitten das heilige Vater vnser / etc. Darnach bringet man das Kindelein zu der Tauffe / vnd der Priester spreche: Der HERr behüte deinen eingang vnd ausgang / von nun an biss zu ewigen zeiten / AMEN. Darnach lasse der Priester das Kind durch seinen Paten / dem Teuffel absagen / vnd spreche: N. Entsagestu dem Teuffel? Antwort. Ja. Vnd allen seinen Wercken? Antwort. Ja.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/210>, abgerufen am 25.11.2024.