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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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hindert bleiben. Nach der Predigt singet man einen kurtzen Deudschen Psalm / darnach eine Collect.

Die Prediger sollen sich befleissigen / gute nutzliche Materien dem Volcke fürzutragen / als zu zeiten einen Euangelisten / den Catechismum ördentlich / etliche Epistolas Pauli / etliche fürnemliche Psalmen / vnd sollen die Cappelan / mit rath jrer Pastorn / solche Materien fürnehmen.

Es soll auch inn der Wochen auff den Mitwochen / oder Freytag / nicht allein in den Stetten / sondern auch in den Dörffern ein Gebet tag gehalten werden / an welchem die Litania gesungen / vnd von der gantzen gemein / GOTT dem HERRN alle noth vnnd anligen der Christenheit fürgetragen / Vnd soll das Volck durch die Pastorn ernstlich vermanet werden / das sie sich mit allem vleiß zu solchem gemeinem Gebet verfügen / vnd sich jhr arbeit daran nicht verhindern lassen / welche durch solch Gebet gesegnet / vnd gefürdert wirdt / sich auch befleissigen / das sie mit der Predigt die zuhörer nicht allzu lang auffhalten / Sondern / wie oben vermeldet / also anschicken / das sich die Predigt / sampt der Litania / vnnd Gesang / auff das lengst nicht vber ein stundt verziehe.

hindert bleiben. Nach der Predigt singet man einen kurtzen Deudschen Psalm / darnach eine Collect.

Die Prediger sollen sich befleissigen / gute nutzliche Materien dem Volcke fürzutragen / als zu zeiten einen Euangelisten / den Catechismum ördentlich / etliche Epistolas Pauli / etliche fürnemliche Psalmen / vnd sollen die Cappelan / mit rath jrer Pastorn / solche Materien fürnehmen.

Es soll auch inn der Wochen auff den Mitwochen / oder Freytag / nicht allein in den Stetten / sondern auch in den Dörffern ein Gebet tag gehalten werden / an welchem die Litania gesungen / vnd von der gantzen gemein / GOTT dem HERRN alle noth vnnd anligen der Christenheit fürgetragen / Vnd soll das Volck durch die Pastorn ernstlich vermanet werden / das sie sich mit allem vleiß zu solchem gemeinem Gebet verfügen / vnd sich jhr arbeit daran nicht verhindern lassen / welche durch solch Gebet gesegnet / vnd gefürdert wirdt / sich auch befleissigen / das sie mit der Predigt die zuhörer nicht allzu lang auffhalten / Sondern / wie oben vermeldet / also anschicken / das sich die Predigt / sampt der Litania / vnnd Gesang / auff das lengst nicht vber ein stundt verziehe.

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[47/0191] hindert bleiben. Nach der Predigt singet man einen kurtzen Deudschen Psalm / darnach eine Collect. Die Prediger sollen sich befleissigen / gute nutzliche Materien dem Volcke fürzutragen / als zu zeiten einen Euangelisten / den Catechismum ördentlich / etliche Epistolas Pauli / etliche fürnemliche Psalmen / vnd sollen die Cappelan / mit rath jrer Pastorn / solche Materien fürnehmen. Es soll auch inn der Wochen auff den Mitwochen / oder Freytag / nicht allein in den Stetten / sondern auch in den Dörffern ein Gebet tag gehalten werden / an welchem die Litania gesungen / vnd von der gantzen gemein / GOTT dem HERRN alle noth vnnd anligen der Christenheit fürgetragen / Vnd soll das Volck durch die Pastorn ernstlich vermanet werden / das sie sich mit allem vleiß zu solchem gemeinem Gebet verfügen / vnd sich jhr arbeit daran nicht verhindern lassen / welche durch solch Gebet gesegnet / vnd gefürdert wirdt / sich auch befleissigen / das sie mit der Predigt die zuhörer nicht allzu lang auffhalten / Sondern / wie oben vermeldet / also anschicken / das sich die Predigt / sampt der Litania / vnnd Gesang / auff das lengst nicht vber ein stundt verziehe.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/191>, abgerufen am 22.11.2024.