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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Wann aber keine Communicanten vorhanden / sollen die Pastorn das Sacrament nicht handlen / auff das die Kirche nicht wiederumb in die Abgötterey der Bepstischen Opffermesse gerathe / Doch soll es mit singen vnd lesen / biß auff die Predigt / aller massen gehalten werden / wie droben vermeldet ist. Vnd dieweil die zeit nicht Communicanten da sindt / soll der Prediger dauon vrsach nemen / das Volck zuuermahnen / das sie offter zur Communion kommen wöllen / aus vielen vrsachen / die erzelet werden mögen. Nach der Predigt singe man die Litaney / Darnach lese der Priester eine Collect / Item die Benediction / entlich singe man / Erhalt vns HErr etc. vnd Verleihe vns frieden etc.

An Sontagen vnd hohen Festen Nachmittage in Stedten.

DIe weil in vielen Kirchen nützlich vnd heilsamlich geordnet / das in der Wochen ein mahl ein Kinder Predigt gehalten / vnnd die Jugendt / Knaben vnd Megdelein / gewenet werden / den Catechismnm mit einer kurtzen

Wann aber keine Communicanten vorhanden / sollen die Pastorn das Sacrament nicht handlen / auff das die Kirche nicht wiederumb in die Abgötterey der Bepstischen Opffermesse gerathe / Doch soll es mit singen vnd lesen / biß auff die Predigt / aller massen gehalten werden / wie droben vermeldet ist. Vnd dieweil die zeit nicht Communicanten da sindt / soll der Prediger dauon vrsach nemen / das Volck zuuermahnen / das sie offter zur Communion kommen wöllen / aus vielen vrsachen / die erzelet werden mögen. Nach der Predigt singe man die Litaney / Darnach lese der Priester eine Collect / Item die Benediction / entlich singe man / Erhalt vns HErr etc. vnd Verleihe vns frieden etc.

An Sontagen vnd hohen Festen Nachmittage in Stedten.

DIe weil in vielen Kirchen nützlich vñ heilsamlich geordnet / das in der Wochen ein mahl ein Kinder Predigt gehalten / vnnd die Jugendt / Knaben vnd Megdelein / gewenet werden / den Catechismnm mit einer kurtzen

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[37/0181] Wann aber keine Communicanten vorhanden / sollen die Pastorn das Sacrament nicht handlen / auff das die Kirche nicht wiederumb in die Abgötterey der Bepstischen Opffermesse gerathe / Doch soll es mit singen vnd lesen / biß auff die Predigt / aller massen gehalten werden / wie droben vermeldet ist. Vnd dieweil die zeit nicht Communicanten da sindt / soll der Prediger dauon vrsach nemen / das Volck zuuermahnen / das sie offter zur Communion kommen wöllen / aus vielen vrsachen / die erzelet werden mögen. Nach der Predigt singe man die Litaney / Darnach lese der Priester eine Collect / Item die Benediction / entlich singe man / Erhalt vns HErr etc. vnd Verleihe vns frieden etc. An Sontagen vnd hohen Festen Nachmittage in Stedten. DIe weil in vielen Kirchen nützlich vñ heilsamlich geordnet / das in der Wochen ein mahl ein Kinder Predigt gehalten / vnnd die Jugendt / Knaben vnd Megdelein / gewenet werden / den Catechismnm mit einer kurtzen

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/181>, abgerufen am 22.11.2024.