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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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außlegung außwendig zulernen / vnd zurecitiren / so wöllen wir / das solches in allen Kirchen vnsers Fürstenthumbs / in den Stetten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen soll / wie hernach volget / damit die Jugendt in Gottes furcht erzogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge. Vnd sol ein jeder Haußuatter seine Kinder / Knaben vnd Megdelein / die des Alters sein / inn solche Predigt zuschicken schüldig sein.

Es sollen auch Megde vnnd Knecht darinn gehen / vnd von jhren Haußwirten vnd Frawen darzu gehalten werden.

Vnnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so soll es volgender gestalt damit gehalten werden.

Am Sontag nach Mittag zu einer Vhr / soll man eine kleine Glocken leuten / vnd darnach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween Deudsche Psalm zusingen / oder die Zehen Gebott / oder das Vater vnser etc. Christ vnser HErr zum Jordan kam etc. vnd dergleichen / Vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde in der Kirchen mit singen lernen.

außlegung außwendig zulernen / vnd zurecitiren / so wöllen wir / das solches in allen Kirchen vnsers Fürstenthumbs / in den Stetten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen soll / wie hernach volget / damit die Jugendt in Gottes furcht erzogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge. Vnd sol ein jeder Haußuatter seine Kinder / Knaben vnd Megdelein / die des Alters sein / inn solche Predigt zuschicken schüldig sein.

Es sollen auch Megde vnnd Knecht darinn gehen / vnd von jhren Haußwirten vnd Frawen darzu gehalten werden.

Vnnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so soll es volgender gestalt damit gehalten werden.

Am Sontag nach Mittag zu einer Vhr / soll man eine kleine Glocken leuten / vnd darnach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween Deudsche Psalm zusingen / oder die Zehen Gebott / oder das Vater vnser etc. Christ vnser HErr zum Jordan kam etc. vnd dergleichen / Vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde in der Kirchen mit singen lernen.

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[38/0182] außlegung außwendig zulernen / vnd zurecitiren / so wöllen wir / das solches in allen Kirchen vnsers Fürstenthumbs / in den Stetten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen soll / wie hernach volget / damit die Jugendt in Gottes furcht erzogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge. Vnd sol ein jeder Haußuatter seine Kinder / Knaben vnd Megdelein / die des Alters sein / inn solche Predigt zuschicken schüldig sein. Es sollen auch Megde vnnd Knecht darinn gehen / vnd von jhren Haußwirten vnd Frawen darzu gehalten werden. Vnnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so soll es volgender gestalt damit gehalten werden. Am Sontag nach Mittag zu einer Vhr / soll man eine kleine Glocken leuten / vnd darnach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween Deudsche Psalm zusingen / oder die Zehen Gebott / oder das Vater vnser etc. Christ vnser HErr zum Jordan kam etc. vnd dergleichen / Vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde in der Kirchen mit singen lernen.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/182>, abgerufen am 25.11.2024.