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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Wenn aber solche heilige tage fallen / die man nicht pflegt zufeiren / vnd doch jre Historien im Euangelio beschrieben sindt / als da ist der tag Conuersionis Pauli / Mariae Magdalenae / S. Johannis entheuptung / mögen die Prediger denselben Text vnd Historien auff den volgenden Sontag in der Predigt lesen vnd handeln.

In der Fasten soll man die Historien des Leidens Christi / an solchen Wercktagen Predigen / vnnd wirdt vor gutt angesehen / das man baldt nach Letare / jedoch nach gelegenheit der Kirchen / vnd als ein Superintendens des orts / dasselbige am besten erkennen wird / oder auff den Dörffern am Sontag Esto mihi / anfahen / das Büchlein vam Leiden CHRISTI auß den vier Euangelisten zusamen gezogen / ördentlich zulesen / damit man zeit habe / alle stück vleissig zuhandlen vnd zubetrachten.

Nachdem auch biß anhero die Quatember auff Bepstisch gehalten / sollen hinfuro alle Pfarner vnd Prediger inn den Stetten / alle Quatember Vierzehen tage nach einander / an stadt der andern Predigen / den Catechismum für sich nehmen / vnd denselben also außtheilen / das er dem Volcke gantz fürgehalten / vnnd nutzlich durchauß erklert werde / darzu sie auch das Volck ernstlich vermanen sollen / das sie sampt jren Kindern vnd Gesinde / solche nutzliche / vnnd hochnothwendige lehr / mit allem vleiß besuchen / vnd nicht versaumen.

Wenn aber solche heilige tage fallen / die man nicht pflegt zufeiren / vnd doch jre Historien im Euangelio beschrieben sindt / als da ist der tag Conuersionis Pauli / Mariae Magdalenae / S. Johannis entheuptung / mögen die Prediger denselben Text vnd Historien auff den volgenden Sontag in der Predigt lesen vnd handeln.

In der Fasten soll man die Historien des Leidens Christi / an solchen Wercktagen Predigen / vnnd wirdt vor gutt angesehen / das man baldt nach Letare / jedoch nach gelegenheit der Kirchen / vnd als ein Superintendens des orts / dasselbige am besten erkennen wird / oder auff den Dörffern am Sontag Esto mihi / anfahen / das Büchlein vam Leiden CHRISTI auß den vier Euangelisten zusamen gezogen / ördentlich zulesen / damit man zeit habe / alle stück vleissig zuhandlen vnd zubetrachten.

Nachdem auch biß anhero die Quatember auff Bepstisch gehalten / sollen hinfuro alle Pfarner vnd Prediger inn den Stetten / alle Quatember Vierzehen tage nach einander / an stadt der andern Predigen / den Catechismum für sich nehmen / vnd denselben also außtheilen / das er dem Volcke gantz fürgehalten / vnnd nutzlich durchauß erklert werde / darzu sie auch das Volck ernstlich vermanen sollen / das sie sampt jren Kindern vnd Gesinde / solche nutzliche / vnnd hochnothwendige lehr / mit allem vleiß besuchen / vnd nicht versaumen.

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[48/0192] Wenn aber solche heilige tage fallen / die man nicht pflegt zufeiren / vnd doch jre Historien im Euangelio beschrieben sindt / als da ist der tag Conuersionis Pauli / Mariae Magdalenae / S. Johannis entheuptung / mögen die Prediger denselben Text vnd Historien auff den volgenden Sontag in der Predigt lesen vnd handeln. In der Fasten soll man die Historien des Leidens Christi / an solchen Wercktagen Predigen / vnnd wirdt vor gutt angesehen / das man baldt nach Letare / jedoch nach gelegenheit der Kirchen / vnd als ein Superintendens des orts / dasselbige am besten erkennen wird / oder auff den Dörffern am Sontag Esto mihi / anfahen / das Büchlein vam Leiden CHRISTI auß den vier Euangelisten zusamen gezogen / ördentlich zulesen / damit man zeit habe / alle stück vleissig zuhandlen vnd zubetrachten. Nachdem auch biß anhero die Quatember auff Bepstisch gehalten / sollen hinfuro alle Pfarner vnd Prediger inn den Stetten / alle Quatember Vierzehen tage nach einander / an stadt der andern Predigen / den Catechismum für sich nehmen / vnd denselben also außtheilen / das er dem Volcke gantz fürgehalten / vnnd nutzlich durchauß erklert werde / darzu sie auch das Volck ernstlich vermanen sollen / das sie sampt jren Kindern vnd Gesinde / solche nutzliche / vnnd hochnothwendige lehr / mit allem vleiß besuchen / vnd nicht versaumen.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/192>, abgerufen am 22.11.2024.